Meldung einer "Datenpanne" nach Art. 33 EU-DSGVO

So genannte Datenpannen sind Vorfälle, bei denen Datenschutzvorschriften verletzt werden und die dadurch zu einem Risiko für die Person führen können, deren personenbezogene Daten betroffen sind.

Beispiele für einen solchen Vorfall sind:

  • Fehlversendung/Sendung an falschen Adressaten
  • Unberechtigte, auch versehentliche, Weitergabe von Dokumenten/personenbezogenen Daten
  • Unbewusste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet
  • Zugriff nach einer Hackerattacke auf eine Datenbank
  • Verlust eines Laptops oder USB-Sticks
  • Datenverlust durch Ausspähen
  • Befall mit Ransomware
  • Löschung durch nicht autorisierte Person
  • Unmöglichkeit der Wiederherstellung eines Backups

 

Zur Verhinderung oder zum Eindämmen eines drohenden Schadens muss so rasch wie möglich gehandelt werden. Bitte nutzen Sie bei Vorliegen oder Verdacht auf eine Datenpanne das folgende Formular.

Datenschutzhinweis: Beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung in der Fußzeile sowie folgende Hinweise:

Bei Absenden des Formulars werden zusätzlich die im Formular eingegebenen Daten verarbeitet und per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der HTWG sowie an den Leiter des IMZ versandt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 4 LDSG in der geltenden Fassung. Die personenbezogenen Daten werden nach Klärung und Abschluss des Vorgangs gelöscht.

Vielen Dank!

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