Im Antrag auf Einschreibung haben Sie bestätigt, dass Sie in keinem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Sollte sich dies während Ihrem Studium ändern, reichen Sie bitte unverzüglich geeignete Unterlagen beim Studierendensekretariat (Gebäude A, Erdgeschoss) ein, aus denen hervorgeht, dass Sie hinreichend Zeit für Ihr Studium, insbesondere zum regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltungen, haben (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der Tätigkeit). Die Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sowie als Tutor an der Hochschule gilt nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Erklärung.
Auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks finden Sie Informationen zur Berufstätigkeit während dem Studium:
Allgemeine Informationen zum Jobben während dem Studium
Spezielle Informationen zur Werkstudententätigkeit