Allgemeine Informationen
Although the International Office tries its best to provide up-to-date information on immigration issues at its website, we strongly recommend that you always check current visa requirements with the German Embassy / Consulate in your home country / country of residence since they are the only institutions that can give you legally binding information.
Visumsvorschriften:
- EU-Bürger*innen: benötigen kein Visum
- Nicht-EU-Bürger*innen: es wird ein ''(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“ benötigt
Ausnahmen:
Staatsbürger*innen aus Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, (Süd) Korea, Neuseeland und den USA haben zwei Möglichkeiten:
- Option 1: (wird dringend empfohlen): beantragen Sie ein ''(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“
- Option 2: Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber in diesem Fall bei Ihrer Ankunft eine elektronische Aufenthaltserlaubnis in Konstanz beantragen.
Visumsdetails
Bitte beantragen Sie ein „(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt / (National) visa for longer stays“ nach „Art. 18 Abs. 2 Schengener Durchführungsabkommen“
Allgemeine Informationen zum Nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt:
Mit dieser Art von Visum können Sie sich für einen Zeitraum zwischen 3 und 12 Monaten in Deutschland aufhalten. Obwohl es als "nationales Visum" bezeichnet wird, ermöglicht Ihnen diese Art von Visum den freien Personenverkehr innerhalb des Schengen-Raums bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten. Die ausstellende Behörde für das Visum ist die für das Gebiet, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zuständige Auslandsvertretung. Die Gebühr für dieses Visum beträgt 75 €. Wenn Sie mit diesem Visum nach Deutschland einreisen, sind Sie NICHT verpflichtet, eine elektronische Aufenthaltserlaubnis (siehe andere Visumarten weiter unten) in Konstanz zu beantragen.
Andere Visumsarten:
Bitte beachten Sie auch, dass Sie in keinem Fall andere Visa-Typen wie "Schengen-Visum", "Touristenvisum" oder "Visum zu Studienzwecken" usw. beantragen sollten. Mit einem Schengen- oder Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren und das "Visum zu Studienzwecken" ist nur für drei Monate gültig. Danach müssten Sie eine elektronische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies würde zusätzliche Kosten (Visagebühren + mindestens 100 € für die elektronische Aufenthaltserlaubnis), mehrere persönliche Besuche bei der Ausländerbehörde Konstanz und viel Verwaltungsaufwand bedeuten. Das gesamte Antragsverfahren für die elektronische Aufenthaltserlaubnis dauert etwa drei Monate.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung Ihres Visums für längere Aufenthalte haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Akademische Auslandsamt der HTWG Konstanz und beantragen Sie keine anderen Visaarten!
Nachweis der finanziellen Mittel:
Bei der Beantragung des Visums müssen Sie die finanziellen Mittel für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland nachweisen. Dieser finanzielle Nachweis wird sowohl von der deutschen Botschaft/Konsulat als auch von der Ausländerbehörde Konstanz geprüft. Die Konstanzer Einwanderungsbehörden sind in Bezug auf den finanziellen Nachweis manchmal strenger als die Botschaften/Konsulate. Bitte reichen Sie daher nur einen Nachweis über die finanziellen Mittel für Ihren Visumantrag ein, der den Anforderungen der Ausländerbehörde Konstanz entspricht.
Visumsunterstützende Dokumente:
Alle Student*innen, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, erhalten vom Akademischen Auslandsamt der HTWG Konstanz die folgenden Unterlagen für den Visumsantrag:
- Formales Einladungsschreiben
- Zulassung zur HTWG Konstanz
- Eine Erklärung, die Sie ggf. von der Voraussetzung eines deutschen Sprachzeugnisses befreit.
Sollten Sie für den Visumsantrag einen Nachweis über die Krankenversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse benötigen, finden Sie diesen unter dem Link "Krankenversicherung" (unten).
Elektronische Aufenthaltserlaubnis
Student*innen aus Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, (Süd-)Korea, Neuseeland oder den USA, die ohne "(Nationales) Visum für den längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland eingereist sind, müssen zu Beginn ihres Aufenthalts in Konstanz eine elektronische Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland bis zum Ende Ihrer Studienzeit bei der HTWG Konstanz verlängern.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wurde am 1. September 2011 EU-weit eingeführt. Er verfügt über eine Online-ID-Funktion, die es dem/der Inhaber*in ermöglicht, online mit Behörden und Verwaltungen zu kommunizieren und Geschäfte im Internet zu tätigen. Weitere Informationen über die Funktionen der elektronischen Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier. Leider sind für den Antrag mehrere persönliche Besuche bei der Ausländerbehörde Konstanz sowie viel Verwaltungsaufwand erforderlich und der gesamte Prozess dauert etwa drei Monate. Das Akademische Auslandsamt der HTWG Konstanz unterstützt Sie während des gesamten bürokratischen Prozesses, der Ihnen begegnen könnte.
Um die elektronische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie außerdem einen finanziellen Nachweis über 853€ pro Monat für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland erbringen. Daher ist es wichtig, dass Sie einen autorisierten Nachweis der finanziellen Mittel nach Konstanz bringen (siehe Finanzierungsnachweis unten).