Zurück zur Übersicht

Vorfreude an der HTWG: Grundstein für ein eigenständiges Promotionsrecht für HAW

Ein Meilenstein für die Hochschule Konstanz und die 23 weiteren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg: Ein gemeinsamer Promotionsverband soll ab September den Doktorgrad an Nachwuchswissenschaftler*innen verleihen können. „Dies wird die Attraktivität unserer Hochschule weiter steigern und den Forschenden neue Möglichkeiten eröffnen“, betonte Prof. Dr. Sabine Rein, Präsidentin der HTWG anlässlich der Wahl des Vorstands des Promotionsverbands.

„Ich freue mich sehr, dass der Promotionsverband nun handlungsfähig ist und die Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts geschaffen sind“, sagte die HTWG-Präsidentin, die selbst aktiv an der Konzeption des Verbands mitgewirkt hat. Ab September soll der Verband den Doktorgrad verleihen können. „Wir öffnen einen weiteren Weg für HAW-Absolventinnen und -Absolventen zur Promotion und stärken zugleich die HAW als Institution“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Verleihung des Promotionsrechts sei auch ein Beitrag zur Chancengleichheit: „Die HAW ist die Hochschule für Bildungsaufsteiger. Wir unterstützen gerne Menschen, die diese Hochschulart gewählt haben, auf dem Weg zur Promotion“, sagte Bauer. „Promovierende, die zu Themen der anwendungsorientierten Forschung arbeiten, sind an den HAW und für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die Verleihung des Promotionsrechts an den Promotionsverband bedeutet einen weiteren starken Rückenwind für die anwendungsorientierte Forschung an der HTWG“, sagt Prof. Dr. Gunnar Schubert, Vizepräsident Forschung, Transfer und Nachhaltigkeit.

HAW legen Wert auf Qualitätssicherung

Das Promotionsrecht erhält der als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildete Hochschulverband, dem alle staatichen HAW und die drei kirchlichen Hochschulen in Baden-Württemberg – insgesamt 24 Hochschulen – angehören. Die Qualitätssicherung der Promotionsverfahren im Verband wird durch verbindliche Prozesse, rechtliche und universitäre Standards gewährleistet. Zentrale Einrichtung wird das Promotionszentrum sein, an dem besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professor*innen der baden-württembergischen HAW Mitglieder sein können. Dies ermöglicht den wissenschaftlichen Austausches über die Hochschulgrenzen hinweg.

Das Kernelement ist ein qualitätsgeleiteter und auf einen Forschungsnachweis beruhender Auswahlprozess der am Promotionsrecht beteiligten Professor*innen. Nur über den Nachweis von Forschungsstärke und ausreichende Forschungsaktivitäten können sie zeitlich befristet in das Promotionszentrum des Verbands aufgenommen werden. Das heißt auch, der Nachweis muss immer wieder erbracht und überprüft werden. Einen Automatismus oder eine Beteiligung in Erwartung einer hohen Forschungsaktivität wird es ebenso wenig geben, wie eine dauerhafte Zuerkennung dieses Privilegs. „Die HAW und das Land geben damit gemeinsam ein übertragbares Beispiel für einen verantwortlichen Umgang mit dem Promotionsrecht“, schreibt der HAW BW e.V. in seiner Pressemitteilung anlässlich der Vorstandswahlen.
Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotionszentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

Gründungsvorstand gewählt

Durch die Verbandsversammlung, in der die Hochschulen durch Rektor*innen bzw. Präsident*innen und die Kanzler*innen vertreten werden, wurde Prof. Dr. Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm, zum Gründungsvorsitzenden gewählt. In den vierköpfigen Gründungsvorstand wurden außerdem gewählt:
•    Prof. Dr. Andreas Frey, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen,
•    Dr. Henrik Becker, Kanzler der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg,
•    Henning Rudewig, Kanzler der Hochschule Ravensburg-Weingarten.
Die Stimmung der ersten Sitzung war feierlich, da die HAW in Baden-Württemberg damit einen lang geforderten Entwicklungsschritt gehen konnten, der die Forschungsleistung dieses Hochschultyps bestätigt, anerkennt und entscheidend stärkt.

Bereits seit 2014 wird die konsequente Qualitätssicherung und strikte Auswahl im HAW-Forschungsnetzwerk BW-CAR gelebt und erprobt, das im September im Promotionszentrum des Verbands aufgehen wird. Diese „BW-CAR-Kennzahlen“ waren auch eine der Orientierungsgrundlagen für die Verleihung eines HAW-Promotionsrechts in Hessen (2016) und in Sachsen-Anhalt (2021).

Weiterer Zeitplan:

Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsausschuss des Landtags beschlossen werden, der sich im September mit dem Thema befassen wird. Noch im September soll dann das Promotionsrecht an den Promotionsverband verliehen werden.

Bildtext:
Das Foto zeigt die Präsidentinnen/Präsidenten bzw. Rektorinnen/Rektoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg, in der vorderen Reihe ganz rechts HTWG-Präsidentin Prof. Dr. Sabine Rein.
Bildquelle: HAW BW e.V.