Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

    Dekoratives grafisches Element

    Studieren ohne Abitur

    Auch ohne Abitur oder andere schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es in Baden-Württemberg die Möglichkeit zu studieren. Wenn Sie kein Abitur oder andere schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben, besteht die Möglichkeit, sich für ein Hochschulstudium zu qualifizieren.

    Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    1. Allgemeiner Hochschulzugang nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG

    Voraussetzungen für einen allgemeinen Hochschulzugang sind:


    2. Fachgebundener Hochschulzugang nach § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG

    Voraussetzungen für einen fachgebundenen Hochschulzugang sind:
     


    Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte finden nur einmal jährlich (Anfang Mai) statt. Informationen und Termine zur Eignungsprüfung erhalten Sie unter dem Punkt Beruflich Qualifizierte.


    3. Schulischer Erwerb des Hochschulzugangs

    Nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung können Sie über den Abschluss einer beruflichen Schule den Hochschulzugang (je nach Schultyp hochschultyp- bzw. fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung) erwerben:

    • Fachschule
    • Berufskolleg
    • Berufsoberschule
       

    Die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart prüft schulische Bildungsnachweise, die in anderen Bundesländern erworben wurden, vergleichen diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (z. B. Fachschulreife, Fachhochschulreife, Hochschulreife) und stellen Bescheinigungen über deren Gleichwertigkeit aus.
    Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Seite der
    Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart