Nach erfolgter (automatischer) Zulassung erhalten Sie von uns einen Zulassungsbescheid an die bei uns im System (und von Ihnen bei der Bewerbung) eingetragenen Adresse. In dem Zulassungsbescheid ist die Einschreibefrist genannt. Wird die Einschreibefrist versäumt, erlischt die Zulassung und der Anspruch auf diesen Studienplatz geht verloren! Das bedeutet, dass Sie trotz erhaltener Zulassung nicht mit dem Studium zum nächsten Semester bei uns beginnen können.
Sofern Sie an der hinterlegten Postadresse für längere Zeit nicht erreichbar sind, kümmern Sie sich rechtzeitig darum, dass eine Vertrauensperson Ihre Post durchsieht und Sie über eine etwaige Zulassung informiert. Gerne kann die Einschreibefrist im Voraus nach Absprache mit Ihrer zuständigen Ansprechperson im Studierendensekretariat verlängert werden. Späteste Mitteilung zur Verlängerung der Einschreibefrist ist das im Zulassungsbescheid angegebene Einschreibedatum. Bitte melden Sie sich hierzu per Mail oder telefonisch. Halten Sie dazu bitte auch Ihre Bewerbernummer bereit. Dies ist auch zum Schutz Ihrer Daten!
Alternativ können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, dass diese die Einschreibung für Sie fristgerecht vornimmt. Eine formlose Vollmacht mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift des Bevollmächtigten, sowie Kopien der Personalausweise beider Personen ist hierfür ausreichend. Bereiten Sie in diesem Fall bereits alle vorab zu organisierenden Einschreibeunterlagen vor und geben Sie dieser Person die Zugangsdaten zum Bewerbungsportal, sofern jemand anders für Sie die Online-Immatrikulation durchführen soll.