Neben der schulischen Leistung (Hochschulzugangsberechtigung) werden in den Auswahlverfahren noch sonstige Leistungen wie die Art einer Berufsausbildung, die Art einer Berufstätigkeit oder andere besondere außerschulische Leistungen berücksichtigt.
Weitere Auswahlkriterien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Zulassungssatzung.
Beachten Sie, dass bestimmte Studiengänge ein Vorpraktikum voraussetzen. Informationen zum Vorpraktikum halten Sie vom Praktikantenamtsleiter des jeweiligen Studienganges. Die Anerkennung der Vorpraktika nehmen ebenfalls die Praktikantenamtsleiter in den ersten Vorlesungswochen vor. Die Nachweise können ggf. nachgereicht werden. Setzen Sie sich dazu bitte mit dem zuständigen Praktikantenamt Ihres gewählten Studiengangs in Verbindung.
Beachten Sie bitte, dass es bei folgenden Bachelorstudiengängen ein besonderes Auswahlverfahren gibt:
- Betriebswirtschaftslehre (ACHTUNG: frühere Bewerbungsfrist 15. Mai bzw. 15. November)
- Kommunikationsdesign(ACHTUNG: frühere Bewerbungsfrist 15. Mai bzw. 15. November)
- Wirtschaftssprachen Asien und Management China
- Wirtschaftssprachen Asien und Management Südost- und Südasien