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    Im Studium

    Zahlreiche Themen – einfache und schwierige – tauchen im Verlauf Ihres Studiums auf. Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Für weitere Fragen finden Sie hier auch die Ansprechpersonen für den jeweiligen Studiengang.

    Rückmeldung

    Als Studierende müssen Sie jedes Semester innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag von 207,50 € überweisen.

    Wenn Sie studiengebührenpflichtig sind, müssen Sie zusätzlich die fälligen Studiengebühren überweisen. Anträge auf Befreiung der Studiengebührenpflicht müssen Sie vor Beginn der Vorlesungszeit beim Studierendensekretariat einreichen.

    ACHTUNG: Sollten Sie sich nicht mit dem NEUEN Verwendungszweck zurückmelden, werden Sie von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert und verlieren Ihren Studierendenstatus.

    • Wer muss sich alles zurückmelden?
      • Studierende, die nach dem aktuellen Semester weiter an der HTWG studieren wollen, d.h. die nach dem 31. August bzw. nach dem 28./29. Februar weitere Prüfungsleistungen ablegen
         
      • auch Studierende, die ihre letzte Prüfungsleistung (z.B. Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit bzw. mündliche Bachelor- oder Masterprüfung) nach dem 31. August bzw. nach dem 28./29. Februar ablegen
         
      • Wenn Sie im aktuellen oder im kommenden Semester im Beurlaubungs- oder Praxissemester sind
         
      • Wenn Sie unmittelbar vom Bachelor- zum Masterstudium an der HTWG übergehen. Damit bleiben Sie ununterbrochen eingeschrieben und können alle Services (E-Mail, Bibliothek, Campusportal etc.) durchgängig nutzen. Hinweis: Sie müssen in diesem Fall keinen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Wenn Sie sich zurückmelden, dann sind die im Master-Zulassungsbescheid genannten Daten zur Überweisung für Sie gegenstandslos!
    • Wer muss sich NICHT zurückmelden
      • Studierende des Studienkollegs
         
      • Wenn Sie bis zum Ende des laufenden Semesters Ihre Bachelor- oder Masterarbeit abgeben werden (Datum letzte Prüfungsleistung: 31. August bzw. 28./29. Februar oder früher). Die Abschlussnote muss bis zu diesem Datum noch nicht feststehen oder verbucht sein. Sie können sich anschließend mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren und bei Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung die Rückerstattung des Semesterbeitrages beantragen. WICHTIG: Eine Exmatrikulation nach dem 31. August bzw. 28./ 29. Februar hat zur Folge, dass das folgende Semester als Fachsemester gezählt wird.
         
      • Wenn Sie sich auf Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren
    • Bezahlung des Semesterbeitrags beim unmittelbaren Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

      Wenn Sie an der HTWG Konstanz Ihren Bachelorabschluss absolvieren und in unmittelbarem Anschluss ein Masterstudium an der HTWG Konstanz beginnen, empfehlen wir Ihnen sich für das kommende dann für Sie erste Mastersemester durch Bezahlung des Semesterbeitrags zurückzumelden.

      Die Rückmeldung hat für Sie den Vorteil, dass Sie während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium ununterbrochen eingeschrieben sind und somit Ihren Rechenzentrums-Account und die damit verbundenen Vorteile durchgängig nutzen können. Wenn Sie sich zurückmelden, ignorieren Sie bitte die im Zulassungsbescheid für den Masterstudiengang genannten Daten zur Überweisung.

      Alternativ zur Rückmeldung: Zahlung des Semesterbeitrags via Überweisung gemäß Zulassungsbescheid

      Mit den Zulassungsunterlagen für das Masterstudium erhalten Sie die Daten zur Zahlung des Semesterbeitrags. Wenn Sie die Zahlung des Semesterbeitrags via Überweisung bevorzugen, können Sie dies anstatt der Rückmeldung wählen und sollten sich in dem Fall für den Übergang Bachelor-Master nicht zurückmelden.

      Je nach Zeitpunkt des Eingangs des Semesterbeitrags sowie aller für das Masterstudium geforderten Unterlagen (insbesondere das Abschlusszeugnis) bei uns, sind Sie während des Übergangs vom Bachelor- zum Masterstudium ggf. nicht ununterbrochen eingeschrieben. Ihren Rechenzentrums-Account und die damit verbundenen Vorteile können Sie somit nicht durchgängig nutzen.

    • Rückmeldung bei Abschluss der Bachelor-/Masterarbeit

      Wenn Sie Prüfungsleistungen insbesondere Ihre Bachelor- oder Masterarbeit nicht bis zum Ende des Semesters erbringen oder abgeben können bzw. sich das Erbringen einer Prüfungsleistung oder die Abgabe Ihrer Arbeit unvorhergesehen in das kommende Semester verschiebt, so melden Sie sich bitte zurück. Die Semestergebühr erhalten Sie dann auf Antrag rückerstattet, wenn Sie sich innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn des kommenden Semesters exmatrikulieren. Der Rückerstattungsantrag ist auf der Rückseite des Exmatrikulationsantrags abgedruckt.

    Gesetzliche Mitwirkungspflicht für die Studiengebühren

    (Zweitstudium und Internationale Studierende)


    Bitte informieren Sie uns,wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:

    • Sie haben ein Erststudium im aktuellen Semester abgeschlossen und sind nun in einem zweiten oder weiteren Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben (nicht bei einer Einschreibung in ein erstes Masterstudium),
    • Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert oder wurde verlängert,
    • Ihr für die Einschreibung vorgelegter Aufenthaltstitel ist nicht mehr gültig,
    • Sie haben einen neuen/anderen Aufenthaltstitel

    Häufig gestellte Fragen und Antworten zu der Rückmeldung hierauf finden Sie auch in unserer FAQ zur Rückmeldung