Umwelttechnik und Ressourcenmanagement

    Studierende des Bachelorstudiengangs URB werden ausgebildet, um Tätigkeiten in der Planung und im Betrieb von komplexen Infrastrukturprojekten und im Ressourcenmanagement zu übernehmen.

    Aufbau des Studiums

    Der Bachelorstudiengang Umwelttechnik und Ressourcenmanagement umfasst 7 Studiensemester. Das Grundstudium (1. und 2. Semester) vermittelt Ihnen ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen und erste Einblicke in Themengebiete der Ökonomie, wobei das erste Semester ein Assessmentsemester ist, das die Möglichkeit bietet, die Studienwahl zu überprüfen. Aus den Veranstaltungen zu dem Modul "Konsolidierung der Grundlagen" werden jedem/jeder Studierenden zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von je zwei ECTS-Punkten bzw. zwei SWS aus den Bereichen Mathematik, Physik, Chemie, wissenschaftliches Arbeiten und Sprachen zugewiesen. Im 3. und 4. Semester erlernen Sie planerische Fachgebiete des klassischen Bauingenieurwesens mit Fokus auf Umwelttechnik, Nachhaltigkeit und Ressourcen sowie Grundlagenfächer der Betriebswirtschaftslehre, die Sie dann im 5. Semester in der Praxis anwenden werden (Praxissemester). Anschließend wählen Sie Ihre Vertiefungsrichtung und beenden Ihr Bachelorstudium mit der Bachelorarbeit im 7. Semester. Das Curriculum umfasst insgesamt 210 ECTS-Punkte.

    Neue SPO URB 2023

    Vorteile

    • Stärkung des Stellenwertes von Projekten:
      • Stärkung von Transferleistungen!
      • vielseitigere Wissensvermittlung!
      • noch bessere Vorbereitung auf das anschließende Berufsleben!
    • Stärkung des Themengebiets Nachhaltigkeit!
    • Stärkung der ingenieurtechnischen Grundlagen!
    • Reduktion der Prüfungsform Klausur und Ersatz durch andere Prüfungsleistungen - dadurch vielseitigere Wissensabfrage!

    Vorpraktikum

    • Stand: 09/2017

      Alle Informationen zur Anerkennung von Vorpraktika an der Fakultät Bauingenieurwesen finden Sie hier auch zum Download.

    • 1. Allgemeine Richtlinien

      Jede Studienbewerberin / jeder Studienbewerber für die Bachelor-Studiengänge

      • Bauingenieurwesen (BIB),
      • Wirtschaftsingenieurwesen Bau (WIB) und
      • Umwelttechnik & Ressourcenmanagement (URB)

      an der HTWG Konstanz muss eine 8-wöchige Vorpraxis (40 Präsenztage) nachweisen. Diese Tätigkeit muss bei allen Studiengangbewerbern teilweise auf Baustellen (nach Wahl des Studienbewerbers) abgeleistet werden und unter anderem einen Einblick in die besonderen Aufgaben der am Bau Beteiligten, in Arbeitsabläufe und Maschineneinsätze geben.

      • BIB/WIB: Die Zeit muss wenigstens drei Wochen Beton- und Stahlbetonarbeiten und kann bis zu zwei Wochen Tätigkeiten in einem Planungsbüro (Bauingenieur / Architekt / Bauleitung) einschließen. Darüber hinaus wird je nach Neigung eine Tätigkeit im Mauerwerksbau, Stahl- und Holzbau oder Erd-, Straßen- und Wasserbau empfohlen. Auch Tätigkeiten in Transportbetonwerken und Beton-Fertigteilwerken sind möglich.
         
      • URB: Die Zeit muss wenigsten vier Wochen mit Bezügen zu Baustellen stattfinden (Mitwirkung auf der Baustelle, Unterstützung der Bauüberwachung /-bauleitung etc.). Alle für den Studiengang BIB zugelassenen Baustellentypen sind hier zugelassen; zusätzlich sind auch Baustellen im Bereich des Anlagenbaus zugelassen und gewünscht. Den Bewerbern wird empfohlen, nach Möglichkeit Baustellen mit einem Bezug zu Umwelttechnik und/oder zum Ressourcenmanagement auszuwählen (Wasserbau, umwelt- und energietechnische Anlagen etc.).
        Die verbleibenden vier Wochen können auch auf Baustellen, in Planungsbüros, Umweltbehörden, Umweltabteilungen von Industrieunternehmen oder bei anderen Bürotätigkeiten mit Bezug zur Umwelttechnik und zum Ressourcenmanagement durchgeführt werden; z.B.: Stadtwerke, Wasserverbände, Entsorgungsunternehmen, Energieversorgungsunternehmen, NGOs (Nichtregierungsorganisationen wie Umwelt- und Interessensverbände) etc...

      Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn abgeleistet werden. Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens in der ersten Vorlesungswoche des 3. Semesters abgegeben werden und bis spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungen des 3. Semesters anerkannt sein (Einreichung der Arbeitsberichte, Datum siehe auch Semester-Terminplan der Fakultät). Die Vorpraxis kann in maximal drei Abschnitte von jeweils nicht weniger als zwei Wochen aufgeteilt werden.

      Anprechpartner: Prof. Dr. rer. nat. habil. Benno Rothstein

    • 2. Anforderungen an die Arbeitsberichte

      Über die Vorpraxis sind Arbeitsberichte zu erstellen, die parallel zu den ausgeführten Arbeiten (in der Regel wöchentlich) auszuarbeiten sind. Als wesentliche Bestandteile von Arbeitsberichten werden u.a. angesehen:

      Baustellenteil

      • Beschreibung des Bauwerkes, an dem gearbeitet wurde
      • Beschreibung des Stadiums und Fortschritts  des Bauwerkes während der eigenen Tätigkeit
      • Schilderungen eigener Tätigkeiten
      • Exemplarische Schilderungen von beobachteten Bauabläufen der Baustelle,
        die Sie besonders interessant fanden
      • ggf. Schilderungen der Baustelleneinrichtung mit Skizzen
      • ggf. Beschreibungen bemerkenswerter Baumaschinen.
      • Zusammenfassung (für jeden Praktikumsteil), max. 1 Seite

       

      Planungs-/Beratungsbüro, Verwaltung/Behörden

      • Aufgaben der Institution, bei der Sie tätig waren (max. 1 Seite)
      • Schilderung der Tätigkeiten und Aufgaben und Einordnung in ihren Kontext
        Struktur: Wochen- oder Themenbezogen
      • Zusammenfassung (für jeden Praktikumsteil), max. 1. Seite

       

      Der Umfang der Summe aller Berichte für das 8-wöchige Praktikum beträgt mindestens 5 DIN A4 Textseiten zuzüglich Zeichnungen / Fotos. Es ist zulässig und gewünscht, Wochenberichte in tabellarischer Form, begleitend zum Praktikum anzufertigen. Soweit im Rahmen der Bürotätigkeit mehrere Tätigkeiten durchgeführt wurden, bietet sich eine themenbezogene Gliederung an.

      Eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber mit kurzer Beschreibung der durchgeführten Tätigkeit ist für alle Tätigkeiten im Anhang beizufügen. Aus den vorgelegten Nachweisen müssen Tätigkeitsdauer und -art eindeutig hervorgehen.

    • 3. Vorpraxis als Teil der schulischen Ausbildung

      Vorpraxis als Teil der Ausbildung während der Schulzeit (z. B. Fachoberschule) oder während einer nicht abgeschlossenen Lehre (z. B. Bauzeichner) muss unabhängig vom Zeugnis gesondert durch gleichwertige Bescheinigungen nachgewiesen werden, aus denen Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeiten eindeutig hervorgehen müssen. Auch hier sind Arbeitsberichte entsprechend der o. g. Erläuterungen vorzulegen.

    • 4. Anrechnung von Tätigkeiten vor Studienbeginn für Studienbewerber/-innen O H N E abgeschlossene Berufsausbildung

      Tätigkeiten als "Praktikant" oder "Hilfsarbeiter" werden gleich gewertet. Die Regelungen bezüglich Bescheinigungen und Vorpraxisberichte gelten unverändert.

    • 5. Anrechnung von Tätigkeiten vor Studienbeginn für Studienbewerber/ -innen mit abgeschlossener Berufsausbildung

      Folgende Ausbildungsberufe werden vollumfänglich (A) bzw. als teilweiser (B) Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis anerkannt (alle aufgeführten Berufe schließen sowohl die männliche als auch die weibliche Form mit ein):

         Kategorie A: Berufe, die bei Vorlage des Gesellenbriefes als gleichwertiger Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis für BIB/WIB/URB  anerkannt werden. Auf einen Arbeitsbericht wird verzichtet.
         Kategorie B: Berufe die bei Vorlage des Gesellenbriefes als teilweiser Ersatz für die 8-wöchige Vorpraxis anerkannt werden. Sie beträgt mind. zwei Wochen und kann bis zu acht Wochen (volle Anerkennung) betragen

      • 8 Wochen: wenn mind. 12 Monate Berufspraxis nachgewiesen wurden und die Berufserfahrungen klare Bezüge zum Baubereich (BIB/WIB) bzw. Bereich der Umwelttechnik und des Ressourcenmanagements (URB) erkennen lassen
      • 6 Wochen: bei 6-12 Monaten Berufspraxis
      • 4 Wochen: bei < 6 Monaten Berufspraxis
      • 2 Wochen: ohne Berufspraxis / nur abgeschlossene Ausbildung

      Bei * bzw. **-Markierung sind über die Tätigkeiten Arbeitsberichte (siehe Abschnitt 2) zu verfassen

      Eine Liste der Ausbildungsberufe mit Zuordnung zu den Studiengängen und den Kategorien A und B finden Sie hier.

