FAQ

    Sie haben noch Fragen zu Bewerbung, Zulassung, zur Studienorganisation, zum Thema Prüfungen, zur Beurlaubung, zum Praxissemester, zu Problemen und Krisen etc.? Die wichtigsten Antworten erhalten Sie hier auf einen Blick!

    Rückmeldung

    • Wer muss sich alles zurückmelden?

      Alle bereits eingeschriebenen Studierenden, die nicht bis zum Ende des laufenden Semesters ihr Studium an der HTWG beenden.

      Also auch Studierende, die im kommenden Semester ein Beurlaubungs- oder Praxissemester durchführen.

      Wenn Sie bis Ende des laufenden Semesters Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben werden und das Ausleihangebot der Bibliothek anschließend nicht mehr nutzen möchten, reichen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation rechtzeitig in der Studentischen Abteilung ein. Sie müssen sich dann nicht mehr rückmelden!
      Sofern Sie sich nicht bis zum Ende der Rückmeldefrist zurückmelden oder selbst exmatrikulieren (Möglichkeit der Exmatrikulation auf Ende des laufenden Semesters) werden Sie von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert!

      Eine Wiedereinschreibung ist nach erfolgter Exmatrikulation nicht mehr möglich.

    • Wie zurückmelden?

      Seit dem Sommersemester 2021 erfolgt die Rückmeldung per Überweisung. Die Überweisungsdaten sehen Sie auf der Rückmeldung-Seite. Verwenden Sie bitte ausschließlich die dort genannten Zahlungsdaten und personalisieren Sie Daten mir Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer. Die Überweisung muss innerhalb des Rückmeldezeitraums laut Terminplan erfolgen.

    • Was ist wenn ich die Daten nicht vollständig oder falsch angegeben habe bei der Überweisung?

      Überweisen Sie nicht erneut! Senden Sie Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin im Studierendensekretariat die Daten, die Sie bei der Überweisung angegeben haben. Wir werden die Zahlung dann Ihrem Konto manuell zuordnen.

    • Wie weiß ich, dass die Bezahlung des Semesterbeitrags (und ggf. der Studiengebühren) und die Rückmeldung erfolgreich war?

      Ob die Bezahlung des Semesterbeitrags erfolgreich war, können Sie anhand Ihres Kontoauszugs/Online-Bankings erkennen. Wenn das Geld entsprechend den oben genannten Daten bis spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums abgebucht wurde, war die Zahlung erfolgreich und erfolgte fristgerecht.

      Die Rückmeldung (Hochstufung um ein Semester im System) erfolgt nach erfolgtem Geldeingang bei uns an der Hochschule Konstanz. Bitte beachten Sie, dass es vom Tag der Abbuchung der Gebühr auf Ihrem Konto bis zum Eingang der Zahlung bei uns an der Hochschule aktuell bis zu einer Woche dauert!

      Wichtig ist, dass die Abbuchung bei Ihnen spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums erfolgte. 

      Nach erfolgtem Geldeingang bei uns und Ihrerseits durchgeführter Rückmeldung können Sie eine neue Immatrikulationsbescheinigung im Campus-Portal herunterladen. Am Tag nach der erfolgten Rückmeldung können Sie dann auch Ihre ZACK-Karte neu validieren.

       

    • Ich habe mich fristgerecht zurückgemeldet, aber der Geldeingang ist nicht im Campus-Portal ersichtlich...

      Bitte beachten Sie, dass es vom Tag der Abbuchung der Gebühr auf Ihrem Konto bis zum Eingang der Zahlung bei uns an der Hochschule aktuell bis zu einer Woche dauert! Da wir den Tag, an dem die Abbuchung bei Ihnen am Konto erfolgte, auslesen, ist es kein Problem, wenn der Eingang der Zahlung im Campus-Portal  erst nach der Rückmeldefrist angezeigt wird!

