Alle bereits eingeschriebenen Studierenden, die nicht bis zum Ende des laufenden Semesters ihr Studium an der HTWG beenden.
Also auch Studierende, die im kommenden Semester ein Beurlaubungs- oder Praxissemester durchführen.
Wenn Sie bis Ende des laufenden Semesters Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben werden und das Ausleihangebot der Bibliothek anschließend nicht mehr nutzen möchten, reichen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation rechtzeitig in der Studentischen Abteilung ein. Sie müssen sich dann nicht mehr rückmelden!
Sofern Sie sich nicht bis zum Ende der Rückmeldefrist zurückmelden oder selbst exmatrikulieren (Möglichkeit der Exmatrikulation auf Ende des laufenden Semesters) werden Sie von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert!
Eine Wiedereinschreibung ist nach erfolgter Exmatrikulation nicht mehr möglich.