Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester beenden, müssen Sie sich NICHT zurückmelden, sondern den Antrag auf Exmatrikulation (siehe Hinweise oben) einreichen.
Sie beenden Ihr Studium dann im laufenden Semester, wenn Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit spätestens am letzten Tag des Semesters (Sommersemester: 31.08.; Wintersemester: 28./29.02) abgeben und bis dahin auch alle übrigen Prüfungsleistungen (insbesondere die mündliche Bachelor-/Masterprüfung) absolviert haben. Sie müssen noch nicht die endgültige Note mitgeteilt bekommen haben. Eine Immatrikulation muss nur solange bestehen, bis die Prüfungsleistungen erbracht wurden. Sie muss nicht mehr bestehen während der Bewertungsphase und der Zeugniserstellung.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie das Erbringen aller Prüfungsleistungen bis zum Ende des Semesters schaffen, so melden Sie sich sicherheitshalber zurück. Wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des kommenden Semesters exmatrikulieren, können Sie dann noch die Erstattung des Semesterbeitrags beantragen.
Bitte wenden Sie sich für den Ablauf der Zeugnis-Erstellung an Ihren Studiengang.