      Die Rückmeldung (Hochstufung um ein Semester im System) erfolgt nach erfolgtem Geldeingang bei uns an der Hochschule Konstanz. Bitte beachten Sie, dass es vom Tag der Abbuchung der Gebühr auf Ihrem Konto bis zum Eingang der Zahlung bei uns an der Hochschule aktuell bis zu einer Woche dauert!

      Wichtig ist, dass die Abbuchung bei Ihnen spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums erfolgte. 

      Nach erfolgtem Geldeingang bei uns und Ihrerseits durchgeführter Rückmeldung können Sie eine neue Immatrikulationsbescheinigung im Campus-Portal herunterladen. Am Tag nach der erfolgten Rückmeldung können Sie dann auch Ihre ZACK-Karte neu validieren.

    • Ich habe mich fristgerecht zurückgemeldet, aber die neue Immatrikulationsbescheinigung ist nicht im Campus-Portal ersichtlich...

      Die Rückmeldung (Hochstufung um ein Semester im System) erfolgt nach erfolgtem Geldeingang bei uns an der Hochschule Konstanz. Wenn Sie heute den Geldeingang im Portal sehen, erfolgt in den nächsten zwei bis drei Tagen auch die Rückmeldung in das nächste Semester.

      Bitte beachten Sie, dass es vom Tag der Abbuchung der Gebühr auf Ihrem Konto bis zum Eingang der Zahlung bei uns an der Hochschule aktuell bis zu einer Woche dauert!

      Da wir den Tag, an dem die Abbuchung bei Ihnen am Konto erfolgte, auslesen, ist es kein Problem, wenn der Eingang der Zahlung im Campus-Portal  erst nach der Rückmeldefrist angezeigt wird!

      Nach erfolgtem Geldeingang bei uns und durchgefühter Rückmeldung bei uns können Sie eine neue Immatrikulationsbescheinigung im Campus-Portal herunterladen. Am Tag nach der erfolgten Rückmeldung können Sie dann auch Ihre ZACK-Karte neu validieren.

    • Ich beende gerade mein Studium. Muss ich mich nochmal rückmelden?

      Wenn Sie im Wintersemester bis 28./29. Februar bzw. im Sommersemester bis 31. August alle Prüfungsleistungen (Abgabe Abschlussarbeit und ggf. mündliche Prüfung) ablegen und das Ausleihangebot der Bibliothek anschließend nicht mehr nutzen möchten, reichen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation rechtzeitig vor dem 28./29. Februar im Wintersemester bzw. bis 31. August im Sommersemester in der Studentischen Abteilung ein. Sie müssen sich dann nicht mehr rückmelden!
      Sofern Sie sich nicht fristgerecht zurückmelden oder selbst exmatrikulieren (Möglichkeit der Exmatrikulation auf Ende des laufenden Semesters) werden Sie von Amts wegen auf Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert!

      Wenn Sie Ihre letzte Prüfungsleistung nach dem 28./29. Februar bzw. 31. August ablegen (Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. mündliche Bachelor- oder Masterprüfung) müssen Sie sich zurückmelden. Sie können sich anschließend mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren und bei Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn die Rückerstattung des Semesterbeitrages und der Studiengebühren beantragen.

      ACHTUNG: Sofern die Exmatrikulation nach Ende des Semesters (28./29. Februar bzw. 31. August) erfolgt, zählt das Folgesemester als Fachsemester und Hochschulsemester unabhängig wie lange Sie im neuen Semester eingeschrieben waren und ob Sie tatsächlich Veranstaltungen besucht haben oder nicht.

      Wichtig ist immer das Datum der letzten Prüfungsleistung, nicht die Notenbekanntmachung bzw. Notenübermittlung an das Prüfungsamt!

    • Ich habe die Rückmeldung verpasst. Was passiert jetzt?

      Wenn es sich bei der fehlenden Rückmeldung um ein Versehen handelt und Sie Ihr Studium fortführen wollen, wird Ihnen mit einem Mahnschreiben eine letztmalige Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags mitgeteilt.

      Da Sie die erste Rückmeldefrist verpasst haben, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von 20 € ins Soll gestellt. Die Zahlungsdaten und Frist entnehmen Sie bitte dem Mahnschreiben. Das Mahnschreiben wird an die von Ihnen bei uns hinterlegte Adresse gesandt.

