Organisatorisches und Download
Englischer Notenspiegel
Für fast alle Bewerbungen an den HTWG-Partnerhochschulen benötigen Sie einen englischen Notenspiegel.
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DAAD-Sprachzeugnis
Das DAAD-Sprachzeugnis genügt als Sprachnachweis für diejenigen HTWG-Austauschprogramme, bei denen keine speziellen Sprachtests vorgeschrieben sind (z.B. TOEFL).
Wenden Sie sich mit DIESEM VORDRUCK bitte an eine(n) Sprachdozenten/in.
Bewerbungsunterlagen
Alle Unterlagen zusammen in eine einseitig offene Klarshichthülle packen. Die einzelnen Blätter dürfen nicht zusammengeklammert oder "getackert" sein.
Kurswahl
Die mit den Lehrveranstaltungen verbundene Arbeitsbelastung ist an den einzelnen Partnerhochschulen sehr unterschiedlich, auch die Curricula unterscheiden sich in den einzelnen Hochschulen. Daher ist vor dem Auslandsstudienaufenthalt die Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen und die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen mit dem zuständigen Prüfungsamt Ihres Studienganges abzuklären und schriftlich festzuhalten (Studienvereinbarung / Learning Agreement). Die Studienvereinbarung ist die Voraussetzung für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen!
Master-Studierende der HTWG orientieren sich bei der Wahl der Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule am Angebot der dortigen Graduate Schools, Graduate Programms bzw. der Master's Programmes. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Undergraduate-Bereich bzw. in den Bachelor-Programmen an den Partnerhochschulen erbracht wurden, können nicht als Prüfungsleistung für die Master-Studiengänge anerkannt werden!
Beurlaubung während des Auslandssemesters
Für die Zeit des Auslandssemesters können Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Beurlaubungssemester stellen; dem Antrag ist ein Nachweis über die Zulassung an der ausländischen Gasthochschule beizufügen. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Nachweise entweder in deutscher oder englischer Sprache einreichen müssen. Während dieser Beurlaubung können allerdings keine Studien- und Prüfungsleistungen an der HTWG erbracht werden. Ein Beurlaubungssemester zählt nicht auf die Regelstudienzeit.
Wenn Sie keine Beurlaubung wünschen, bleiben Sie während des Auslandsaufenthaltes weiter an der HTWG immatrikuliert (bzw. rückgemeldet). Ihre Prüfungsanmeldung zum Ende des Semesters wird automatisch vorgenommen; Prüfungsrücktritte sind daher in Ihrem eigenen Interesse beim Zentralen Prüfungsamt der Hochschule Konstanz (nicht bei den Prüfungsämtern der Fakultäten!) bis zur bekannten Frist zu veranlassen (Vermeidung der „Verwaltungs 5,0“).