Gremienwahlen

    Informationen zu den Möglichkeiten der Studierenden der HTWG zur demokratischen Teilhabe an der Gestaltung der Hochschule. Aufbereitet vom AStA

    Die Gremienwahlen finden jährlich im Sommersemester statt. Alle Studierenden sind aufgerufen, in diesem Rahmen Vertreter*Innen für die Gremien der Hochschulverwaltung sowie für die Verfasste Studierendenschaft (VS) zu wählen.

    Folgende Ämter werden besetzt:

    • 6 studentische Senatsvertreter*Innen
    • 8 - 10 studentische Fakultätsratsmitglieder je Fakultät
    • 7 Mitglieder des Studierendenrats

    Alle immatrikulierten Studierenden haben die Möglichkeit sich zur Wahl zu stellen und die Kandiat*Innen zu wählen. Die letzte Wahl fand am 11. Mai 2022 statt.

    Um sich zur Wahl stellen zu lassen, muss man sich auf einem Wahlvorschlag eintragen. Da die Gremienwahl eine Listenwahl ist, ist erwünscht, dass auf jedem Wahlvorschlag mehrere Kandidat*Innen stehen, es ist aber nicht erforderlich! Damit ein Wahlvorschlag gültig ist, muss dieser einerseits von einer bestimmten Anzahl Studierender unterzeichnet (quasi unterstützt) werden und andererseits muss er fristgerecht spätestens 14 Tage vor der Wahl an die Wahlleitung gesendet werden.

    Übrigens: 2022 wurden zum ersten Mal an der HTWG Vertreter*Innen für die Verfasste Studierendenschaft gewählt. Damit fallen den Senats- und Fakultätsratsmitgliedern weitere Ämter innerhalb der VS zu. Dies sorgt vor Allem für einen besseren Informationsaustausch unter den Studierenden und eine verbesserte Meinungsbildung.

    Infos zur VS

    Zur Gremienwahlen-Seite mit Vordrucken für die Wahlvorschläge. EInfach Ausdrucken, Ausfüllen und an die Wahlleitung senden.

    Zur Website des AStA