FAQ

    Sie haben noch Fragen zu Bewerbung, Zulassung, zur Studienorganisation, zum Thema Prüfungen, zur Beurlaubung, zum Praxissemester, zu Problemen und Krisen etc.? Die wichtigsten Antworten erhalten Sie hier auf einen Blick!

    Vor der Bewerbung

    • Wann kann ich mich für das Wintersemester bewerben?

      Eine Bewerbung für das Wintersemester ist normalerweise

      • für Bachelorstudiengänge: von Anfang Mai bis 15. Juli
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Anfang Mai bis 01. Juni !
      • für Bewerbungen in ein höheres Semester: von Anfang Mai bis 15. Juli
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Anfang Mai bis 01. Juni !
      • für Masterstudiengänge: von Anfang Mai bis 01. Juni
        möglich.

      Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan der Hochschule

    • Wann kann ich mich für das Sommersemester bewerben?

      Eine Bewerbung für das Sommersemester ist normalerweise

      • für Bachelorstudiengänge: von Ende Oktober bis 15. Januar
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Ende Oktober bis 01. November !
      • für Bewerbungen in ein höheres Semester: von Ende Oktober bis 15. Januar
        ! Ausnahme: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies: von Ende Oktober bis 01. November !
      • für Masterstudiengänge: von Ende Oktober bis 01. Dezember
        möglich.

      Aktuelle Hinweise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Terminplan der Hochschule

    • Kann ich mich auch mit einer Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes an der HTWG Konstanz bewerben?

      Sofern nicht eindeutig auf dem Zeugnis vermerkt ist, dass das Zeugnis auch in Baden-Württemberg zum Studium an einer Fachhochschule/Hochschule für angewandte Wissenschaften berechtigt, benötigen Sie die Anerkennung durch das Regierungspräsidium Stuttgart. Wenden Sie sich hierfür an die Anerkennungsstelle für schulische Bildungsnachweise aus dem Ausland und aus anderen Bundesländern.
      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit insbesondere vor den Bewerbungsfristen länger dauern kann. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anerkennung Ihrer Zeugnisse!

    • Kann ich mich auch mit einem ausländischen Zeugnis an der HTWG Konstanz bewerben?

      Sofern Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland haben, müssen Sie eine Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg Konstanz beantragen. Alle notwendigen Unterlagen zur Zeugnisanerkennung entnehmen Sie der Homepage des Studienkollegs Konstanz.

      Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland an einer ausländischen Schule erworben haben, müssen Sie die Zeugnisanerkennung beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen.

      Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit insbesondere vor den Bewerbungsfristen länger dauern kann. Kümmern Sie sich deshalb frühzeitig um die Anerkennung Ihrer Zeugnisse!

    • Welchen Sprachnachweis benötige ich für ein Studium?

      Für eine Bewerbung an der Hochschule Konstanz benötigen Sie Deutschkenntnisse (Ausnahmen: Bachelorstudiengang Sustainable Engineering and Future Technologies und Masterstudiengang International Management Asia-Europe). Die benötigten Deutschkenntnisse können Sie unter anderem durch folgende Sprachprüfungen nachweisen:

      Goethe-Zertifikat C2
      Telc C 1 Hochschule
      DSH 2
      TestDaF 4,0

      Eine Bewerbung ohne Vorliegen des Deutschnachweises ist möglich. Sie müssen jedoch spätestens bis vor Vorlesungsbeginn (für das Wintersemester normalerweise bis Ende September und für das Sommersemester normalerweise bis Mitte März) einen entsprechenden Deutschnachweis nachreichen.
       

    • Anrechnung und Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen vorheriger Studien oder von Kenntnisse und Fähigkeiten

      Die Anerkennung von Studienzeiten bzw. Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studien bzw. Anrechnung von Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulsystems erworben wurden, ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz bei dem*der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzendenbzw. dem*der Studiendekan*in schriftlich zu beantragen. 

