Studierende können in besonderen Lebenslagen Grundsicherungsgeld bekommen.
Gleichstellung und Diversity
Ausgezeichnet als „Gleichstellungsstarke Hochschule" im Professorinnenprogramm 2030.
Studium mit Kind finanzieren
Auf der Seite “Wie finanziere ich mein Studium?” können Sie sich dazu informieren.
Zudem können Studierende Eltern auf eine Vielzahl von unterstützenden Leistungen zurückgreifen.
- BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt sicher, dass Studierende unabhängig Ihrer Herkunft eine Ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können.
Wie viel BAföG Sie erhalten oder ob Sie überhaupt welches erhalten, können Sie mit dem BAföG Rechner testen.
Der BAföG Rechner ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung bei Ihrem BAföG-Amt.
Studierendenwerk Seezeit- Amt für Ausbildungsförderung
Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem der Antrag im Amt eingeht, jedoch frühestens im Monat des Ausbildungsbeginns.
Das BAföG enthält eine Reihe von Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kind.
- Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen. Um Elterngeld zu erhalten, müssen Studierende nicht ihr Studium unterbrechen. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Es wird auch das Einkommen aus Minijobs berücksichtigt. Den Mindestbetrag von monatlich 300 € bekommen auch Personen, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren. Maximal erhält man Elterngeld in Höhe von 1800 €. Das Elterngeld wir für 12 bzw. 14 Monate gezahlt.
Den Antrag auf Elterngeld stellt man bei der Elterngeldstelle des Landes Baden-Württemberg (L-Bank) nach der Geburt des Kindes. Das Antragsformular kann auf der Homepage der L-Bank heruntergeladen werden oder man bekommt es bei den Städten und Gemeinden am Wohnort.
Ausländische Studierende haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben ausländische Studierende die aufgrund ihrer Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke haben.
- Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Kindergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld können alle Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben bei ihrer Familienkasse stellen.
oder auf dem Familienportal zum Kindergeld.
- Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Geldleistung für Eltern oder Erziehungsberechtigte die Kindergeld erhalten. Familien mit kleinem Einkommen können dieses zusätzlich zum Kindergeld beantragen.
Um dieses zu beantragen müssen bestimmte Voraussetzungen erfühlt sein. - MensaKidsCard
Die Kinder (bis 10 Jahre) von Studierenden können kostenfrei Mittagessen in den Seezeit Mensen. Beantragen Sie dafür die MensaKidsCard beim Studierendenwerk Seezeit.
- Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Absicherung während den Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag, es steht beschäftigten Arbeitnehmerinnen zu. Es wird von der Krankenkasse oder vom Bundesversicherungsamt bezahlt.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitslose
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch mit einer geringfügigen Beschäftigung z. B.
Studentinnen - Frauen die in der gestzlichen Krankenversicherung familienversichert sind und einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen
- Arbeitnehmerinnen die in der privaten Krankenversicherung (muss geprüft werden, ob Leistungen zu stehen) versichert sind oder
nicht krankenversicht sind - Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde
- Mitglieder der gestzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch z.B. Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen
Studentinnen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind und einer Beschäftigung (auch nur geringfügig) nachgehen oder mit Zustimmung der Zuständigen Behörde gekündigt sind, können ab Beginn des Mutterschutzes beim Bundes-Amt für Soziale Sicherung Mutterschutzgeld erhalten.Informationen beim Bundes-Amt für Soziale Sicherung
Studentinnen, die selbst- freiwillig- oder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherungsind und eine Beschäftigung ausüben (auch bei geringfügiger- Minijob) erhalten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Die Beantragung und die Auszahlung der Leistung erfolgt über die zuständige Krankenkasse. Sie erhalten max. 13 Euro pro Tag (390 € pro Monat). Für den Fall das Sie mehr als 390 € im Monat netto verdient haben, muss ihr Arbeitgeber Ihnen die Differenz zwischen Ihrem normalen Nettolohn und dem Mutterschaftsgeld als Zuschuss gewähren.
Informationen zum Mutterschaftsgeld
- Stiftungen und Stipendien
Stiftung
Als schwangere Studentin können sie über die Bundesstiftung Mutter und Kind eine finanzielle Unterstützung beantragen. Der Antrag kann nur in einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.
Schwangerschaftsberatungsstelle finden
Stipendien
- Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Beihilfe, die Personen mit geringem Einkommen bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragen können.
Studierende sind allerdings selten Wohngeldberechtigt (weil sie einen Anspruch auf BAfög haben).Es gibt einige Ausnahmen, warum Studierende Anspruch auf Wohngeld haben:
- das Kind von Studierenden hat Anspruch auf Wohngeld (Antrag muss von den Eltern gestellt werden)
- beurlaubte Studierende haben einen Anspruch oder wenn das Studium nur in Teilzeit betrieben wird
- Studierende haben BAfög- Anspruch verloren
BAfög wird als Bankdarlehn geleistet
Finanzierungs- und Sozialberatung
Ansprechpartner: Nicolai Eckert
Tel.: + 49 7531 - 9782 211
Herr Eckert berät Sie zu folgenden Themen:
Unterhalt der Eltern, Kindergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Finanzierungshilfen