Studienverlauf

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.


    Spezielle Informationen für studiengebührenpflichtige Studierende

    Gesetzliche Mitwirkungspflicht für studiengebührenpflichtige Studierende (Zweitstudium und Internationale Studierende)

    Studierende, die vor dem Wintersemester 2017/18 im gleichen Studiengang immatrikuliert wurden, sind von den neuen Studiengebühren nicht betroffen!
    Studiengebührenpflichtig nach dem Landeshochschulgebührengesetz sind:
    - Internationale Studierende, die nicht unter die Übergangsregelung oder eine gesetzliche Ausnahme fallen und
    - Studierende in einem Zweitstudium, die seit dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst-/neueingeschrieben wurden!

    Bitte informieren Sie Ihre Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat (per Mail), wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft und Sie zum oder nach dem Wintersemester 2017/18 an der Hochschule Konstanz erst- oder neueingeschrieben wurden:

    • Sie haben ein Erststudium im aktuellen Semester abgeschlossen und sind nun in einem zweiten oder weiteren Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben (nicht bei einer Einschreibung in ein erstes Masterstudium),
    • Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert oder wurde verlängert,
    • Ihr für die Einschreibung vorgelegter Aufenthaltstitel ist nicht mehr gültig
    • Sie haben einen neuen/anderen Aufenthaltstitel


    Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu den Studiengebühren und die Informationen zu den
    Ausnahmen und
    Befreiungen.

    Bitte beachten Sie auch, dass Anträge auf Befreiung der Studiengebührenpflicht (bspw. wegen Ableistung des Praktischen Studiensemester oder aufgrund Beurlaubung) vor Beginn der Vorlesungszeit  (siehe Terminplan) beim Studierendensekretariat eingereicht werden müssen.


    Informationen zur Validierung/Aufdruck der Gültigkeit auf Ihre ZACK-Karte

    finden Sie hier