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Hochschulfinanzierungsvereinbarung III sichert die Finanzierung der Hochschulen durch das Land bis 2030

Ein Mann und eine Frau beim Unterzeichnen eines Dokuments.

Kanzler Manfred Schnell und Präsidentin Prof. Dr. Sabine Rein bei der Unterzeichnung der Hochschulfinanzierungsvereinbarung in Stuttgart

Am 02. April haben alle 21 Rektorinnen, Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten der staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Beisein von Wissenschaftsministerin Olschowski, Finanzminister Bayaz und Ministerpräsident Kretschmann im Neuen Schloss in Stuttgart die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (HoFV III) unterzeichnet.

Diese schließt an die Hochschulfinanzierungsvereinbarungen I (2015-2020) und II (2021-2025) an und gewährleistet den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre. Mit dieser verlässlichen Finanzierung – auch in aktuell schwierigen Zeiten – zeigt das Land, wie wichtig die Hochschulen für die gegenwärtige und zukünftige Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft in Baden-Württemberg sind.

Ausbildung der Fachkräfte von morgen und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung
 

Einer besonderen Bedeutung kommt hier den HAW zu. Als Innovationsmotoren in den Regionen und als starker Partner des Mittelstands gestalten sie mit ihrer angewandten Forschung und dem Transfer gemeinsam mit den Unternehmen die Transformation. Gleichzeitig bilden sie passgenau die Fachkräfte aus, die die Wirtschaft benötigt.

Stephan Trahasch, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW erklärt: „Die HoFV III gibt uns die notwendige Planungssicherheit, um die erfolgreiche Entwicklung der HAW fortzusetzen und die Transformation von Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft weiter zu gestalten. Mit den Mitteln der HoFV III können wir unser Studienangebot zukunftsgerichtet weiterentwickeln und
die Fachkräfte von morgen gezielt auf die Anforderungen einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt vorbereiten. Als regionale Innovationsmotoren prägen die HAW ein dynamisches Innovationsumfeld, von dem Unternehmen, Gesellschaft und die Hochschulen selbst gleichermaßen profitieren.“

Für die HAW bedeutet die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III:
• Die Übertragung der Mittel aus der HoFVII mit Stand 2025 mit allen
garantierten Anteilen,
• vollständige Ausfinanzierung des bestehenden Personals und Flexibilität in
der Stellenplanung,
• eine verlässliche und dynamisierte jährliche Grundfinanzierung über die
reinen Steigerungen durch die Personalmittel hinaus,
• neue Instrumente und Mittel zur Transformation der Hochschulen.

Damit wurden die Kernforderungen der Hochschulen weitestgehend erfüllt. 

Es konnten noch nicht alle Wünsche und Forderungen der Hochschulen umgesetzt werden. Offen geblieben ist die notwendige Steigerung der Landesmittel zur Förderung der angewandten Forschung an den HAW. Das Förderbudget ist seit 2012 unverändert geblieben – eine Anpassung war aus finanziellen Gründen nicht möglich. Angesichts steigender Projektkosten und der zentralen Rolle der HAW für die Innovationskraft des Mittelstandes stellt dies ein Hemmnis für die Weiterentwicklung der angewandten Forschung dar. Umso wichtiger ist es, dass eine Erhöhung des Budgets erfolgt, sobald der
finanzielle Spielraum dies zulässt. Dem Wunsch nach Abschaffung der Studiengebühren für internationale Studierende, für die sich die HAW gemeinsam mit den anderen Hochschularten und Vertreterinnen und Vertretern aus der Wirtschaft ausgesprochen hatten, konnte in diesem Doppelhaushalt ebenfalls noch nicht nachgekommen werden. Die HAW danken dem Wissenschaftsministerium ausdrücklich für seinen Einsatz in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium und die nun gegebenen Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung für die Hochschulen. Der Abschluss, der nun erzielt werden konnte, schafft den Spagat zwischen dem baden-württembergischen Anspruch als Spitzenstandort für Wissenschaft und den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung. Das ist gerade im Vergleich
mit anderen Bundesländern deutlich hervorzuheben. Zu diesem guten Ergebnis haben sicherlich auch die Einigkeit aller Hochschularten und der konstruktive Austausch mit vielen Abgeordneten beigetragen.

Die Präsidentin der HTWG Konstanz, Prof. Dr. Sabine Rein, zeigte sich erfreut über die Ergebnisse: „Ich bin überzeugt, dass wir in den fast einjährigen Verhandlungen ein gutes Gesamtpaket geschnürt haben, für das ich im Namen meiner Hochschule dankbar bin. Ich danke allen Beteiligten für die Unterstützung und die vertrauensvollen Gespräche und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit! Mein besonderer Dank gilt Manfred Schnell, Kanzler der HTWG, der sich über die Kanzlerkonferenz der HAW'en ebenfalls intensiv in die Verhandlungen eingebracht hat."