Die Hochschule darf Studentin während Ihrer Mutterschutzfristen in den letzten sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen nach der Entbindung nicht studieren lassen (§ 3 MuSchG). Außer Sie erklärt sich schriftlich gegenüber der Hochschule dazu bereit darauf zu verzichten. Diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Mitteilung der Schwangerschaft und Erklärung für die Zeit der gesetzlichen Mutterschutzfristen als PDF Download
Die Hochschule darf eine schwangere oder stillende Studentin grundsätzlich nicht zwischen 20 und 6 Uhr im Rahmen des Studiums tätig werden lassen (§ 5 Abs. 2 MuSchG). Der Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr darf zugestimmt werden, wenn
1. sich die schwangere oder stillende Studentin dazu schriftlich bereit erklärt
2. die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist
3. insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Auch diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Ab 22 Uhr ist ein Studium nicht mehr erlaubt.
Die Hochschule darf eine schwangere oder stillende Studentin nicht an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Studiums tätig werden lassen (§ 6 Abs. 2 MuSchG). Außer Sie erklärt sich schriftlich dazu bereit, diese Erklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Hochschule muss beurteilen, ob die Studienbedingungen für schwangere oder stillende Studentinnen gesundheitsgefährdend sein können. Dazu müssen wir eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wenn nötig Schutzmaßnahmen ergreifen (§10 MuSchG).
Studentinnen haben das Recht auf eine Freistellung für bestimmte Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft und Mutterschaft. Auch für stillende Mütter besteht das Recht auf Freistellung - mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde (§ 7 MuSchG).
Sollten Sie als studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskraft oder geringfügig Beschäftigte an der Hochschule tätig sein, gelten zudem die Regelungen des MuSchG für Beschäftigte. Melden Sie sich dazu bitte bei der Personalabteilung.
Infoblatt für schwangere Studentinnen als PDF Download
Auf dem Familienportal gibt es weitere Informationen zum Mutterschutz bei Studentinnen.