Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

    Verfahren: Bezahlung des Semesterbeitrags beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

    Wenn Sie an der HTWG Konstanz Ihren Bachelorabschluss absolviert haben bzw. absolvieren werden und in unmittelbarem Anschluss ein Masterstudium an der HTWG Konstanz beginnen, so gibt es zwei Varianten zur Bezahlung des Semesterbeitrags.

    • Rückmeldung

    Wir empfehlen die Rückmeldung. Sie werden über den Rückmeldezeitraum rechtzeitig per E-Mail informiert.
    Information zur Rückmeldung

    Die Rückmeldung hat für Sie den Vorteil, dass Sie während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium ununterbrochen eingeschrieben sind und somit Ihren Rechenzentrums-Account und die damit verbundenen Vorteile durchgängig nutzen können. Sie müssen in diesem Fall keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Wenn Sie sich zurückmelden möchten, tun Sie dies bitte innerhalb des ersten regulären Rückmeldezeitraums.
    Sollten Sie den ersten Rückmeldezeitraum verpasst haben, so können Sie sich auch innerhalb des zweiten Rückmeldezeitraums (Mahnverfahren) zuzüglich einer Säumnisgebühr von 20 € zurückmelden.
    Wenn Sie sich für die Rückmeldung entscheiden, sind die im Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang genannten Daten zur Überweisung für Sie gegenstandslos.

    • Zahlung des Semesterbeitrags via Überweisung gemäß Zulassungsbescheid

    Mit den Zulassungsunterlagen für das Masterstudium erhalten Sie die Daten zur Zahlung des Semesterbeitrags. Wenn Sie die Zahlung des Semesterbeitrags via Überweisung bevorzugen, können Sie diese Variante wählen und müssen bzw. sollten sich in dem Fall nicht zurückmelden.

    Je nach Zeitpunkt des Zahlungseingangs des Überweisungsbetrags bei uns, werden Sie jedoch nicht automatisch zurückgemeldet, so dass Sie während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium ggf. nicht ununterbrochen eingeschrieben sind. Ihren Rechenzentrums-Account und die damit verbundenen Vorteile können Sie somit nicht durchgängig nutzen.
    Aufgrund zeitlicher Fristüberschneidungen mit der Rückmeldung kann es dazu kommen, dass Sie automatisch eine Mahnung bezüglich der Exmatrikulation von Amts wegen aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung, oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen aufgrund nicht erfolgter Rückmeldung erhalten.
    Ein solches Mahnschreiben bzw. den Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen können Sie ignorieren, wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen und die für das Masterstudium geforderten Unterlagen eingereicht haben. Sie müssen sich dann nicht zusätzlich zurückmelden.
    In diesem Fall werden Sie erst bei Vorlage aller geforderten Unterlagen zuzüglich des Eingangs des Semesterbeitrags von uns in das Masterstudium eingeschrieben.
    Das Verfahren der Bezahlung des Semesterbeitrags via Überweisung gemäß Zulassungsbescheid hat demnach den Nachteil, dass Sie unter Umständen nicht durchgängig an der HTWG Konstanz eingeschrieben sind und Sie Ihren Rechenzentrums-Account und die damit verbundenen Vorteile nicht durchgängig nutzen können.
    Sie werden erst zu dem Zeitpunkt wieder eingeschrieben, zu dem uns alle für das Masterstudium geforderten Unterlagen (insbesondere das Abschlusszeugnis) vorliegen. Dessen ungeachtet können Sie dieses Verfahren wählen, müssen sich jedoch über die beschriebenen Nachteile im Klaren sein.

    Generell gilt für beide Bezahlvarianten:

    Sie müssen beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen, da Sie mit der Matrikelnummer des Bachelorstudiums wieder in das Masterstudium eingeschrieben werden.