Bewerbung

    Für das Studium an der HTWG Konstanz können Sie sich ganz bequem online bewerben. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Bewerbung und des Zulassungsverfahrens.

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    Bewerben für ein Gasthörerstudium

    Wenn Sie sich für ein Gasthörerstudium an der HTWG Konstanz interessieren, stellen Sie bitte bis zum Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Sommer- oder Wintersemesters einen formlosen schriftlichen Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in an die für den Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat. Informieren Sie sich bitte vorab im Studiengang nach Ihren Wünschen und Ihren Vorkenntnissen entsprechenden Veranstaltungen.

    Inhaltliche Fragen

    Bei inhaltlichen Fragen zu der/den beantragten Veranstaltung/en bzw. Vorlesung/en, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Fakultät. Bezüglich Organisation des Gasthörerstudiums, Zugänge zu den Systemen und Fragen zum Studiengang wenden Sie sich an das Studierendensekretariat oder den*die Studiendekan*in.

    Fakultäten der HTWG

    Antragsinhalt

    • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Staatsangehörigkeit)
    • genaue Bezeichnung der gewünschten Veranstaltung/en und des/der zugehörigen Studiengangs/Studiengänge, der/des Lehrenden und der jeweiligen Semesterwochenstunden; die Angaben finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen und den Prüfungsordnungslisten 
    • Für das Gasthörerstudium ist in der Regel ein Umfang von maximal 12 Semesterwochenstunden vorgesehen
    • kurze Motivationsbegründung für die Teilnahme.

    Antragsprüfung

    Ihr Antrag wird anschließend entsprechend der Studiengangzuordnung der beantragten Veranstaltung/en an den*die jeweiligen Lehrende*n bzw. Studiengangleiter*in weitergeleitet.

    Dort wird dann darüber entschieden, ob

    • die zusätzliche Kapazität zur Aufnahme als Gasthörer*in in der/den jeweiligen Veranstaltung/en vorhanden ist und
    • Ihre Vorbildung als zur Teilnahme ausreichend geeignet angesehen wird.

    Antragsentscheidung

    Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie einen Gasthörerzulassungsbescheid (inkl. der Gebührenfestsetzung gemäß des Gebührenverzeichnisses der Hochschulgebührensatzung, siehe Abschnitt Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung) mit Zahlungsaufforderung postalisch zugesandt.

    Ausstellung der Gasthörerbescheinigung als Teilnahmeerlaubnis

    Nach dem Zahlungseingang der Gasthörergebühr in unserer Finanzabteilung wird Ihnen die Gasthörerbescheinigung postalisch zugesandt. Mit dem Erhalt der Gasthörerbescheinigung ist Ihnen die Teilnahme an der/den in der Bescheinigung aufgeführten Veranstaltung/en bzw. Vorlesung/en erlaubt.


    Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung

    1. Auszug Anlage 1
    zur Satzung über die Erhebnung von Gebühren und Auslagen an der Hochschule Konstanz

    Gebührenverzeichnis
    Studentische und akademische Angelegenheiten

    Gebühren für Gasthörer pro Semester
    bis zu 4 Semesterwochenstunden 60,00€
    bis zu 8 Semesterwochenstunden 120,00€
    über 8 Semesterwochenstunden 150,00€
    Zweitausstellung Gasthörerschein 3,30 €

    2. Auszug Landeshochschulgesetz: § 64 Abs. 1 zum Gasthörerstudium

    (1) Wer eine hinreichende Bildung oder künstlerische Eignung nachweist, kann zur Teilnahme an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen zugelassen werden (Gasthörerstudium), sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer werden zu Prüfungen nicht zugelassen. Im Gasthörerstudium erbrachte Studienleistungen werden im Rahmen eines Studiengangs nicht anerkannt.

    3. Auszug Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der HTWG:
    § 11 Gasthörer

    (1) Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Personen, die eine hinreichende Vorbildung besitzen, auf Antrag an das Studierendenreferat als Gasthörer zugelassen werden (§ 64 Abs. 1 LHG).
    (2) Der Antrag ist bis zum Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters beim Studieren-denreferat zu stellen.
    (3) Die Zulassung („Gasthörererlaubnis“) wird jeweils für ein Semester erteilt. (4) Gasthörer sind nicht Mitglieder der Hochschule. Sie sind nicht berechtigt, Prüfungsleistungen zu absolvieren. Studienleistungen, die jemand als Gasthörer erbracht hat, werden im Rahmen eines Studiums nicht anerkannt.
    (5) Für die Gasthörererlaubnis ist eine Gebühr zu entrichten; sie ist mit Beginn der Vorlesungszeit fällig. Die Höhe der Gebühr wird durch eine Gebührensatzung der Hochschule Konstanz festgesetzt.

    Stand: 06. Juni 2013

    Informationen Gasthörerstudium an der HTWG Konstanz