      Beachten Sie bitte, dass wir Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen exmatrikulieren, wenn Sie sich nicht innerhalb der im Mahnschreiben gesetzten Frist zurückmelden oder einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

      Wenn Sie das Studium zum Ende des laufenden Semesters beenden möchten, stellen Sie bitte frühzeitig einen Antrag auf Exmatrikulation. Sofern Sie sich nicht inenrhalb des zweiten Rückmeldezeitraumes zurückmelden oder selbst exmatrikulieren, werden Sie von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

    • Ich habe einen Mahnbrief erhalten. Was bedeutet das?

      Sie haben sich während der Rückmeldefrist nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. Wenn es sich bei der fehlenden Rückmeldung um ein Versehen handelt und Sie Ihr Studium fortführen wollen, wird Ihnen mit dem Mahnschreiben eine letztmalige Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags mitgeteilt.

      Da Sie die erste Rückmeldefrist verpasst haben, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von 20 € ins Soll gestellt. Die Zahlungsdaten und Frist entnehmen Sie bitte dem Mahnschreiben. Das Mahnschreiben wird an die von Ihnen bei uns hinterlegte Adresse gesandt.

      Beachten Sie bitte, dass wir Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen exmatrikulieren, wenn Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden oder einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

      Wenn Sie das Studium zum Ende des laufenden Semesters beenden möchten, stellen Sie bitte frühzeitig einen Antrag auf Exmatrikulation. Sofern Sie sich nicht inenrhalb des zweiten Rückmeldezeitraumes zurückmelden oder selbst exmatrikulieren, werden Sie von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

       

    • Ich habe keinen Mahnbrief erhalten, aber die Rückmeldung verpasst. Was bedeutet das?

      Haben Sie Ihre aktuelle Postadresse im Campus-Portal hinterlegt?

      Wenn Sie sich während der Rückmeldefrist nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Mahnung. Wenn es sich bei der fehlenden Rückmeldung um ein Versehen handelt und Sie Ihr Studium fortführen wollen, wird Ihnen mit dem Mahnschreiben eine letztmalige Frist zur Zahlung des Semesterbeitrags mitgeteilt.

      Die Mahnungen werden ca. eine Woche nach dem Ende der Rückmeldefrist per Post und per E-Mail versendet. Bitte kontrollieren Sie, ob im Campus-Portal Ihre richtige Postadresse hinterlegt ist, damit Sie das Schreiben auch erreicht! Lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails.

      Da Sie die erste Rückmeldefrist verpasst haben, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von 20 € ins Soll gestellt. Die Zahlungsdaten und Frist entnehmen Sie bitte dem Mahnschreiben. Das Mahnschreiben wird an die von Ihnen bei uns hinterlegte Adresse gesandt.

      Beachten Sie bitte, dass wir Sie zum Ende des laufenden Semesters von Amts wegen exmatrikulieren, wenn Sie sich nicht innerhalb der gesetzten Frist zurückmelden oder einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

      Wenn Sie das Studium zum Ende des laufenden Semesters beenden möchten, stellen Sie bitte frühzeitig einen Antrag auf Exmatrikulation. Sofern Sie sich nicht inenrhalb des zweiten Rückmeldezeitraumes zurückmelden oder selbst exmatrikulieren, werden Sie von Amts wegen zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert.

       

    Studierendenausweis + Bescheinigungen

    • Wann erhalte ich meinen Studierendenausweis (ZACK-Karte)?

      Mit der Einschreibung erhalten Sie eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung.

      Den regulären Studierendenausweis ("ZACK-Karte") erhalten Sie per Post zugesandt, sobald wir Sie eingeschrieben haben und uns alle notwendigen Unterlagen vorllständig vorliegen.

      Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

      Wie bekomme ich meine Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung?
      Von überall auf der Welt ist der Ausdruck möglich mit der webbasierten Selbstbedienfunktion. Die Studienbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung finden Sie als eingeschriebene/r Student/in im Campus Portal unter Mein Studium -> Studienservice -> Bescheinigungen

    • Für was kann ich meinen Studierendenausweis / ZACK-Karte nutzen?

      Ihr Ausweis / "ZACK-Karte" muss jedes Semester neu an den Automaten in der Bibliothek oder im Erdgeschoss des F-Gebäudes validiert werden.

      Der Studierendenausweis erfüllt neben der Möglichkeit des Ausweisens noch weitere Funktionen: Sie können mit der Karte Ihr
      Konto für die Mensa an Automaten des Seezeit Studierendenwerks in den Gebäuden A (EG), G (1. OG), in der Bibliothek und in der Mensa (am Automaten und an der Kasse) aufladen.

      Zudem benötigen Sie die ZACK-Karte für den Erwerb des Studi-Tickets für den öffentlichen Nahverkehr und zum Ausleihen von Büchern in der Bibliothek.

      Zudem können Sie von der Karte im Rechenzentrum (Plotterraum) und in der Bibliothek Geld auf Ihr Druckerkonto umbuchen und somit drucken.

    • Wie wird die ZACK-Karte aktiviert/aktualisiert?

      Nach erfolgter Rückmeldung (Datum der Rückmeldung siehe Rückmeldung) kann die ZACK-Karte am Folgetag an den Validierungsdruckern (Standorte: Bibliothek und Gebäude F, Erdgeschoss) für das nächste/kommende Semester aktualisiert werden. Die Aktualisierung/Validierung erfolgt durch Aufdrucken des Semesterendes des kommenden Semesters auf der Rückseite der ZACK-Karte.

    • Wie kann der Fehler 448 (Kartenbörse gesperrt) und Fehler 217, 218, 620 behoben werden?

      Wie kann der Fehler 448 (Kartenbörse gesperrt) behoben werden?
      Die Karte wurde beim letzten Bezahlvorgang zu früh vom Lese-/Schreibgerät abgehoben. Zur Fehlerbehebung muss die Karte am selben Terminal erneut auf das Kartenlese-/schreibgerät aufgelegt werden, um den Vorgang abzuschließen. Eine weitere Buchung ist nicht notwendig. Alternativ kann die Cafeteria in der Mensa die Kartenbörse jederzeit entsperren.
       

      Wie können die Fehler 217, 218, 620 behoben werden?
      Die Karte ist i.d.R. nicht mehr lesbar und muss ausgetauscht werden. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin.

    • Was muss ich tun, wenn ich die ZACK-Karte verliere?

      Verlustmeldung in der Telefonzentrale (Gebäude A, EG, Tel. 206-0). Den Antrag für einen neuen Studierendenausweis erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin und unter Verlust/Defekt der ZACK.

    • Wo kann ich die ZACK-Karte abgeben und Guthaben erstattet bekommen?

      Wo kann ich die ZACK abgeben?
      In der Studentischen Abteilung (A-Gebäude, EG) bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin. Oder Sie werfen die ZACK-Karte mit einem kurzen Hinweis versehen, dass Sie die Karte aufgrund Beendigung/Abbruch des Studiums zurückgeben, in den Briefkasten vor dem A-Gebäude.

      Wie/wo bekomme ich mein Druckerkonto-Guthaben erstattet?
      Damit das Guthaben des Druckkontos überwiesen werden kann, benötigen wir folgende Daten:
      Name, Vorname, Matrikelnummer, aktuelle Postadresse, Bankverbindung
      Schicken Sie eine E-Mail mit diesen Daten an rechenzentrum@htwg-konstanz.de.

      Wie/wo bekomme ich mein Mensa-Guthaben erstattet?
      Das Guthaben auf Ihrem Mensakonto wird während der Öffnungszeiten direkt an der Mensa-Barkasse (Mensa-Gebäude, EG) ausgelesen und ausbezahlt.
      Bitte beachten Sie: Ein Restguthaben kann nicht zurücküberwiesen werden!

