Zurück zur Übersicht

Law meets Business

06.08.2018

Rechtsberatung von Studierenden für Studierende

Woran merkst du, dass du das Richtige studierst? Folgende Antwort könnte in einer Checkliste eines Studienratgebers ganz weit oben stehen: Wenn dir eine benotete Projektarbeit in deinem Studium so viel Spaß macht, dass du sie gar nicht mehr als eine Prüfung wahrnimmst.

Realistisch betrachtet erreichen wohl nur wenige Studierende diesen Idealzustand in ihrem Studium. Und es dürften noch weniger sein, die ihre Projektarbeit nach der erfolgreichen Abgabe weiterführen und ausbauen. Außer man macht ein Startup daraus. Und eine Art Startup ist es durchaus, was die Wirtschaftsjuristinnen Jaqueline Hotz und Sina Roschitsch an der HTWG auf die Beine gestellt haben. Wobei, wenn sich ihr Projekt wie geplant entwickelt, Startups selbst zu ihren Klienten zählen werden.

„Law meets Business“ heißt das Projekt, das im April 2018 gestartet ist. Es bietet eine kostenfreie rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung. „Durch unser Studium haben wir Kompetenzen in zwei Disziplinen“, sagt Jaqueline Hotz. Die 25-jährige Masterstudentin hat ihren Bachelor in Wirtschaftsrecht gemacht, studiert jetzt im dritten Semester Legal Management und ist eine der beiden Geschäftsführerinnen von „Law meets Business“.  „Wir wollen uns langfristig abgrenzen gegenüber der studentischen Beratung an der Uni Konstanz, die die Jurafakultät anbietet, uns ein wenig anders positionieren, indem wir auch angehende Gründer oder Startups beraten.“

Das Konzept kommt aus den USA

Mittlerweile eine eigenständige Unterorganisation des Vereins „Wirtschaftsrechtler am See“, ist „Law meets Business“ ursprünglich entstanden aus einer Aufgabe, die einer Gruppe von Studierenden am Ende ihres Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht gestellt wurde: Im Wahlpflichtfach „Projektmanagement“ sollten sie das Konzept einer studentischen Rechtsberatung erstellen. Angelehnt an das Modell der „Law Clinic“, das seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten hat. Dort existieren bereits an vielen Universitäten studentische Rechtsberatungen. Die Beratung ist kostenlos und wird von Ehrenamtlichen durchgeführt. Sie richtet sich an diejenigen, die sich keine juristische Beratung bei einem Anwalt leisten können. Oder behandelt Fälle, die kaum eine Kanzlei annehmen würde, weil sie zu geringfügig sind, als dass sich eine Bearbeitung lohnte. Das steht auch in Konstanz im Fokus, mit dem Unterschied, dass in den USA die „Law Clinics“ vor allem Rechtsfälle aus dem sozialen Bereich behandeln.

Prof. Dr. Rainer Laier, der die Vorlesung Projektmanagement hielt, in deren Rahmen das Projekt entstanden ist, ist hellauf begeistert vom Engagement seiner Studentinnen Jaqueline Hotz und Sina Roschitsch: „Es ist toll, dass die beiden nicht locker gelassen haben und nachdem sie eine gute Note für ihre Projektarbeit erhalten haben, das Konzept in die Tat umgesetzt haben. Sie hätten ja auch einfach sagen können „Das war’s jetzt“. Aber sie sind dabei geblieben, haben es geschafft, andere zu begeistern und hier etwas ins Rollen gebracht.“

Mit welchen Anliegen werden die Berater bei „Law meets Business“ aufgesucht? „Zunächst einmal muss man wissen, dass es mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Deutschland eine gesetzliche Vorgabe gibt, zu welchen Rechtsfelder wir beraten dürfen und zu welchen nicht“, erklärt Hotz. „Ausgeschlossen ist, eine gerichtliche Vertretung zu machen, wir dürfen nicht zum Steuer- und Strafrecht beraten und nicht zum Familien- und Erbrecht.“ So sind es bislang vor allem typische „Studententhemen“, zu denen Beratung nachgefragt wird, also bei Problemen mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber, wenn ein gekauftes Produkt nicht so funktioniert wie es soll oder Studierende, die eine eigene Website betreuen, Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung haben. „Wir beraten aber auch zum gewerblichen Rechtsschutz, sprich Markenrecht, wenn Ingenieursstudenten hier an der HTWG etwas erfindet und darauf eine Marke anmelden möchte“, ergänzt Sina Roschitsch. Sie ist 26 Jahre alt und studiert wie ihre Kommilitonin ebenfalls im 3. Semester Legal Management.

Auch der ASTA der Hochschule Konstanz  bietet Hilfe bei rechtlichen Fragen an. Machen sich die beiden Konkurrenz? Nein, sagen die Wirtschaftsjuristinnen. Ganz im Gegenteil. Denn der ASTA  macht selbst keine Rechtsberatung, sondern hält lediglich Gutscheine für eine Erstberatung in einer Kanzlei bereit. Man kooperiere miteinander, so dass die Fälle, die „Law meets Business“ nicht übernehmen kann, an den ASTA weitergeleitet werden. Und umgekehrt.

