Die Hochschule unterstützt Forschungsprojekte mit Infrastruktur, Geld und Deputat.
Das Forschungsreferat steht den Forscherinnen und Forschern zur Verfügung.
Die Aufgaben des Forschungsreferates sind der Betrieb und Fortentwicklung einer der Forschung förderlichen Infrastruktur, Antragsberatung, Unterstützung bei der Akquirierung von Drittmitteln, Präsentation und Dokumentation, Patent- und Lizenzangelegenheiten sowie Angebote, Verträge und Rechnungsstellung.
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Räumlichkeiten
Im Gebäude E stehen Büroräume zur temporären Nutzung für Forschungsprojekte zur Verfügung. Die Räume werden grundsätzlich auf Zeit und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in F&T-Projekten oder Gastwissenschaftler*innen vergeben. Eine Vergabe zur Nutzung durch Professorinnen und Professoren oder durch Studierende ist in der Regel nicht möglich. Die Räume werden auf Antrag durch den Vizepräsidenten Forschung vergeben.
Finanzmittel
Die Hochschule stellt in einem sehr begrenzten Umfang Mittel zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und für forschungsfördernde Maßnahmen zur Verfügung. Diese Mittel sind in einem Forschungspool zusammengefasst. Im Wesentlichen werden daraus folgende Aktivitäten unterstützt:
- Anschubfinanzierung:
Das ist Unterstützung, die es ermöglichen soll, nach der Phase der Anlaufförderung auf der Basis eingeworbener Drittmittel selbstständig zu sein. Unterstützung durch Anlauffinanzierung kann nur in der Vorbereitungs- oder der Vorlaufphase eines Projektes gegeben werden, laufende Projekte müssen sich selbst tragen. Für erfolgversprechende Drittmittelprojekte aus der Industrie kann Ausfallsicherheit gegeben werden, wenn Personal eingestellt wird, bevor die Mittel eingegangen sind. Anträge auf Unterstützung aus dem F&T-Pool sind auf jeden Fall formlos oder durch persönliche Kontaktaufnahme an den Vizepräsident Forschung zu stellen. Weiterer Ansprechpartner ist der Forschungsreferent Andreas Burger.
- Wissenschaftliche Tagungen und Konferenzen:
Die Hochschule unterstützt die Teilnahme von Forschenden an wissenschaftlichen Tagungen und Konferenzen, soweit dafür keine Projektmittel zur Verfügung stehen. Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Teilnahme mit einem Vortrag, einer Ausstellung oder ähnlichem. Für die Teilnahme an Tagungen im Ausland soll zuvor ein Antrag an die DAAD gestellt werden.
- Deputat:
Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte können von der Hochschule i.d.R. zwei Semesterwochenstunden Deputatsermäßigung auf die Projektlaufzeit begrenzt bewilligt werden. Anträge auf Deputatsermäßigung für Forschung sind formlos an den Vizepräsident Forschung zu stellen.