Betriebsordnung

Datenverarbeitungsanlagen

Das Rechenzentrum betreibt ein Datenübertragungsnetz (FH-Netz) sowie eigene DV-Anlagen als Workstation-Pools, PC-Pools oder Sonderarbeitsplätze. Die Anlagen sind im Studienführer der Fachhochschule und im WWW-Server der Fachhochschule dokumentiert. Die Anlagen des Rechenzentrums sind Eigentum des Landes und werden Studenten und Bediensteten ausschließlich zur Ausbildung zur Verfügung gestellt. Die Benutzung für Ausbildungszwecke erfolgt in der Regel unentgeltlich, jedoch können für Sonderdienste Gebühren erhoben werden.

Das Rechenzentrum ist zuständig für eine ausgeglichene Nutzungsverteilung auf die verschiedenen Anlagen. Die im weiteren aufgeführten Leistungen, Rechte und Pflichten beziehen sich, sofern nicht explizit anders erwähnt, jeweils nur auf die vom Rechenzentrum betriebenen Anlagen sowie das Datennetz.

Zugangsberechtigungen

Der Rechnerzugang wird allen Angehörigen der Fachhochschule auf Antrag gewährt. Für Studierende ist das Anmeldeverfahren vereinfacht; die übrigen Mitglieder der Hochschule wenden sich an das RZ-Personal. Lehrbeauftragte und Wartungsfirmen erhalten Zugang für ihre spezielle Aufgabe.

Pflichten

Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift (Studierende bei der Immatrikulation), diese Betriebsordnung sowie die Verwaltungs- und Benutzungsordnung in der jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, auf sein Paßwort zu achten.

Zugangsmißbrauch

Bei einem Mißbrauch der Zugangsberechtigung oder aus betrieblichen Gründen kann der Rechenzentrumsleiter die Rechnernutzung sperren oder einschränken.

Zum Mißbrauch gehören u.a.:

die Weitergabe des eigenen Paßwortes, sofern dies nicht ausdrücklich vom Systemverwalter gestattet wurde;
der Versuch, ohne Erlaubnis des Betreffenden fremde Daten zu kopieren oder zu verändern;
die Installation von eigener Software auf den DV-Anlagen des Rechenzentrums, wenn diese lizensiert ist;
die bewußte Installation von Computerviren;
das Benutzen von Spielen;
das Kopieren von Daten aus weltweiten Netzen, die nicht zur Ausbildung erforderlich sind.
Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.

Nutzung der bereitgestellten Speicherbereiche

Daten dürfen nur in den vom jeweiligen Systemadministrator des Rechenzentrums für jeden Benutzer vorgesehenen Bereichen gespeichert werden. Der Benutzer darf nur die im Rahmen der Ausbildung von ihm selbst erstellten Dokumente (Quellprogramme, Texte, Zeichnungen u.ä.) auf den zur Verfügung gestellten Bereichen speichern.

Von Benutzern mitgebrachte Software darf nicht auf Datenträger des Rechenzentrums kopiert werden, d.h. auch nicht auf die lokale Platten eines RZ-Rechners. Ausnahmen hiervon können nur in Absprache mit der RZ-Leitung (wissenschaftlicher oder technischer Leiter) vorgenommen werden, wenn der Nutzer nachweist, daß eine Kopie der Software gemäß Urheberrecht zulässig ist. Dateien und deren Zugriffsattribute dürfen außerhalb des eigenen Arbeitsverzeichnisses nicht modifiziert werden, auch wenn dies technisch möglich ist.

Im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die sich mit Systemprogrammierung beschäftigen, können nach Absprache zwischen RZ-Personal und Betreuer Ausnahmen hiervon gemacht werden.

Vor dem Import von Daten (z.B. Übungsprogramme, Texte, Zeichnungen) über Disketten sind diese grundsätzlich mit den vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellten Antivirusprogrammen zu untersuchen. Nach Beendigung der Arbeit müssen alle Dateien innerhalb des Arbeitsverzeichnisses auf lokalen Festplatten gelöscht werden. Daten auf den lokalen Festplatten sind ungeschützt, bei Platzmangel wird ohne Vorwarnung gelöscht.

