Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Praxissemester

    Verfahren zur Zulassung in das integrierte praktische Studiensemester (PSS)

    1. Verfahren im Studiengang bzw. in der Fakultät
    Bezüglich des Ablaufs zur Einreichung und Genehmigung Ihres Praktikantenvertrages wenden Sie sich bitte direkt an den*die Praktikantenamtsleiter*in Ihres Studiengangs.
    Der*die Praktikantenamtsleiter*in entscheidet wie bisher darüber, ob Ihre Praktikumsstelle fachlich und inhaltlich geeignet ist.

    2. Automatische Einstufung in das PSS
    Wenn Sie sich im aktuellen Semester im dritten bzw. vierten Einstufungssemester befinden und gemäß dem Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (SPOBa) Ihres Studiengangs das nächste Semester das PSS ist, werden Sie nach der Rückmeldung automatisch in das PSS eingestuft.
    Diese Einstufung bleibt zunächst mindestens bis zur automatischen Prüfungsanmeldung durch das Zentrale Prüfungsamt (ZPA) im Mai bzw. Oktober bestehen.

    3. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für das PSS gemäß der SPOBa
    Im Rahmen der Vorbereitung der automatischen Prüfungsanmeldung (Mai bzw. Okt.) werden die formalen Voraussetzungen für die Zulassung in das PSS gemäß der SPOBa im ZPA automatisch geprüft.

    Grundsätzlich gilt: Die Zulassung zum PSS setzt gemäß § 8 Abs. 7 SPOBa das Bestehen der Bachelorzwischenprüfung voraus, wenn das praktische Studiensemester nach dem vierten Studiensemester liegt. Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind ggf. für den jeweiligen Studiengang im Besonderen Teil geregelt.

    Die Zulassung ins Praktische Studiensemester bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen kann auch nicht auf Antrag erfolgen!
    Ausnahme: BAC und BAS

    4. Ergebnis der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
    Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der SPOBa, werden die dem PSS zugeordneten Modulteilprüfungen (MTP) in Ihrer Prüfungsanmeldung als angemeldet (AN) ausgewiesen.
    Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der SPOBa nicht, werden die dem PSS zugeordneten MTP in Ihrer Prüfungsanmeldung nicht ausgewiesen. In der Folge ist Ihre Einstufung ggf. entsprechend anzupassen, Sie erhalten vom Studentische Abteilung einen Ablehnungsbescheid und sind nicht in das PSS zugelassen.

    5. Anzeige der dem PSS zugeordneten Modulteilprüfungen im Notenspiegel
    In Ihrem Notenspiegel werden die dem PSS zugeordneten MTP künftig angezeigt. Die nachbereitenden Veranstaltungen zum PSS finden in einigen Studiengängen erst zu Beginn oder im Laufe des Folgesemester nach dem PSS statt. Daher ist es möglich, dass die Ergebnisse der MTP des PSS, zumindest teilweise, erst zu einem späteren Zeitpunkt verbucht und damit im Notenspiegel angezeigt werden können. Bitte sehen Sie aus diesem Grund von frühzeitigen Rückfragen im ZPA ab.


    Anträge zum Download

    Antrag auf Verschiebung des Integrierten praktischen Studiensemesters (PSS)

    Wenn Sie im kommenden Semester nicht in das gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene PSS gehen können, stellen Sie bitte einen Antrag auf Verschiebung des PSS.

    Das PSS darf nicht an das Ende des Studiums verschoben werden!

    Antrag auf Verschiebung des PSS

    Antrag auf Zulassung zum Integrierten praktischen Studiensemester (PSS) - nur BAC und BAS!

    Wenn Sie im kommenden Semester in das PSS gehen möchten, füllen Sie bitte den unten stehenden Antrag auf Zulassung vollständig aus, legen eine Kopie Ihres Praktikantenvertrages bei und geben beides beim Praktikantenamt Ihres Studiengangs BAC/BAS ab.

    Genauere Informationen zum Antragsverfahren und den Fristen entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen Ihres Studiengangs.

    Antrag Zulassung PSS -NUR FÜR DIE STUDIENGÄNGE BAC, BAS, CAM, SAM!!!