Regeln, die Sie als Anbieter von WWW-Homepages beachten müssen

Was Sie tun können

Der WWW-Service wurde eingerichtet, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, moderne Formen der Informationsdarstellung und Kommunikation kennenlernen und anwenden zu können. Sie sind frei, die Dinge zu tun, die Sie als Mitglied dieser Hochschule präsentieren möchten. Ein Bezug zur Hochschule oder zum sozialen Leben an dieser Hochschule muß gegegeben sein. Da Sie Einrichtungen verwenden, die aus Öffentlichen Mitteln finanziert werden und für Studienzwecke bestimmt sind, muss dieser Bezug in nachvollziehbarer Weise darstellbar sein. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte, denn Sie werden ggfs. auch zur Verantwortung gezogen für das, was Sie präsentieren.

Was Sie bedenken sollten

Das Word Wide Web (WWW) ist ein netzwerkgestützter Dienst. Das Netzwerk besitzt nur eine begrenzte Übertragungsbandbreite und ist auf dem Campus für Viele eine notwendige Arbeitsvoraussetzung. Sie wissen als Nutzer, daß die Netzwerklast unerfreulich hoch ist. Achten Sie bitte darauf, vermeidbare Belastungen z.B. durch grosse oder gar unnütze Bilder ins Netz zu bringen. Auch Anwender, die über langsame Leitungen zugreifen, haben wenig Freude daran: Small is beautiful.

Was Sie tunlichst unterlassen

WWW-Homepages stehen ausschließlich im Rahmen der akademischen Ausbildung zur Verfügung. Direkte oder indirekte kommerzielle Zwecke sind prinzipiell unzulässig. Unterlassen Sie alles, wofür sich letztlich der Staatsanwalt interessiert, wie z.B. Verstösse gegen die guten Sitten und gegen das Strafrecht, oder bedenken Sie auch zivilrechtliche Folgen, falls Sie Rechte Dritter verletzen. Weil das WWW ein Internet-Service und damit einer grossen Öffentlichkeit zugaenglich ist, sind in strafrechtlicher Hinsicht insbesondere gesetzliche Vorgaben des Jugendschutzes, gegen Gewaltverherrlichung und Rassenhetze zu beachten. Zivilrechtliche Konsequenzen drohen z.B. bei Verleumdung und übler Nachrede, bei Verletzung von Schutzrechten (Copyright), sowie bei Missachtung datenschutzrechtlicher Normen. Da Sie ggfs. persönlich haftbar gemacht werden, sollten Sie anderen die Möglichkeit zur Informationsdarstellung nicht zugänglich machen.

Ihr eigenes Interesse

Der Gesetzgeber regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Bundes- und Landesdatenschutzgesetze, und damit das Grundrecht der informellen Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre. Bedenken Sie deshalb bitte, welche persönlichen Informationen Sie über sich in Umlauf setzen. Informationen über andere Personen sind prinzipiell sehr problematisch, wenn dies ohne Einwilligung des/der Betroffenen geschieht. Im Bundesdatenschutzgesetz ist geregelt, daß personenbezogene Daten dann der freien Nutzung unterliegen, wenn diese aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Das heißt, wenn Sie Ihre Daten ins WWW stellen, unterliegen dieselben nicht mehr dem Datenschutz !

Im gemeinsamen Interesse

Über Geschmack lässt sich natürlich trefflich streiten; Kleinlichkeit ist eher eine Untugend. Wenn Sie aber wirklich kritische Dinge auf WWW-Homepages finden, haben Sie bitte den Mut, den Anbieter und ggfs. das RZ darauf aufmerksam zu machen. Das RZ muß sich an gesetzliche Vorgaben halten und auf ihre Einhaltung bestehen und wird sie mit dem ihm zu Gebote stehenden Mitteln auch durchsetzen. Das Angebot von WWW-Homepages kann nur aufrecht erhalten werden, wenn diese Regeln von ALLEN respektiert und eingehalten werden.