Damit Sie keine Frist verpassen, rufen Sie regelmäßig Ihre E-Mails ab und schauen ins Campus-Portal.
Sobald ein neuer Bescheid für Sie im Campus-Portal bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail. Nach erfolgter (automatischer) Zulassung wird Ihnen der Zulassungsbescheid im Campus-Portal angezeigt (Sie erhalten den Zulassungsbescheid nicht zusätzlich per Post!). Alle Bescheide, die im Zulassungsverfahren (Zulassungs-, Ablehnungs-, Ausschluss- und Gebührenbescheide; BESONDERHEIT HOCHSCHULSTART: Ablehnungs- und Ausschlussbescheide von Studiengängen, die über Hochschulstart koordiniert werden, werden im Hochschulstart-Portal bereitgestellt!) anfallen, werden im Campus-Portal bereitgestellt. Sobald ein neuer Bescheid für Sie im Campus-Portal bereitsteht, erhalten Sie eine E-Mail. Über den Direktlink aus der E-Mail können Sie den neuen Bescheid abrufen. Alternativ können Sie den Bescheid im Campus-Portal, nach erfolgter Anmeldung, über das Glockensymbol (oben rechts) abrufen. In dem Zulassungsbescheid ist die Einschreibefrist genannt. Wird die Einschreibefrist versäumt, erlischt die Zulassung und der Anspruch auf diesen Studienplatz geht verloren! Das bedeutet, dass Sie trotz erhaltener Zulassung nicht mit dem Studium zum nächsten Semester bei uns beginnen können.
Gerne kann die Einschreibefrist im Voraus nach Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Studierendensekretariat verlängert werden. Späteste Mitteilung zur Verlängerung der Einschreibefrist ist das im Zulassungsbescheid angegebene Einschreibedatum. Bitte melden Sie sich hierzu per Mail oder telefonisch. Halten Sie dazu bitte auch Ihre Bewerbernummer bereit. Dies ist auch zum Schutz Ihrer Daten!
Sie können auch eine Vertrauensperson bevollmächtigen, dass diese die Einschreibung für Sie fristgerecht vornimmt. Eine formlose Vollmacht mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Bevollmächtigten, sowie Kopien der Personalausweise beider Personen ist hierfür ausreichend. Bereiten Sie in diesem Fall bereits alle vorab zu organisierenden Einschreibeunterlagen (z.B. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. beglaubigte Kopien weiterer zulassungsrelevanter Dokumente, Passbild für den Studierendenausweis, Kopie Ihres Personalausweises) vor und geben Sie dieser Person die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal, sofern jemand anders für Sie die Online-Immatrikulation durchführen soll.