Wichtige Informationen vor Abreise

 

Das Akademische Auslandsamt der HTWG Konstanz setzt sich dafür ein, dass Sie in Konstanz einen guten Start haben. Deshalb haben wir im Folgenden einige wichtige Informationen vor der Abreise für Sie zusammengestellt.

 

  • Visum

    Allgemeine Informationen

    Although the International Office tries its best to provide up-to-date information on immigration issues at its website, we strongly recommend that you always check current visa requirements with the German Embassy / Consulate in your home country / country of residence since they are the only institutions that can give you legally binding information.

    Visumsvorschriften:

    • EU-Bürger*innen: benötigen kein Visum
    • Nicht-EU-Bürger*innen: es wird ein ''(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“ benötigt

    Ausnahmen:

    Staatsbürger*innen aus Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, (Süd) Korea, Neuseeland und den USA haben zwei Möglichkeiten:

    • Option 1: (wird dringend empfohlen): beantragen Sie ein ''(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“
    • Option 2: Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber in diesem Fall bei Ihrer Ankunft eine elektronische Aufenthaltserlaubnis in Konstanz beantragen.

     


    Visumsdetails

    Bitte beantragen Sie ein „(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“ nach „Art. 18 Abs. 2 Schengener Durchführungsabkommen“

    Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt:

    Mit dieser Art von Visum können Sie sich für einen Zeitraum zwischen 3 und 12 Monaten in Deutschland aufhalten. Obwohl es als "nationales Visum" bezeichnet wird, ermöglicht Ihnen diese Art von Visum den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Die ausstellende Behörde für das Visum ist die für das Gebiet, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständige Auslandsvertretung. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 75 €. Wenn Sie mit diesem Visum nach Deutschland einreisen, sind Sie NICHT verpflichtet, eine elektronische Aufenthaltserlaubnis (siehe andere Visumarten weiter unten) in Konstanz zu beantragen.

    Andere Visumsarten:

    Bitte beachten Sie auch, dass Sie in keinem Fall andere Visa-Typen wie "Schengen-Visum", "Touristenvisum" oder "Visum zu Studienzwecken" usw. beantragen sollten. Mit einem Schengen- oder Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren und das "Visum zu Studienzwecken" ist nur für drei Monate gültig. Danach müssten Sie eine elektronische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies würde zusätzliche Kosten (Visagebühren + mindestens 100 € für die elektronische Aufenthaltserlaubnis), mehrere persönliche Besuche bei der Ausländerbehörde Konstanz und viel Verwaltungsaufwand bedeuten. Das gesamte Antragsverfahren für die elektronische Aufenthaltserlaubnis dauert etwa drei Monate.

    Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung Ihres Visums für längere Aufenthalte haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Akademische Auslandsamt der HTWG Konstanz und beantragen Sie keine anderen Visaarten!

    Nachweis der finanziellen Mittel:

    Bei der Beantragung des Visums müssen Sie die finanziellen Mittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland nachweisen. Dieser finanzielle Nachweis wird sowohl von der deutschen Botschaft/Konsulat als auch von der Ausländerbehörde Konstanz geprüft. Die Konstanzer Einwanderungsbehörden sind in Bezug auf den finanziellen Nachweis manchmal strenger als die Botschaften/Konsulate. Bitte reichen Sie daher nur einen Nachweis über die finanziellen Mittel für Ihren Visumantrag ein, der den Anforderungen der Ausländerbehörde Konstanz entspricht.

    Visumsunterstützende Dokumente:

    Alle Student*innen, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erhalten vom Akademischen Auslandsamt der HTWG Konstanz die folgenden Unterlagen für den Visumsantrag:

    • Formales Einladungsschreiben
    • Zulassung zur HTWG Konstanz
    • Eine Erklärung, die Sie ggf. von der Voraussetzung eines deutschen Sprachzeugnisses befreit.

    Sollten Sie für den Visumsantrag einen Nachweis über die Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse benötigen, finden Sie diesen unter dem Link "Krankenversicherung" (unten).


    Elektronische Aufenthaltserlaubnis

    Student*innen aus Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, (Süd-)Korea, Neuseeland oder den USA, die ohne "(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland eingereist sind, müssen zu Beginn ihres Aufenthalts in Konstanz eine elektronische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland bis zum Ende Ihrer Studienzeit bei der HTWG Konstanz verlängern.

    Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde am 1. September 2011 EU-weit eingeführt. Er verfügt über eine Online-ID-Funktion, die es dem/der Inhaber*in ermöglicht, online mit Behörden und Verwaltungen zu kommunizieren und Geschäfte im Internet zu tätigen. Weitere Informationen über die Funktionen der elektronischen Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier. Leider sind für den Antrag mehrere persönliche Besuche bei der Ausländerbehörde Konstanz sowie viel Verwaltungsaufwand erforderlich und der gesamte Prozess dauert etwa drei Monate. Das Akademische Auslandsamt der HTWG Konstanz unterstützt Sie während des gesamten bürokratischen Prozesses, der Ihnen begegnen könnte.

    Um die elektronische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie außerdem einen finanziellen Nachweis über 853€ pro Monat für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland erbringen. Daher ist es wichtig, dass Sie einen autorisierten Nachweis der finanziellen Mittel nach Konstanz bringen (siehe Finanzierungsnachweis unten).

  • Finanzierungsnachweis

    Egal, ob Sie ein Visum oder eine elektronische Aufenthaltserlaubnis beantragen, Ihr Finanzierungsnachweis muss von der Ausländerbehörde Konstanz genehmigt werden. Um eine Ablehnung Ihres finanziellen Nachweises und damit eine Verzögerung Ihres Visumsantragsprozesses zu vermeiden, reichen Sie bitte nur einen finanziellen Nachweis ein, der den Anforderungen der Konstanzer Einwanderungsbehörde entspricht (auch wenn die Anforderungen der Botschaft/Konsulats weniger streng sind!).

    Die Konstanzer Einwanderungsbehörde akzeptiert eine der vier Formen des Nachweises der finanziellen Mittel:

    • Sicherstellung der finanziellen Sicherheit durch einen Elternteil
    • Formverbindlichkeit
    • Sperrkonto (wir empfehlen fintiba (das Sie bereits online eröffnen können) oder sobald Sie in Deutschland sind, können wir Ihnen helfen, ein Sperrkonto der Deutschen Bank zu eröffnen).
    • Bescheinigung des Stipendiums

     

     

    Nachweis über finanzielle Mittel - Übersicht über Möglichkeiten und Dokumente

  • Krankenversicherung

    Alle Austauschstudent*innen müssen - wie alle einheimischen Studenten*innen der HTWG Konstanz - bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sein.

    Austauschstudent*innen unter dreißig Jahren profitieren von den gesetzlichen Krankenkassen mit reduzierten Beiträgen von rund 120 € pro Monat. Alle Student*innen über diesem Alter müssen eine private Krankenversicherung abschließen. In Konstanz gibt es verschiedene Krankenkassen, die alle die gleichen Beiträge haben. Die Student*innen haben die freie Wahl. Die HTWG Konstanz hat positive Erfahrungen mit der TK-Krankenversicherung gemacht, die über ein campusnahes Büro verfügt. Ein besondere Dienstleistung von TK ist, dass sie Ihnen eine Versicherungsbestätigung in Ihr Heimatland schicken, wenn dies für Ihren Visumantrag erforderlich ist. Es sind keine Dokumente oder Vorauszahlungen erforderlich; Sie können sich um alles kümmern, wenn Sie sich nach Ihrer Ankunft in Konstanz für die Mitgliedschaft anmelden. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, um die Kontaktdaten zu erfahren.

    Alle Versicherungen sind für ein ganzes Semester gültig (sechs Monate für das Sommersemester und weitere sechs Monate für das Wintersemester). Einzige Ausnahme: Wenn Sie z.B. im September nicht am Orientierungsprogramm teilnehmen können und daher Anfang Oktober in Konstanz ankommen, wird Ihnen die Versicherungszeit nur von Oktober bis Ende des Semesters im Februar berechnet.  

    Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung haben, bis Sie sich während des Orientierungsprogramms/zu Semesterbeginn für die Studentenkrankenversicherung in Konstanz anmelden. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht!

  • Medikamente

    Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Sie Medikamente in einer Menge mitbringen, die dem normalen persönlichen Bedarf entspricht. Bei Dauererkrankungen prüfen Sie bitte die deutschen Gesetze, die das Einführen der notwendigen Medikamente vorsehen. In einigen Fällen kann das erforderliche Rezept auch in Deutschland erhältlich sein. Das deutsche Recht verbietet den Versand von Medikamenten per Post. Wenn Medikamente vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden, kann der Rückholvorgang ein schwerwiegender Prozess sein, der mit bürokratischen Verzögerungen verbunden ist.