Für den Inhalt (z.B. bei Homepages) ist der Nutzer verantwortlich.

Mitteilungen

Öffentliche Mitteilungen werden über die Rechner in Form von Login-Skripten, über verschiedene E-Mail Listen und über den WebServer des Rechenzentrums verteilt.

Sitzungsablauf

Die Benutzung eines RZ-Arbeitsplatzes ist mit den zur Verfügung gestellten Kommandos bzw. Skripten zu beginnen und zu beenden. An den Arbeitsplätzen ist nach Sitzungsende nur der Bildschirm abzuschalten.

Betriebsengpässe

Bei Betriebsengpässen kann das RZ-Personal die Benutzung der Anlagen einschränken. Grundsätzlich haben Vorlesungen Vorrang vor dem freien Übungsbetrieb. Die Zuordnung von einzelnen Geräten oder Räumen an bestimmte Fachbereiche mit höherer Priorität ist möglich.

Datensicherung

Das Rechenzentrum sichert seine Daten im erforderlichen Umfang. Für alle Benutzer der zentralen Fileserver werden die Daten mindestens einmal wöchentlich gesichert. Ausnahmen z.B. wegen Betriebsumstellung werden bekannt gegeben. Benutzer von PC-Arbeitsplätzen sind für die Sicherung ihrer Daten selbst verantwortlich.

Nutzung der externen Einwahlmöglichkeit

Alle Professoren, Angestellte und Studierende der Fachhochschule können sich von außen in das FH-Netz über Modem oder ISDN-Anschluß einwählen. Dieser Wahlzugang ist ausschließlich für im Rahmen des Studiums bzw. der Dienstaufgabe gestellten Anforderungen zu verwenden.

Anmerkung zur "Nutzung der externen Einwahlmöglichkeit":
Seit 1.1.2006 besteht die direkte Einwahlmöglichkeit über Modem oder ISDN nicht mehr.

Stattdessen können alle Professoren, Mitarbeiter und Studierende der Fachhochschule ihren externen Rechner über einen öffentlichen Internet-Provider mit dem FH-Netz verbinden und die Dienste des Rechenzentrums über eine VPN-Verbindung nutzen.

Umgang mit den Ressourcen

Die Nutzung von Ressourcen wie Festplatten, Druckern, Scannern und Datennetz, darf nur im Rahmen der empfohlenen Größenordnung geschehen. Das Prinzip heißt: eine Behinderung der Lehre und anderer Nutzer darf nicht entstehen.

In den Rechnerräumen ist es nicht gestattet zu rauchen, zu trinken oder zu essen.

Einhaltung des Urheberrechts

Software, die auf RZ-Anlagen installiert ist, darf nicht kopiert werden, es sei denn, daß sie ausdrücklich vom Rechenzentrum zum Kopieren freigegeben wurde. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts. Dekompilierungen sind unzulässig.

Bei der Nutzung von Software, die vom Rechenzentrum zur Verfügung gestellt wird, sind die Lizenzbestimmungen des Softwarelieferanten einzuhalten. Diese können im Rechenzentrum eingesehen werden.

Die Einhaltung des Urheberrechts gilt nicht nur für Software, sondern für alle geschützten Daten (z.B. Bilder, Musik, ...).

Datenschutz

Die Systemverantwortlichen sind berechtigt, zu Statistik-, Abrechnungs- und Systemverwaltungszwecken personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzbestimmungen zu speichern. Der Anwender darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Datenschutzbeauftragten der FH keine personenbezogenen Daten auf den Rechnern des Rechenzentrums verarbeiten.

Haftung

Der Nutzer verzichtet auf etwaigen Rechtsanspruch auf Schadensersatz gegen die Fachhochschule Konstanz und deren Bedienstete bei Schadensfällen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Rechnererlaubnis stehen. Dieser Verzicht erstreckt sich nicht auf Schadensersatzansprüche, die durch grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliche strafbare Handlungen seitens der Angestellten der Fachhochschule entstehen.

Der Nutzer ist für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schaden ersatzpflichtig.

Prof. Dr. K. Hager
Leiter des Rechenzentrums
Konstanz, den 20. Mai 1998