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    Im Studium

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Studierendenausweis / ZACK

    Die Zahlungs- und Ausweiskarte für den Campus Konstanz (ZACK)

    Die ZACK ist eine multifunktionale Chipkarte und dient als:
    – Studierendenausweis
    – Bibliotheksausweis und Zahlung von Bibliotheks-Gebühren
    – Zahlungskarte für die Mensa
    Zahlungskarte für Drucken & Kopieren
    – Zugangskarte zu Gebäuden und Räumen der Hochschule

    Auf Antrag beim Gebäudemanagement, können über die ZACK personalisierte Zugangsberechtigungen erteilt werden.

    • Datenschutzhinweise ZACK-Karte

      Datenschutzerklärung für die Erstellung und Nutzung einer multifunktionalen Chipkarte als Zahlungs- und Ausweiskarte für Studierende für den Campus Konstanz (ZACK) 

      Name und Anschrift des Verantwortlichen
      Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der
      Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
      Hochschule Konstanz
      Vertreten durch die Präsidentin
      Prof. Dr. Sabine Rein
      Alfred-Wachtel-Str. 8
      78462 Konstanz, Deutschland
      Tel.: 07531 206-0
      E-Mail: kontakt@htwg-konstanz.de
      Website: www.htwg-konstanz.de

      Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
      Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
      Prof. Dr. Marc Strittmatter
      Hochschule Konstanz
      Alfred-Wachtel-Str. 8
      78462 Konstanz
      Deutschland
      Tel.: 07531 206-755
      E-Mail: dsb@htwg-konstanz.de
      Website: www.htwg-konstanz.de

      Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
      Folgende personenbezogenen Daten werden von uns erhoben und auf der Karte bzw. dem Chip gespeichert zum Zwecke
      der Erstellung eines einer multifunktionalen Chipkarte als Zahlungs- und Ausweiskarte für den Campus Konstanz (ZACK):
      1. Vorname, Nachname,
      2. Ihre Matrikelnummer (wird zusätzlich unter „Bibliotheksnummer“ hinterlegt),
      3. Ihr Status als Student*in (im Gegensatz zu anderen Statusgruppen an der HTWG), Ggf. Vermerk „Extern“,
      Ggf. Vermerk „Gastausweis“,
      4. die Gültigkeitsdauer (Start- und Enddatum),
      5. die Semesterkennung, d.h. das aktuelle Semester, für das die Karte validiert wurde und das vorhergehende
      Semester,
      6. den Kartenwert, d.h. wie viel Guthaben in der digitalen Geldbörse aktuell aufgeladen ist,
      7. Kartenfolgenummer, die mit 0 startet und wenn eine neue Karte ausgestellt wird (im Falle eines Verlusts oder
      Defekts) eine Zahl höher eingestellt wird,
      8. Informationen, dass die Karte mit Semesterticket im ÖPNV genutzt werden kann,
      9. das Datum und die Uhrzeit, zu der die Karte von der*dem Mitarbeiter*in der HTWG aktiviert wurde sowie die
      Nummer des Terminals, an dem die Karte aktiviert wurde,
      10. Kartenseriennummer zur eindeutigen weltweiten Identifikation der Chipkarte,
      11. die Statistiknummer der HTWG,
      12. bei Schließung eines Schließfaches mit der ZACK: interne Fachnummer zur Öffnung,
      13. Lichtbild auf der Karte (nicht auf dem Chip).

      Die Daten werden ebenfalls im Campusmanagementsystem (CMS) der Hochschule Konstanz gespeichert. Eine
      Speicherung dieser Daten außerhalb dieses Systems oder eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

      Für die Bezahlfunktion ist das Studierendenwerk „Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR“ die verantwortliche
      Stelle i. S. d. Datenschutzes. Im Zusammenhang mit der Bezahlfunktion verarbeitet die HTWG keine Daten und kann
      entsprechende Transaktionen auch nicht einsehen (siehe § 19 Abs. 4 Datenverarbeitungssatzung der HTWG).

      Die ZACK-Karte dient zusätzlich zur Authentifizierung und Öffnung des Ausleihkontos im Bibliothekssystem. Die entliehenen Bücher werden nur in unserem System geführt, wie auch Gebühren, Vormerkungen, Verlängerungen usw..

      Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
      Rechtsgrundlage für die Speicherung der Daten auf der ZACK ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 4 LDSG i.V.m.
      § 19 der Datenverarbeitungssatzung der HTWG in der Fassung von April 2024 i.V.m § 4 EGovG BW, § 2 Abs. 1 Nr. 4
      LHG. Rechtsgrundlage für das Einfügen des Lichtbildes auf der ZACK ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

      Zweck der Datenverarbeitung
      Die genannten Daten werden von uns erhoben und auf der Karte gespeichert zum Zwecke der Erstellung eines Studierendenausweises, der Nutzung als Ausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der Nutzung als
      Bibliotheksausweis und als Zahlungsmittel auf dem Campus für die Mensa von „Seezeit Studierendenwerk Bodensee“,
      die Bibliotheks-Gebühren und für das Drucken und Kopieren, zur Nutzung als Ausweis im öffentlichen Personennahverkehrs sowie für personalisierte Zugangsberechtigungen zu Gebäuden der Hochschule Konstanz.

      Dauer der Speicherung
      Die auf der ZACK gespeicherten Daten werden spätestens zum Ende des Semesters der erfolgten Exmatrikulation
      gelöscht (siehe § 19 Abs. 7 Datenverarbeitungssatzung der HTWG).

      Rechte der betroffenen Personen
      • Sie haben das Recht, von der Hochschule Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten
      gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen.
      • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.
      18 DSGVO) oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Ausgenommen sind Datenspeicherungen, die zur Verwaltung und Aufrechterhaltung Ihres Studierendenstatus notwendig sind. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der ZACK-Karte sind zwingend erforderlich.
      • Erfolgt der Widerspruch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses kann dies zur Folge haben, dass eine Vertragsdurchführung nicht mehr möglich ist.
      • Beruht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung kann diese jederzeit widerrufen werden.
      Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

      Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an die Leitung der Studentischen Abteilung der Hochschule
      Konstanz, E-Mail-Adresse: Sabrina.Quintus@htwg-konstanz.de

      Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt
      (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg (www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de)

    Validieren/Gültigkeit Aufdrucken

    Sie bekommen Ihren Studierendenausweis/ZACK zu Beginn Ihres Studiums validiert. Danach ist es Ihre Verantwortung, Ihre ZACK jedes Semester durch Aufdruck der Gültigkeit zu validieren. Ohne Validierung kann die Karte nicht genutzt werden.

    Validieren können Sie Ihre ZACK:

    Verlust/Defekt der ZACK

    Wenn Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben oder die ZACK defekt ist, füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen dies beim Studierendensekretariat ein.

    Antrag / Verlustmeldung Studierendenausweis ZACK