Legal Management

    ... vermittelt unternehmensrelevante Rechtskenntnisse und Managementqualifikationen.

    Wer kann zum Studiengang Legal Management zugelassen werden?

    Der Masterstudiengang Legal Management richtet sich an Absolventinnen und Absolventen wirtschaftsrechtlicher Studiengänge, die den Abschluss Bachelor of Laws verleihen.

    Es können sich auch Absolventinnen und Absolventen verwandter Fachrichtungen bewerben. Als verwandte Fachrichtungen gelten dabei alle Studiengänge, die nicht nur einen Überblick oder eine Einführung in das Recht beinhalten, sondern neben materiellem Wissen auch die Arbeitsmethodik eines Juristen vermitteln. Im Studiengang Legal Management müssen klassische juristische Aufgabenstellungen (Klausuren im Gutachtenstil, Vertragsgestaltung usw.) bearbeitet werden können. Um als verwandt anerkannt werden zu können, muss ein Studiengang auch betriebswirtschaftliche Inhalte (Rechnungswesen und Unternehmensführung) aufweisen.

    Die Mindestnote des Bachelorabschlusses beträgt dabei 2,9.

    Mit der neu im April 2021 verabschiedeten Zulassungssatzung können sich auch Rechtswissenschaftler bewerben, allerdings wird hier eine Zusatzausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich im Umfang von 20 ECTS vorausgesetzt. Die Mindestnote für die Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge beträgt 6,5 Punkte.

    Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sehr gute Englischkenntnisse (äquivalent Niveau B 2 nach dem Europäischen Referenzrahmen) nachweisen. Als Nachweis genügen auch mit Erfolg abgeschlossene Englisch-Kurse im grundständigen Studium. Englisch als Schulfach bzw. Abiturfach ist nicht ausreichend.

    Zur Zulassung ist zudem die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlgespräch erforderlich.

    Legal Management ist ein dreisemestriger Master, d.h. es können 90 ECTS-Punkte erworben werden. Er richtet sich somit formal an Absolventinnen und Absolventen, die einen Bachelorabschluss mit 210 ECTS-Punkten erworben haben. Bewerberinnen und Bewerber, deren Abschluss nur 180 ECTS-Punkte aufweist, können dennoch unter Auflage zugelassen werden.

    Näheres zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Zulassungssatzung, für Legal Management § 25.