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Auslandssemester

Für Studierende an der Fakultät EI bieten sich vielfältige Möglichkeiten für Auslandsaktivitäten im Rahmen des Studiums, z.B.:

  • Studium an einer ausländischen Hochschule,
  • Integriertes Praktisches Studiensemester in einem ausländischen Unternehmen,
  • Abschlussarbeit an einer Hochschule oder in einem Unternehmen im Ausland.


Beim Studium an einer ausländischen Hochschule werden die dort erbrachten Prüfungsleistungen in der Regel weitgehend anerkannt. Dies gilt insbesondere für das Studium an einer unserer Partnerhochschulen. Die Liste unserer Partnerhochschulen finden Sie auf den Seiten des akademischen Auslandamts:

Akademisches Auslandsamt

Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten durch persönliche Kontakte einzelner Professoren zu ausländischen Hochschulen und Firmen.

  • Allgemeine Informationen zum Auslandssemester

    Das Vorgehen orientiert sich an der Internationalisierungsstrategie der Fakultät EI an der HTWG Konstanz.

    Die Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik EI unterstützt ausdrücklich die strategischen Bemühungen der Hochschule zur Internationalisierung. Ziel der Bemühungen um Internationalisierung in EI ist eine Verbreiterung des Ausbildungsniveaus der Studierenden in EI. Dabei sollen die Studierenden sowohl sprachlich als auch kulturell auf die Tätigkeit in globalisierten Unternehmen im internationalen Umfeld vorbereitet werden. Studierende der Fakultät EI nutzen die Angebote der Hochschule zu einem Studiensemester im Ausland und werden im Rahmen von Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen ausführlich auf diese Auslandsaufenthalte vorbereitet. Studienleistungen, die EI Studierende im Ausland erbringen, werden sowohl im Bereich der Pflichtfächer als auch der Wahlpflichtfächer anerkannt. Dabei ist insbesondere bei der Pflichtlehre eine weitgehende Abdeckung der Lehrinhalte gemäß der EI Modulbeschreibungen im Ausland wichtig. Die Inhalte von EI Lehrveranstaltungen und den Angeboten von Zielhochschulen werden vor einen Auslandsaufenthalt verglichen. Eine Studienvereinbarung („Learning Agreement“) sichert den Studierenden die spätere Anerkennung von Studienleistungen zu. So können Kompetenzen erworben werden, ohne gezwungenermaßen die Studienzeiten zu verlängern.

    Die grundlegenden Möglichkeiten und Verfahren zum Studium an Partnerhochschulen und auch an anderen Hochschulen sind in den Veröffentlichungen und Datenbanken des Akademischen Auslandsamts der HTWG ausführlich beschrieben. Ebenso beraten und unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Akademischen Auslandsamts. Regelmäßig informiert das Akademische Auslandsamt über die ländergruppenspezifischen Möglichkeiten und Vorgehensweisen sowie Spezifika der konkreten einzelnen Hochschulpartner. Auf der Webseite des Akademischen Auslandsamtes findet sich auch der Link zu der Datenbank mit Partnerhochschulen, die nach Ländern und Studiengängen ausgewählt werden können. Auch sind dort die entsprechenden Bewerbungsfristen für die jeweiligen Hochschulen beschrieben.

    Akademisches Auslandsamt

    Für die Studiengänge in der Fakultät EI ist ein Auslandsbeauftragter benannt. Dies ist derzeit Prof. Dr. Christopher Knievel.

  • Vor dem Auslandssemester

    Studierende der Fakultät EI informieren sich auf der Webseite des Akademischen Auslandsamts ausführlich über die Randbedingungen und Möglichkeiten!