    Vorkurs Mathematik

    Der Mathematik-Vorkurs ist ein kostenloses Angebot vor Vorlesungsbeginn, das erfahrungsgemäß den Studieneinstieg an der Fakultät Bauingenieurwesen sehr erleichtert. Der zweiwöchige Intensivkurs bietet folgende Inhalte:

    • Algebra
    • Funktionen
    • Trigonometrie
    • Analytische Geometrie

     

    Insbesondere Absolventen der Berufskollegs, aber auch Abiturienten, verfügen oft nur über unzureichende Kenntnisse und Fertigkeiten in der elementaren Mathematik. Nutzen Sie unbedingt dieses Kursangebot, denn fehlende Grundlagen in der Mathematik bereiten vermeidbare Probleme für Studienanfänger. Nehmen Sie also von Anfang an Ihren Studienerfolg selbst in die Hand und melden sich an!

    Wann? Zwei Wochen vor Semesterbeginn, den genauen Termin erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben.

    Wo? Hochschule Konstanz, Alfred-Wachtel-Straße 8, Gebäude C, Raum C002.

    Hinweise:

    • Angehörige der Bundeswehr können auf Antrag bei der zuständigen Behörde zur Teilnahme am Intensivkurs freigestellt werden.
    • Es besteht kein Versicherungsschutz für die Fahrt vom Wohnort zum Intensivkurs und zurück.

    Ansprechpartnerin: Prof. Dr. S. Michaelsen

    Anmeldung zum Mathevorkurs

    Integriertes Praktisches Studiensemester

    Das integrierte praktische Studiensemester absolvieren Sie im 5. Fachsemester. Ziel dieses praktischen Studiensemesters ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr bislang im Studium erworbenes Wissen in der Berufspraxis anzuwenden. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass alle Modulteilprüfungen des Grundstudiums und des ersten Semesters des Hauptstudiums (3. Semester) erbracht sind.

    Zur Vorbereitung wird eine Blockveranstaltungen durchgeführt. Im Vordergrund dieser Veranstaltung steht die Weiterentwicklung, der Planungs-, der Bewerbungs-, Wahrnehmungs- und Resilienz-, der Kommunikations- & Team-Qualitäten sowie der Organisations- und Reflexionskompetenz.

    Die Tätigkeiten während Ihres praktischen Studiensemesters müssen Sie in einem schriftlichen Bericht beschreiben. Die Nachbereitung erfolgt durch eine Blockveranstaltung, in der Sie Ihr praktisches Studiensemester präsentieren.

    Hier finden Sie alle Informationen zum integrierten praktischen Studiensemester auf einen Blick und einen Mustervertrag für Ihren Arbeitgeber.

    Impressionen zu Firmen und Tätigkeitsfeldern bekommen Sie hier!

    Angebote für Studieninteressierte

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die HTWG und die Studiengänge der Fakultät Bauingenieurwesen kennen zu lernen. Darüber hinaus steht Ihnen die Zentrale Studienberatung und die Studienberatung in der Fakultät Bauingenieurwesen gerne für Fragen rumd ums Studium zur Verfügung:


    Studieninformationstage

    ► Die Studieninfotage finden zweimal im Jahr, im November und im März, statt. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich über die HTWG im allgemeinen und über die verschiedenen Studiengänge zu informieren.

    Schnupperstudium

    ► Das Schnupperstudium findet jedes Jahr in der ersten Osterferienwoche und in den Herbstferien statt. Dort haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Vorlesungen zu besuchen und dadurch eine Vorstellung von dem jeweiligen Studiengang zu bekommen.

    Programm "Mitstudieren"

    ► Der AStA, als Vertretung der Studierenden, bietet dieses Programm an: Studieninteressierte können zusammen mit einem Studierenden einen oder mehrere Tage an der Hochschule verbringen und das Studium durch den Besuch von regulären Veranstaltungen näher kennenlernen.

    Das HTWG-Infopaket

    einfach hier bestellen