Jede Studienbewerberin / jeder Studienbewerber für die Bachelor-Studiengänge
- Bauingenieurwesen (BIB),
- Wirtschaftsingenieurwesen Bau (WIB) und
- Umwelttechnik & Ressourcenmanagement (URB)
an der HTWG Konstanz muss eine 8-wöchige Vorpraxis (40 Präsenztage) nachweisen. Diese Tätigkeit muss bei allen Studiengangbewerbern teilweise auf Baustellen (nach Wahl des Studienbewerbers) abgeleistet werden und unter anderem einen Einblick in die besonderen Aufgaben der am Bau Beteiligten, in Arbeitsabläufe und Maschineneinsätze geben.
- BIB/WIB: Die Zeit muss wenigstens drei Wochen Beton- und Stahlbetonarbeiten und kann bis zu zwei Wochen Tätigkeiten in einem Planungsbüro (Bauingenieur / Architekt / Bauleitung) einschließen. Darüber hinaus wird je nach Neigung eine Tätigkeit im Mauerwerksbau, Stahl- und Holzbau oder Erd-, Straßen- und Wasserbau empfohlen. Auch Tätigkeiten in Transportbetonwerken und Beton-Fertigteilwerken sind möglich.
- URB: Die Zeit muss wenigsten vier Wochen mit Bezügen zu Baustellen stattfinden (Mitwirkung auf der Baustelle, Unterstützung der Bauüberwachung /-bauleitung etc.). Alle für den Studiengang BIB zugelassenen Baustellentypen sind hier zugelassen; zusätzlich sind auch Baustellen im Bereich des Anlagenbaus zugelassen und gewünscht. Den Bewerbern wird empfohlen, nach Möglichkeit Baustellen mit einem Bezug zu Umwelttechnik und/oder zum Ressourcenmanagement auszuwählen (Wasserbau, umwelt- und energietechnische Anlagen etc.).
Die verbleibenden vier Wochen können auch auf Baustellen, in Planungsbüros, Umweltbehörden, Umweltabteilungen von Industrieunternehmen oder bei anderen Bürotätigkeiten mit Bezug zur Umwelttechnik und zum Ressourcenmanagement durchgeführt werden; z.B.: Stadtwerke, Wasserverbände, Entsorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, NGOs (Nichtregierungsorganisationen wie Umwelt- und Interessensverbände) etc...
Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn abgeleistet werden. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens in der ersten Vorlesungswoche des 3. Semesters abgegeben werden und bis spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungen des 3. Semesters anerkannt sein (Einreichung der Arbeitsberichte, Datum siehe auch Semester-Terminplan der Fakultät). Die Vorpraxis kann in maximal drei Abschnitte von jeweils nicht weniger als zwei Wochen aufgeteilt werden.
Anprechpartner: Prof. Dr. rer. nat. habil. Benno Rothstein