Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Nächste Rückmeldung - Juli 2023

    Die Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender durch Bezahlung des Semesterbeitrags für das Wintersemester 2023/2024 erfolgt vom 4.-20. Juli 2023. Weitere Informationen hierzu finden Sie nachstehend:

    Vom Dienstag 04.07.2023 bis Donnerstag, 20.07.2023 können Sie sich für das Wintersemester 2023/2024 zurückmelden. Die Rückmeldung (= fristgerechte Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. der Studiengebühren, wenn Sie studiengebührenpflichtig sind) erfolgt ausschließlich per Überweisung gemäß folgenden Daten. Bitte verwenden Sie nicht die Daten aus einem vorherigen Semester!

    Empfänger: Landesoberkasse Karlsruhe
    IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
    BIC: SOLADEST600
    Verwendungsweck: 2380570005340
     Ihr Studiengangkürzel (z.B. AIN)    Ihre 6-stellige Matrikelnummer,  Ihr Vorname   Ihr Nachname
    Betrag: 177,50 € + ggf. Studiengebühren, wenn Sie studiengebührenpflichtig sind

    NEU: Im Campus-Portal finden Sie nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem RZ-Login unter "Mein Studium" --> "Studienservice" --> einen mintgrünen Button mit der Aufschrift „Rückmeldung“. Hier können Sie sich durch einen Klick auf den Button „Rückmeldung“ circa 7 Tage nach erfolgter Überweisung der Studiengebühren selbstständig zurückmelden.

    Im Anschluss öffnet sich in einem separaten Fenster die Meldung, ob Ihre Rückmeldung funktioniert hat und Sie weiterstudieren können oder ob und wenn ja, welches Rückmeldehindernis vorliegt. (Zur neuen Funktion siehe auch beiliegende PDF-Anleitung!

    Im Campus-Portal finden Sie nach erfolgter Anmeldung mit Ihrem RZ-Login unter "Mein Studium" --> "Studienservice" --> "Bescheinigungen" in der Rückmeldephase Ihre persönliche Rechnung. Dort sehen Sie den zu zahlenden Betrag und den für Sie persönlich geltenden Verwendungszweck.

    Im Campus-Portal unter "Mein Studium" --> "Studienservice" --> "Zahlungen" sehen Sie, ob Ihre Überweisung bei uns einging. Bitte berücksichtigen Sie die Banklaufzeit und sehen Sie von Rückfragen, ob der Geldeingang bereits erfolgte, ab!

    Wichtig ist, dass das Geld spätestens am 20.07.2023 von Ihrem Konto abgebucht wird. Die Banklaufzeit (Datum Abbuchung bei Ihnen und ausgeglichene Soll-Ist-Stellung im Campus-Portal) kann einige Werktage dauern. Am besten also gleich am 4.7.23 zurückmelden!

    Warum zurückmelden?

    Durch die Rückmeldung zum Wintersemester 2023/2024 halten Sie Ihren Studierendenstatus an der HTWG Konstanz aufrecht. Sollten Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert und verlieren Ihren Studierendenstatus.

    Wer muss sich alles zurückmelden?

    Alle Studierenden, die nicht bis zum 31. August 2023 ihr Studium an der HTWG beenden (Datum letzte Prüfungsleistung: 31. August 2023 oder früher).

    Also auch Studierende, die im aktuellen oder im kommenden Wintersemester 2023/2024 ein Beurlaubungs- oder Praxissemester durchführen.

    Wenn Sie bis zum 31. August 2023 Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben werden und das Ausleihangebot der Bibliothek anschließend nicht mehr nutzen möchten, reichen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation rechtzeitig vor dem 31. August 2023 beim Studierendensekretariat ein. Sie müssen sich dann nicht mehr rückmelden!
    Sofern Sie sich nicht bis zum 20. Juli 2023 zurückmelden oder selbst exmatrikulieren (Möglichkeit der Exmatrikulation auf Ende des laufenden Semesters), werden Sie nach Ende der Rückmeldefrist von Amts wegen zum 31. August 2023 exmatrikuliert!

    Studierende, die nach dem 31. August 2023 ihre letzte Prüfungsleistung ablegen (z.B. Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. mündliche Bachelor- oder Masterprüfung) müssen sich auf jeden Fall zurückmelden. Die Abschlussnote muss bis zu diesem Datum noch nicht feststehen oder verbucht werden. Sie können sich anschließend mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren und bei Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn (siehe Terminplan) die Rückerstattung des Semesterbeitrages beantragen.

    WICHTIG:Eine Exmatrikulation nach dem 31. August 2023 hat zur Folge, dass das Wintersemester 2023/2024 als Fachsemester gezählt wird.

    Bitte beachten Sie zudem, dass die Rückmeldeverpflichtung ausschließlich Studierende der HTWG Konstanz betrifft. Diese E-Mail richtet sich daher ausdrücklich nicht an Studierende des Studienkollegs.

    Eine Wiedereinschreibung zum Wintersemester 2023/2024 ist nach erfolgter Exmatrikulation nicht mehr möglich.

