FAQ

    Sie haben noch Fragen zu Bewerbung, Zulassung, zur Studienorganisation, zum Thema Prüfungen, zur Beurlaubung, zum Praxissemester, zu Problemen und Krisen etc.? Die wichtigsten Antworten erhalten Sie hier auf einen Blick!

    Studienorganisation

    • Ich bin während meines Studiums berufstätig. Was muss ich beachten?

      Im Antrag auf Einschreibung haben Sie bestätigt, dass Sie in keinem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Sollte sich dies während Ihrem Studium ändern, reichen Sie bitte unverzüglich geeignete Unterlagen beim Studierendensekretariat (Gebäude A, Erdgeschoss) ein, aus denen hervorgeht, dass Sie hinreichend Zeit für Ihr Studium, insbesondere zum regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltungen, haben (z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der Tätigkeit). Die Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sowie als Tutor an der Hochschule gilt nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Erklärung.

      Auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks finden Sie Informationen zur Berufstätigkeit während dem Studium:
      Allgemeine Informationen zum Jobben während dem Studium
      Spezielle Informationen zur Werkstudententätigkeit

    • Wie kann ich mein Studium finanzieren?

      Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie auf der Seite Rund ums Studium. Das Studierendenwerk Seezeit ist für Fragen rund um das Thema BAföG der richtige Ansprechpartner.

      Rund ums Studium

      Studierendenwerk Seezeit

    • Kann ich mich im Studium beurlauben lassen?

      In bestimmten Situationen ist eine Beurlaubung vom Studium möglich: beispielweise für das Studium an einer ausländischen Hochschule, die Aufnahme einer berufspraktischen Tätigkeit, die inhaltlich dem Studienziel dient, oder im Fall einer länger andauernden Krankheit etc.

      Die Beurlaubung wirkt jeweils für das gesamte Semester. Beurlaubungssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit und die Prüfungsfristen angerechnet, wobei die Zeit der Beurlaubung in der Regel zwei Semester nicht übersteigen soll. Eine Beurlaubung ist im Hauptstudium möglich, in besonderen Fällen auch während des Grundstudiums.

      Den Antrag auf Beurlaubung muss vor Vorlesungsbeginn beim Studierendensekretariat eingehen!

    • An welchem rechtlichen Rahmen muss ich mich im Studium orientieren?

      Die wichtigsten Studienangelegenheiten sind in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt. Diese gliedert sich in einen allgemeinen und einen besonderen / studiengangsspezifischen Teil. Im allgemeinen Teil finden Sie beispielsweise Informationen zur Regelstudienzeit, zur Zulassung ins praktische Studiensemester, zum Rücktritt von Prüfungen etc. Im besonderen Teil finden Sie den Studienplan mit Angaben zu den vorgesehenen Lehrveranstaltungen und deren zeitlichen Umfang je Semester. Außerdem finden Sie dort den Prüfungsplan mit Angaben zur Art der Prüfungsleistung und den entsprechenden ECTS-Punkten (ECTS = »European Credit Transfer System«).

      Weiterhin wichtig ist die Zulassungs- und Immatrikulationsordnung, die beispielweise Rückmeldung, Exmatrikulation und Beurlaubung regelt.

    • Wie erhalte ich online eine Übersicht über Studium, Noten und Stundenplan?

      Über das Campus Portal können Sie Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken und Ihre Kontaktdaten ändern, sowie Ihr Gebührenkonto überprüfen.

      Über das Portal Prüfungsangelegenheiten können Sie Ihren Notenspiegel einsehen, sich zu Wahlfächern anmelden und sich von nicht terminierten Prüfungen abmelden.

      Sollten Sie Fragen zum Notenspiegel oder zur Prüfungsanmeldung haben oder Angaben dazu im Portal nicht richtig sein, können Sie sich per Mail unter Angabe Ihres Studiengangs und Ihrer Matrikelnummer an das Zentrale Prüfungsamt wenden.

      Den Stundenplan Ihres Semesters und Studiengangs können Sie über den Lehrveranstaltungsplan (LSF) einsehen.

    Ihre Fragen konnten nicht beantwortet werden?

    Wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson:

    Studierendensekretariat

    Zentrales Prüfungsamt

    Zentrale Studienberatung