    • Wie erhalte ich meine Studien- & Bafög-Bescheinigung?

      Mit Ihren Einschreibeunterlagen erhalten Sie eine vorläufige Immatrikulationsbescheinigung.

      Frühestens eine Woche nach Semesterbeginn steht Ihnen Ihr persönliches Benutzerkonto im Rechenzentrum der Hochschule zur Verfügung. Mit diesem Konto können Sie sich im Campus Portal anmelden. Hier erhalten Sie deutsche und englische Immatrikulationsbescheinigungen, sowie die Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG (zu Formblatt 2) sowie BVG und LAG. Die Immatrikulationsbescheinigungen finden Sie unter "Mein Studium" -> "Studienservice" -> "Bescheinigungen".

    • Wann/wie erhalte ich meine Abschlussunterlagen?

      Wenn alle Prüfungsleistungen erbracht sind, fordert der/die Prüfungsausschussvorsitzende im Zentralen Prüfungsamt (ZPA) Ihr Zeugnis an. Dieses wird erstellt, geht in den Unterschriftenumlauf und Sie werden von der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin kontaktiert.

      Folgende Unterlagen erhalten Sie:

      1. Urkunde
      2. Zeugnis (Zusatzfächer können aus Platzgründen nicht immer vollständig aufgeführt werden; ECTS-Punkte werden bei Zusatzfächern nicht ausgewiesen; die Note kann auf Antrag weggelassen werden)
      3. Diploma Supplement mit einer Tabelle (Grade distribution), aus der der Rang Ihrer Abschlussnote hervorgeht
      4. Transcript of records (Notenspiegel mit ALLEN Leistungen, also auch Zusatzfächer).

    Gebühren

    • Welche Beiträge und Gebühren muss ich an die Hochschule Konstanz überweisen?

      Bei der Einschreibung müssen alle Studierende den Semesterbeitrag – bestehend aus Verwaltungskostenbeitrag (70 €) sowie Studierendenwerksbeitrag (92,50 €) - überweisen. Reichen Sie bei den Einschreibeunterlagen bitte eine Kopie des Kontoauszugs ein, der die Abbuchung des Semesterbeitrags belegt.

      Der Semesterbeitrag muss jedes Semester im Zuge der Rückmeldung neu überwiesen werden. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag zum zweiten und jedem weiteren Semester ausschließlich entsprechend den Informationen auf der Seite Rückmeldung. Sie werden über das Verfahren auch rechtzeitig von der Studentischen Abteilung per E-Mail über Ihre HTWG-Mailadresse informiert.

      Sofern Sie studiengebührenpflichtig gemäß dem Landeshochschulgebührengesetz sind, müssen Sie bis zur Immatrikulation die Studiengebühren erstmalig überweisen. Diese sind ebenfalls jedes Semester fällig (beachten Sie die Ausnahmen/Befreiungen der Studiengebührenpflicht).

      Internationale Studierende müssen 1.500 € je Semester Studiengebühren zahlen.

      Zweitstudierende müssen 650 € je Semester Studiengebühren zahlen.

    • Erhalte ich nach meiner Absage die bereits gezahlten Gebühren und Beiträge bei Rückgabe des Studienplatzes vollständig zurück?

      Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungen des aktuellen Semesters oder Studienplatzabsage bis Vorlesungsbeginn werden Ihnen die bereits gezahlten Gebühren und Beiträge auf Antrag vollständig zurückerstattet.
      Beachten Sie, dass die Studienplatzabsage oder der Antrag auf Exmatrikulation und der Antrag auf Rückerstattung binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesung des aktuellen Semesters bei der Hochschule Konstanz eingegangen sein muss.

      Für den Studierendenwerksbeitrag gelten die Regelungen der Beitragsordnung von Seezeit Studierendenwerk Bodensee. Die Universität Konstanz hat die jeweils aktuelle Beitragsordnung des Studierendenwerks auf ihrer Internetseite unter Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.

    Ihre Fragen konnten nicht beantwortet werden?

    Wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson:

    Studierendensekretariat

    Zentrales Prüfungsamt