  • Ankunft

    Der nächstgelegene internationale Flughafen befindet sich in Zürich, Schweiz, etwa 60 Kilometer von Konstanz entfernt. Das SBB Reisezentrum befindet sich unterhalb des Flughafenzentrums im Bereich Check-in 3. Es gibt stündliche Züge direkt vom Flughafen Zürich nach Konstanz. Ein Ticket in der zweiten Klasse kostet ca. 30 Schweizer Franken.

    Vom Flughafen Stuttgart (Deutschland) müssen Sie mit der S-Bahn zum Hauptbahnhof Stuttgart fahren. Vom Hauptbahnhof fährt mindestens alle zwei Stunden ein Zug nach Konstanz und Sie müssen in Singen umsteigen. Die Zugfahrt dauert etwa zweieinhalb Stunden und die Tickets kosten ca. 45 €.

    Vom Flughafen Frankfurt (Deutschland) aus können Sie alle zwei Stunden einen Zug nach Konstanz auf der unteren Ebene des Flughafens nehmen. Die Zugfahrt dauert fünf bis sechs Stunden und das Ticket kostet rund 80 €.

    Weitere Informationen über das deutsche Bahnsystem, Fahrpläne und Preise finden Sie unter www.bahn.de. Um den Hauptbahnhof Konstanz zu erreichen, wählen Sie bitte "Konstanz" oder "Konstanz Bahnhof" aus der verfügbaren Zielliste.

  • Unterkunft

    Wenn Sie sich für ein Zimmer in einem der Studentenwohnheime in Konstanz bewerben, reserviert das Akademische Auslandsamt ein Einzelzimmer. Da die HTWG Konstanz die Studentenwohnheime nicht besitzt, wird sich Ihr Vermieter von Seezeit direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle Zimmer vergeben sind.

    Die Wohnkosten für Ihr Studiensemester an der HTWG in Konstanz liegen je nach Wohnheim zwischen 260 - 350 € pro Monat. Außerdem müssen Sie eine Kaution von 750 € hinterlegen, die Ihnen bei Ihrer Abreise erstattet wird, sofern das Zimmer nicht beschädigt wurde. Die Kaution (750 Euro) und die Verwaltungsgebühr (50 Euro) müssen vor Ihrer Ankunft in Konstanz bezahlt werden! In den Wohnheimen stehen den Student*innen Küchen zur Verfügung. Die HTWG Konstanz und die Universität Konstanz verfügen auch über Cafeterien, in denen Mahlzeiten zu günstigen Preisen angeboten werden.

  • Geldangelegenheiten

    Sie können Ihre MasterCard und VISA-Karte an den meisten Geldautomaten (Geldautomat) in Deutschland verwenden. Sie sollten Ihre Bank vor Ihrer Abreise darüber informieren, dass Sie einige Zeit in Deutschland / Europa verbringen werden, damit Ihr Konto nicht gesperrt wird. Es ist auch wichtig zu wissen, dass viele kleinere Geschäfte in Deutschland keine Kreditkarten akzeptieren. Daher ist es ratsam, immer genügend Bargeld bei sich zu tragen, um Ihre Einkäufe zu decken. Reiseschecks können nur bei großen Banken in Deutschland eingelöst werden und werden in Geschäften und Restaurants nicht akzeptiert.

    Da Zimmermiete, Krankenversicherungsbeiträge und viele andere Ausgaben nur direkt von einem deutschen Bankkonto abgebucht werden können, ist es unerlässlich, dass Sie hier in Konstanz ein Bankkonto eröffnen (kostenlos). Das Akademische Auslandsamt unterstützt Sie bei den Formalitäten während des Orientierungsprogramms.

  • Orientierungsprogramm

    Das Akademische Auslandsamt bietet im März und September ein Orientierungsprogramm für alle ausländischen Austauschstudenten an. Während dieses Programms geben wir Ihnen wertvolle Informationen über Ihren Aufenthalt in Konstanz und stellen Ihnen unsere Einrichtung, die Stadt und ihre Umgebung vor. Dieses Orientierungsprogramm soll Ihnen helfen, sich reibungslos einzuleben. Die Termine finden Sie in unserem Akademischen Kalender.

    Orientierungsprogramm zum Download