Während des Beurlaubungssemesters können Studierende an der Selbstverwaltung der Hochschule teilnehmen.
Beurlaubte aufgrund eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, einer berufspraktischen Tätigkeit, die inhaltlich dem Studienziel dient oder wegen Krankheit, die daran hindert, Lehrveranstaltungen zu besuchen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen sind nicht berechtigt, Hochschuleinrichtungen zu benutzen, ausgenommen die Bibliothek und das Rechenzentrum. Sie dürfen weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.
Weitere Infos siehe auch unter FAQ: Prüfungsangelegenheiten