      Mehr Informationen zur Prüfungsanerkennung | Prüfungsanrechnung finden Sie unter Prüfungen.

    Während der Bewerbung

    Hochschulstart

    • Was bedeutet das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für Ihre Bewerbung?

      Wenn Sie sich für einen Bachelorstudiengang (Ausnahme: Kommunikationsdesign (BKD) und Sustainable Engineering and Future Technologies (SET)) interessieren, beginnt Ihr Weg ins Studium mit der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de.

      Dort können Sie sich für Ihren Wunschstudiengang oder mehrere Wunschstudiengänge an einer oder an mehreren Hochschulen bewerben. Bitte beachten Sie unbedingt die Priorisierung bei Ihrer Bewerbung. Im Rahmen des DoSV werden dann alle Ihre eingereichten Bewerbungen zwischen hochschulstart.de und der HTWG Konstanz und den anderen teilnehmenden Hochschulen abgeglichen. Ziel ist es, Bewerberinnen und Bewerbern ein bestmögliches Angebot zu unterbreiten. Hierdurch werden automatisch Studienplätze wieder freigegeben und ein schnelles Nachrücken anderer Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.

      Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Sollten Sie sich mehrfach registrieren, wird nur über die eingegangenen Bewerbungen der zeitlich letzten Registrierung entschieden. Überzählige Registrierungen werden mit allen zu Ihnen gehörenden Bewerbungen gelöscht und nehmen nicht am weiteren Verfahren teil. Eine Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.

      Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Benutzerkonto, welches Sie durch Ihre Registrierung angelegt haben, auch für Bewerbungen in späteren Verfahren nutzen können. Eine weitere Registrierung würde eine unzulässige Mehrfachregistrierung darstellen. Haben Sie Fragen zur Registrierung? Dann informieren Sie sich gerne unter hochschulstart.de oder senden Sie eine E-Mail an service@hochschulstart.de.

      Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und erhalten danach eine Bewerber-ID (BID) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Diese benötigen Sie zur Bewerbung in unserem Hochschul-Bewerbungsportal.

    • Was bedeutet ... bei Hochschulstart?

      Die FAQ von Hochschulstart finden Sie direkt auf deren Seite.

    • Was bedeutet die Priorisierung bei Hochschulstart?

      Es ist äußerst wichtig, dass die sich frühzeitig um die Priorisierung bei Hochschulstart zu kümmern! Sofern Sie sich nicht aktiv um eine Priorisierung gekümmert haben, wird die erste Bewerbung, die online eingeht, zur Priorität 1, die zweite Bewerbung zur Priorität 2,...

      Bitte beachten Sie auch: Niedriger priorisierte Angebote scheiden bei mehreren vorliegenden Zulassungsangebote automatisch final aus dem Verfahren aus!
      Detaillierte Informationen zur Priorisierung finden Sie unter Hochschulstart.

    • Ich habe aus Versehen ein "falsches" Zulassungsangebot bei Hochschulstart (Bachelor, 1. Fachsemester) angenommen. Kann ich das noch ändern?

      Nein. Sobald Sie ein Zulassungsangebot bei Hochschulstart annehmen, scheiden Sie automatisch bei allen anderen Hochschulen aus dem Verfahren aus. Aus diesem Grund ist eine nachträgliche Änderung leider nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich erneut zum nächsten Semester wieder bewerben.

    • Wer erhält welche Daten/Informationen von Ihnen?

      Hochschulstart.de verarbeitet ausgewählte, bei unserer Hochschule eingegangene Daten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Konstanz haben nur auf die an uns gerichteten Bewerbungen Zugriff, nicht jedoch auf Ihre weiteren Bewerbungen an anderen Hochschulen. Die Hochschule Konstanz wird nicht über die bei Hochschulstart angegebene Prioritäten informiert. Die Datensicherheit ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.

    Ihre Fragen konnten nicht beantwortet werden?

    Wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson:

    Studierendensekretariat


    Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an:

    h1-support@htwg-konstanz.de