Wenn Sie Zeit für Organisation einer akuten Pflegesituation benötigen, können Sie bis zu 10 Tage der Arbeit fernbleiben, eine Ankündigung gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, dieses können Sie bei der Pflegeversicherung ihres Angehörigen beantragen.
Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium unter "Kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld."