Im Studium
Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.
Praxissemester
Verfahren zur Zulassung in das integrierte praktische Studiensemester (PSS)
Die Zulassung zum PSS setzt gemäß § 8 Abs. 7 SPOBa das Bestehen der Bachelorzwischenprüfung voraus, wenn das praktische Studiensemester nach dem vierten Studiensemester liegt.
Den Ablauf und die Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Studiengang finden Sie im Besonderen Teil Ihrer Studien- und Prüfungsordnung
Eine Zulassung ins Praktische Studiensemester bei fehlenden Zulassungsvoraussetzungen ist nicht möglich! Ausnahme: CAM/SAM
1. Ihr Praxissemester (PSS) liegt nach dem 4. Semester? Dann können Sie das PSS erst beginnen, wenn Sie die Bachelorzwischenprüfung bestanden haben (vgl. § 8 Abs. 7 SPOBa).
2. Reichen Sie Ihren Praktikumsvertrag (diesen sollten Sie vom Arbeitgeber erhalten) bei Ihrer Praktikantenamtsleitung Ihres Studiengangs ein. Diese entscheidet, ob Ihre Praktikumsstelle fachlich und inhaltlich geeignet ist. Antrag auf Zulassung
3. Wenn Sie sich im aktuellen Semester im dritten bzw. vierten Einstufungssemester befinden und gemäß dem Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge (SPOBa) Ihres Studiengangs das nächste Semester das PSS ist, werden Sie nach der Rückmeldung automatisch in das PSS eingestuft. Diese Einstufung bleibt zunächst mindestens bis zur automatischen Prüfungsanmeldung durch das Zentrale Prüfungsamt im Mai bzw. Oktober bestehen.
4. Im Rahmen der Vorbereitung der automatischen Prüfungsanmeldung (Mai bzw. Okt.) werden die formalen Voraussetzungen für die Zulassung in das PSS gemäß der SPOBa im Zentralen Prüfungsamt automatisch geprüft.
5. Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der SPOBa, werden die dem PSS zugeordneten Modulteilprüfungen (MTP) in Ihrer Prüfungsanmeldung als angemeldet (AN) ausgewiesen. Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der SPOBa nicht, werden die dem PSS zugeordneten MTP in Ihrer Prüfungsanmeldung nicht ausgewiesen. In der Folge ist Ihre Einstufung ggf. entsprechend anzupassen, Sie erhalten vom Studierendensekretariat einen Ablehnungsbescheid und sind nicht in das PSS zugelassen.
6. Sie können Ihre dem PSS zugeordneten Modulteilprüfungen im Notenspiegel im Portal Prüfungsangelegenheiten einsehen.
Antrag auf Verschiebung des Integrierten praktischen Studiensemesters (PSS)
Wenn Sie im kommenden Semester nicht in das gemäß der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene PSS gehen können, stellen Sie bitte einen Antrag auf Verschiebung des PSS. Das PSS darf nicht an das Ende des Studiums verschoben werden!
Antrag auf Verschiebung des PSS
Nur CAM/SAM: Antrag auf Zulassung zum Integrierten praktischen Studiensemester
Wenn Sie im kommenden Semester in das PSS gehen möchten, füllen Sie bitte den untenstehenden Antrag auf Zulassung vollständig aus, legen eine Kopie Ihres Praktikantenvertrages bei und geben beides beim Praktikantenamt Ihres Studiengangs ab.
Genauere Informationen zum Antragsverfahren und den Fristen
Antrag Zulassung PSS – NUR FÜR DIE STUDIENGÄNGE CAM, SAM –