Die Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden oder über die Regelstudienzeit hinaus? Kein Grund zur Panik! Wir sind für dich da.
Das Prüfungsamt ist nicht verpflichtet, dich darauf hinzuweisen, wenn deine Exmatrikulation droht und wann du einen Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung, auf Verlängerung des Grundstudiums oder der Gesamtstudienzeit stellen musst, um die Exmatrikulation zu verhindern.
Am besten gehst du erstmal folgende Punkte durch:
- Stelle fest, ob du das zweite Mal bei einer Klausur durchgefallen bist.
- Stelle fest, ob du zu viele Semester für dein Grund- oder Hauptstudium gebraucht hast und deshalb dein Prüfungsanspruch erlischt.
- Stelle fest, ob das von dir eingereichte Attest für die versäumte Klausur akzeptiert worden ist und die Nichtteilnahme an der Klausur nicht als „Verwaltungsfünf“ gewertet worden ist.
- Informiere dich bis zu welchem Termin du ggf. den Antrag auf 2. Wiederholungsprüfung abgeben musst. (In der Regel 14 Tage nach Notenfreischaltung der Fakultät)
- Benötigst du Informationen rund um das Härteantragsverfahren, wende dich uns (AStA).
Wir stellen dir eine Vorlage eines Antrages bereit, die du benutzen kannst.
Unsere Vorlage für die Anträge
Schreib uns einfach eine E-Mail an asta-hab@htwg-konstanz.de.
Bitte bringe zu der Härteberatung einen vorformulierten Härteantrag mit und komme pünktlich.
Zusammenstellung aller wichtigen Informationen