Gleichstellung und Diversity

    Familienpflegezeit

    Die Familienpflegezeit ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
    Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz.

    • Wenn ein akuter Pflegefall eintritt?

      Wenn Sie Zeit für Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben, eine Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
      In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, dieses können Sie bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen.

    • Wenn Sie eine Zeit lang ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen möchten?

      Beschäftigte dürfen bis zu sechs Monate teilweise oder ganz aus dem Job aussteigen, wenn Sie einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (mindestens Pflegegrad 1). Für diese Zeit kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Informationen zum zinslosen Darlehen finden Sie hier.

       

    • Wenn sechs Monate Freistellung nicht ausreichen?

      Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten, sowie auf ein zinsloses Darlehen. Die Mindestarbeitszeit beträgt 15 Wochenstunden, die geforderte Mindestarbeitszeit muss im Durchschnitt eines Jahres erbracht werden. Die Ausgestaltung und Aufteilung kann nach den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgestaltet werden. Zur Deckung des Lebensunterhaltes kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden.

       

    • In der Letzten Lebensphase

      Um Angehörige in der letzten Lebensphase zu begleiten, können Beschäftigte eine bis zu dreimonatige vollständige oder teilweise Auszeit von der Arbeit nehmen. Der Angehörige muss auch nicht zu Hause gepflegt werden. Es ist auch kein Pflegegrad erforderlich. Ein zinsloses Darlehen zur Deckung des Lebensunterhalt kann in Anspruch genommen werden.

    Auf dem Informationsportal Wege zur Pflege finden Sie alles zu diesem Thema.

    Eine telefonische Beratung ist Montag- Donnerstag von 9-18 Uhr über das Pflegetelefon möglich.