Beratungsbedarf?

Das Beratungsangebot ist kostenlos, es richtet sich an Studierende der HTWG. Über das Kontaktformular kann man eine Beratungsanfrage stellen.

Weitere Infos: https://law-meets-business.de/

Wertvolle Praxiserfahrung für die Ehrenamtlichen

Als Geschäftsführerinnen nehmen Sina Roschitsch und Jaqueline Hotz vor allem organisatorische Aufgaben wahr. Etwa die acht Beraterteams auszuwählen und zu koordinieren und das Qualitätsmanagement sicherzustellen. Sie selbst sind nicht beratend tätig. Dafür bleibt keine Zeit. Denn für diese ehrenamtliche Tätigkeit – neben einem fordernden Masterstudium – gehen schon mal zehn Stunden pro Woche drauf. Oder mehr. In den Semesterferien steht jetzt die Auswertung der Feedback-Bögen an. Um die Erfahrungen des ersten Semesters zu nutzen und Prozesse gegebenenfalls anpassen zu können, haben sie die bisherigen Mandantinnen und Mandanten sowie die Beraterteam um eine Rückmeldung gebeten. Je nachdem, wie die Rückmeldungen ausfallen, werden Verfahren optimiert. Dabei geht die Beratung aber weiter – auch in den Semesterferien.

Die Beraterteams rekrutieren sich aus den Studierenden des Fachs Wirtschaftsrecht. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundstudium. Eine Beratung findet immer im Zweier-Team aus unterschiedlichen Semestern statt. So lässt sich vom Wissen der erfahreneren Kommilitonen profitieren und für die Studierenden entsteht ein Lerneffekt. Bei der Auswahl der Teams legen die Geschäftsführerinnen Wert auf Teamfähigkeit und Einsatz. „Im Bewerbungsverfahren achten wir neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation auch sehr auf die Motivation, dass die Berater alles dafür tun, dass der Mandant eine rechtssichere Lösung bekommt, die ihm weiterhilft“, betont Hotz.

Es ist aber nicht nur ihr juristische Fachwissen, das die Studierenden durch ihre Tätigkeit für „Law meets Business“ erweitern können. „Natürlich können die Studierenden ihre Arbeitserfahrung für den Lebenslauf nutzen“, sagt Rainer Laier. „Doch abgesehen von der Praxiserfahrung wird hier gleichermaßen die soziale Kompetenz der Studierenden gefördert.“ Für Sina Roschitsch sind die Softskills ebenfalls entscheidend, die man bei dieser Tätigkeit erwirbt. So müssen die Beraterteams hier wie später im Berufsalltag die Fälle eigenständig bearbeiten, strukturieren, Termine mit den Mandanten vereinbaren und gemeinsam nach der bestmöglichen Lösung suchen. Wichtig sei es dabei, eine adäquate Verhaltensweise als Beratender einzuüben, zu lernen, wie man sich mit einem Mandanten professionell bespricht. Weil dies nicht Lerninhalt des üblichen Vorlesungsstoffes ist, müssen alle Beraterteams ein Einführungsseminar absolvieren, das sie mit dem Konzept und dem Verfahren von „Law meets Business“ vertraut macht. Sie erhalten dabei  auch viele Tipps und Ratschläge, die sie optimal auf ihre beratende Rolle vorbereiten.

Dieses Seminar dient neben der Qualifikation auch der Qualitätssicherung der Beratungsergebnisse und ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich werden alle bearbeitenden Fälle, bevor sie an den Mandanten weitergegeben werden, einem Volljuristen vorgelegt. An der HTWG übernimmt das u.a. Prof. Dr. Thomas Maier: „Wir prüfen noch mal, ob das was von den Studierenden bearbeitet wurde, in sich stimmig ist, ob der Sachverhalt umfassend ermittelt wurde, ob die Lösung plausibel ist.“ Auch er lobt das Projekt: „Es ist extrem wichtig, dass jemand, der Wirtschaftsrecht studiert, möglichst früh praktische Fälle bearbeitet. Im Studium kriegen sie es präsentiert, hier müssen es die Studierenden selbst erarbeiten. Wir als Fachbereich begrüßen diese Initiative der Studierenden und unterstützen sie gern dabei. Dass sie es geschafft haben, „Law meets Business“ zu realisieren, darauf können sie und wir stolz sein.“ 

Interesse mitzumachen?

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Grundstudium der Rechtswissenschaften oder ein fortgeschrittenes Studium im Bachelor Wirtschaftsrecht. Motivation, Interesse, Spaß an der Beratung sind ebenfalls nötige Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit. Interessierte schreiben eine Email an: info@law-meets-business.de

Weitere Informationen über Law meets Business:https://law-meets-business.de/