Studienkolleg

    Willkommen beim Studienkolleg der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg

    Finanzierung

    Lebenshaltungskosten
    In Deutschland benötigen Sie pro Monat ca. 860 EUR um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Betrag umfasst die Kosten für Unterkunft, Essen, Freizeit, Lernmittel, Semestergebühren (nicht Studiengebühren) und Krankenversicherung.

    Studiengebühren in Baden-Württemberg
    Die Studiengebühren für internationale Studierende aus Nicht-EU Ländern für alle Studiengänge an den Hochschulen in Baden-Württemberg betragen pro Semester 1.500 EUR. Für den Besuch des Studienkollegs zahlen Sie keine Studiengebühren. Für die Leistungen des Studierendenwerks und als Beitrag für die Verwaltungskosten der Hochschulen müssen Sie aber pro Semester 162,50 EUR zahlen.

    Krankenversicherung
    Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist eine Krankenversicherung. Die Kosten betragen derzeit ca. 60 EUR monatlich. Mit einem Visum zum Studienaufenthalt ist es am günstigsten, wenn Sie sich privat versichern. Es gibt außerdem beispielsweise noch Care Concept, Mawista student classic und Würzburger Versicherungen.

    Stipendien
    Die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg vergeben keine Stipendien. Der DAAD bietet Förderangebote für einen Studienaufenthalt in Deutschland. Ausführliche Hinweise sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des DAAD.
    Förderangebote des DAAD
    Auskünfte über Stipendien erteilen auch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Anfragen im Inland können Sie an die Stiftungen der politischen Parteien, kirchliche Stellen und die Verbände, sowie große Firmen richten.

    Wir haben für Sie eine Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten zusammengestellt.

    Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    Es handelt sich dabei um eine staatliche Unterstützung des Lebensunterhalts während des Studiums. Nach dem BAföG können Ausländer nur in den nachstehend aufgezählten Ausnahmefällen gefördert werden:

    • Kinder von Unionsbürgern, sofern sie eine Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines EU- Mitgliedsstaates besitzen.
    • unter bestimmten Voraussetzungen heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, wenn ein Elternteil Deutscher ist
    • andere Ausländer wenn sie sich vor Beginn des Studiums insgesamt fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind oder wenn sich ein Elternteil in den letzten sechs Jahren 3 Jahre lang in Deutschland aufgehalten hat und erwerbstätig gewesen ist.


    Auskunft darüber, ob die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG gegeben sind, erteilt das zuständige BAföG-Amt. In Konstanz ist das Studierendenwerk Seezeit.

    BAföG-Amt des Studierendenwerks Seezeit

    Infofilm des Deutschen Studentenwerks