    Wichtige Hinweise für Absolvent*innen und Studierende, die unmittelbar vom Bachelor- zum Masterstudium übergehen finden Sie unter:

    https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienverlauf/ende-des-studiums/uebergang-bachelor-zu-master

    Wie zurückmelden?

    Verwenden Sie bitte ausschließlich die Überweisung.

    Zusammensetzung des Semesterbeitrags
    Der Semesterbeitrag setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70,00 €, dem Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 92,50 € sowie dem Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 15,00 €, der Studierendenschaftsbeitrag ist ab dem Sommersemester 2023 gemäß der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft der Hochschule Konstanz zu entrichten.
    Sofern Sie studiengebührenpflichtig sind, werden im Rahmen der Rückmeldung auch die Studiengebühren fällig.

    Gesetzliche Mitwirkungspflicht für die Studiengebühren (Zweitstudium und Internationale Studierende)
    Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 im gleichen Studiengang immatrikuliert wurden, sind von den neuen Studiengebühren nicht betroffen!
    Studiengebührenpflichtig nach dem Landeshochschulgebührengesetz sind:
    - Internationale Studierende, die nicht unter die Übergangsregelung oder eine gesetzliche Ausnahme fallen und
    - Studierende in einem Zweitstudium, die seit dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst-/neueingeschrieben wurden!

    Bitte informieren Sie uns, wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft und Sie zum oder nach dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst- oder neueingeschrieben wurden:
    - Sie haben ein Erststudium im aktuellen Semester abgeschlossen und sind nun in einem zweiten oder weiteren Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben (nicht bei einer Einschreibung in ein erstes Masterstudium),
    - Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert oder wurde verlängert,
    - Ihr für die Einschreibung vorgelegter Aufenthaltstitel ist nicht mehr gültig
    -  Sie haben einen neuen/anderen Aufenthaltstitel

    Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu den Studiengebühren und die Informationen zu den
    Ausnahmen und Befreiungen.

    Bitte beachten Sie auch, dass Anträge auf Befreiung der Studiengebührenpflicht (bspw. wegen Ableistung des Praktischen Studiensemester oder aufgrund Beurlaubung)vor Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023/2024 (siehe Terminplan) beim Studierendensekretariat eingereicht werden müssen.

    Validierung/Gültigkeit aufdrucken der ZACK-Karte  
    Die Validierung ist im F-Gebäude (Erdgeschoss, Zugang über Campusmitte, Durchgang durchs F-Gebäude und Ausgang Richtung Rheingutstraße) und in der Bibliothek (Erdgeschoss) voraussichtlich ab 01. August 2023 möglich (frühestens jedoch nachdem der Geldeingang bei der Hochschule verbucht ist). Zugang zu den Gebäuden erhalten Sie mit Hilfe der ZACK-Karte. Informationen zur ZACK

    FAQ
    Häufig gestellte Fragen und Antworten zu der Rückmeldung hierauf finden Sie auch unter unserer FAQ-Seite.

    Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an Ihre Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat wenden. Nennen Sie bitte immer Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang.

    Per Mail wurden Sie auch informiert (bitte beachten Sie Ihre HTWG-Mailadresse).

    Eine Anleitung mit Screenshots finden Sie hier


    Spezielle Informationen für studiengebührenpflichtige Studierende

    Gesetzliche Mitwirkungspflicht für studiengebührenpflichtige Studierende (Zweitstudium und Internationale Studierende)

    Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 im gleichen Studiengang immatrikuliert wurden, sind von den neuen Studiengebühren nicht betroffen!
    Studiengebührenpflichtig nach dem Landeshochschulgebührengesetz sind:
    - Internationale Studierende, die nicht unter die Übergangsregelung oder eine gesetzliche Ausnahme fallen und
    - Studierende in einem Zweitstudium, die seit dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst-/neueingeschrieben wurden!

    Bitte informieren Sie Ihre Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat (per Mail), wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft und Sie zum oder nach dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst- oder neueingeschrieben wurden:

    • Sie haben ein Erststudium im aktuellen Semester abgeschlossen und sind nun in einem zweiten oder weiteren Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben (nicht bei einer Einschreibung in ein erstes Masterstudium),
    • Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert oder wurde verlängert,
    • Ihr für die Einschreibung vorgelegter Aufenthaltstitel ist nicht mehr gültig
    • Sie haben einen neuen/anderen Aufenthaltstitel


    Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu den Studiengebühren und die Informationen zu den
    Ausnahmen und
    Befreiungen.

    Bitte beachten Sie auch, dass Anträge auf Befreiung der Studiengebührenpflicht (bspw. wegen Ableistung des Praktischen Studiensemester oder aufgrund Beurlaubung) vor Beginn der Vorlesungszeit  (siehe Terminplan) beim Studierendensekretariat eingereicht werden müssen.


    Informationen zur Validierung/Aufdruck der Gültigkeit auf Ihre ZACK-Karte

    finden Sie hier