Der AStA

    Wir sind der Allgemeine Studierendenausschuss der HTWG Konstanz. Wir sind ein Zusammenschluss von Studierenden, die sich am Campus bei hochschulpolitische Angelegenheiten für Studis einsetzen und das Hochschulleben mit diversen Veranstaltungen und Services aktiv mitgestalten.

    Verfasste Studierendenschaft (VS)

    In Baden-Württemberg haben die Studierenden jeder Hochschule das Recht, eine demokratische Vertretung aufzubauen, die so genannte Verfasste Studierendenschaft (VS). Die Einführung einer VS basiert insbesondere auf den zwei Zielen,

    • einerseits eine hochschulpolitische Vertretung der Studierenden der HTWG zu erschaffen, die durch eine Wahl legitimiert ist und
    • andererseits eine geregelte Vernetzung der Fachschaften und Hochschulgremien zu erreichen, um den Austausch innerhalb der Studierendenschaft zu verbessern.

     

    Diese Seiten klären über die Grundlagen einer verfassten Studierendenschaft auf und dokumentieren den aktuellen Stand auf dem Weg zur Konstituierung (Errichtung). Bei Fragen oder Anregungen wende dich gerne per Mail an Simon. Die Antworten auf viele wichtige Fragen haben wir bereits in den FAQ niedergeschrieben.

    Einstieg

    • Grundlagen und Terminologie

      Das Landeshochschulgesetz (LHG) von Baden-Württemberg sieht seit 2013 die Bildung einer Verfassten Studierendenschaft an den öffentlichen Hochschulen vor. Seit dem haben sämtliche Hochschulen in BaWü eine VS eingeführt, mit Ausnahme der HTWG. In §65 - §65b LHG wird der gesetzliche Rahmen für die VS gesteckt:

      1. Alle immatrikulierten Studierenden bilden die Verfasste Studierendenschaft einer Hochschule. Sie müssen die Organisationssatzung der VS per Abstimmung billigen und wählen die Mitglieder der Organe der VS.
      2. Die Verfasste Studierendenschaft arbeitet innerhalb definierter Zielsetzungen, siehe §65 Nr. 2
      3. Die zentralen Organe der VS setzen sich aus einem legislativen Organ und einem exekutiven Organ zusammen.
      4. Der Vorsitz des exekutiven Organs ist der Vertretende der Studierendenschaft.
      5. Die Studierenden einer Fakultät bilden eine Fachschaft, die sich eigene Organe wählen kann.
      6. Die VS kann zur Finanzierung ihrer Arbeit Beiträge von ihren Mitgliedern (Studierenden) erheben.

       

      Das LHG lässt viel Flexibilität bei der Ausgestaltung der VS zu, daher sind die VSen der Hochschulen BaWü alle teils sehr verschieden aufgebaut. Die Terminologie/Benennung der Organe ist allerdings sehr ähnlich und wird auf dieser Seite daher folgendermaßen gehandhabt:

      • Das legislative Organ der VS ist der Studierendenrat (StuRa). Vergleichbar mit einem Parlament.
      • Das exekutve Organ ist der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). Vergleichbar mit Regierung und Ministerien.
      • Die Studierenden einer Fakultät bilden die Fachschaft. Das Hauptorgan ist daher häufig die Fachschaftsvertretung. So etwas wie ein Landesparlament.
    • Organe und Funktionen

      Eine verfasste Studierendenschaft sieht eine Reihe an Ämtern und Gremien vor. Alle Amtsträger*Innen müssen von den Studierenden direkt gewählt werden oder von Personen gewählt werden, die wiederum direkt von Studierenden gewählt wurden.
      Die Gremien sind:

      • Der Studierendenrat (StuRa) ist das meinungsbildende (legislative) Gremium. Hier sitzen meist direkt gewählte Vertreter*Innen der Studierenden. Der StuRa diskutiert die Meinung und Bedürfnisse der Studierendenschaft. Außerdem wählt er die Mitglieder des AStA. Der StuRa hat 19 Mitglieder und trifft sich mindestens einmal pro Semester.
      • Der AStA ist das ausführende Organ. Der AStA hat einen Vorsitz, der die Studierendenschaft nach Außen vertritt. Weitere Mitglieder des AStA sind die Referenten (z. B. Finanzen, Gleichstellung, Veranstaltung, Hochschulpolitik). Innerhalb der Referate können weiterhin nicht-gewählte Studierende mitarbeiten. Der AStA hat nach der bestehenden Orga-Satzung zwischen 4-8 Mitglieder.
      • Die Fachschaftsvertretungen repräsentieren die Studierenden einer Fakultät. Auch sie haben eine*n Sprecher*In, der entsprechend die Fachschaft vertritt. Die Mitglieder der Fachschaftsvertretung werden von den Studierenden der Fakultät gewählt. Die Fachschaftvertretungen haben je nach Fakultät 8 - 10 Mitglieder.

       

      Darüber hinaus können weitere Gremien gebildet werden, die eine bessere Vernetzung der verschiedenen Organe zum Ziel hat.

    Aufbau

    Die Organisation der VS wird in einer Organisationssatzung festgehalten, die von den Studierenden der Hochschule per Ur-Abstimmung angenommen werden muss. Im Jahr 2013 wurde an der HTWG eine Organisationssatzung per Ur-Abstimmung beschlossen, die im Download-Bereich heruntergeladen werden kann.

    Natürlich kann die Organisationssatzung perspektivisch angepasst werden, daher haben wir die Orga-Satzungen anderer ähnlicher Hochschulen in BaWü analysiert und unter Varianten zusammengefasst.

    Der Aufbau der VS kann sehr verschieden sein. Im Vergleich zu den anderen Hochschulen in Baden-Württemberg hat die VS der HTWG eine sehr verbreitete Struktur. Übrigens ist es möglich, neben den oben beschriebenen, weitere Gremien zum Austausch oder zur Planung von Vorhaben zu etablieren.