    Akademisches Auslandsamt

    EI-Studierende, die sich bereits konkret für eine Partnerhochschule entschieden haben, schlagen Prof. Dr. Christopher Knievel, Auslandsbeauftragter der Fakultät EI, Fächer vor, die sie an der entsprechenden Hochschule belegen wollen und später anerkannt bekommen wollen. Für die Prüfung der möglichen Anerkennung gilt:

    • Pflichtfächer (PF): Es muss eine weitgehende inhaltliche Übereinstimmung der vorgesehenen Fächer mit den Inhalten der Pflichtfächer im Studiengang der HTWG gegeben sein. Belegt wird dies durch die Vorlage der Modulbeschreibungen der Fächer an den Partnerhochschulen durch die Studierenden. Die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung trifft der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI.
    • Wahlpflichtfächer (WPF): Die Inhalte der vorgesehenen Fächer müssen sinnvoll zum Studiengang an der HTWG passen. Sind in der SPO Vorgaben über die Inhalte von WPF gemacht (z.B. der Anteil technischer oder wirtschaftlicher Fächer) so müssen die vorgesehenen WPF diesen Vorgaben entsprechen. Inhalte, die bereits in PF des jeweiligen Studiengangs an der HTWG enthalten sind, können nicht als WPF an einer Partnerhochschule gewählt werden. Die Entscheidung über eine mögliche Anerkennung trifft der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI.
    • Sprachkurse: An einigen Hochschulen werden Gaststudierende verpflichtet, an Sprachkursen in der Landessprache oder zu Landeskunde teilzunehmen. Diese werden nicht als Studienleistungen an der HTWG anerkannt. Ausnahme: Es ist in der SPO eine Prüfungsleistung in einer nicht spezifizierten Fremdsprache gefordert und die entsprechende Prüfungsleistung wurde an der HTWG noch nicht erbracht.

    In Sonderfällen (unklare inhaltliche Passung) wird der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI Fachkolleginnen oder Fachkollegen in die Entscheidung über die mögliche Anerkennung einbeziehen.

    Entsprechend der möglichen Anerkennung wird zwischen Studierenden und Auslandsbeauftragtem eine Studienvereinbarung („Learning Agreement“) getroffen, die die spätere Anerkennung zusichert. Die Vorlage einer unterzeichneten Studienvereinbarung ist notwendige Voraussetzung bei der Bewerbung um einen Platz in einem Austauschverfahren über das Akademische Auslandsamts. Daher muss die Vereinbarung eines Learning Agreement rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfristen erfolgen.

    In Bachelorstudiengängen können maximal die in der SPO vorgegebenen ECTS-CP anerkannt werden. Entspricht der Studienumfang an der Partnerhochschule nicht den notwendigen Kreditpunkten, so wird eine zusätzliche Studienleistung erforderlich sein, die dem jeweiligen Fach zuzurechnen ist.

    In Masterstudiengängen können im Bereich der WPF mehr Kreditpunkte CP als für ein WPF-Modul benötigt angerechnet werden. Alle im Modul erworbenen CP werden entsprechend ihrer Gewichtung in die Modulnote eingehen. Das Modul selbst geht auch bei Übererfüllung der Studienleistungen nur mit der vorgesehenen Gewichtung in die Gesamtnote ein.

    Wichtig: Werden beispielsweise in einem Modul 6 ECTS-CP benötigt und die Partnerhochschule bietet nur Kurse mit je 4ECTS-CP an, so müssen 2 Kurse auf das entsprechende Modul verbucht werden. Eine Teilung der „Rest-CP“ auf andere Module ist nicht möglich.

    Die Umrechnung von Kreditpunkten und später auch von Noten erfolgt nach veröffentlichten Umrechnungstabellen.

    Studierende, die nicht innerhalb eines Austauschprogramms ins Ausland gehen, sondern als „Freemover“, können auch vor dem geplanten die mögliche Anerkennung in einer Studienvereinbarung festhalten. Das Verfahren ist wie oben beschrieben. Die Beibringung von Unterlagen zu Studieninhalten der Zielhochschulen obliegt auch hier den Studierenden. Eine Unterstützung durch das AAA erfolgt in der Regel nicht.

  • Während des Auslandssemesters

    Bei vielen Hochschulen zeigt die Erfahrung, dass die in der Studienvereinbarung aufgenommenen Fächer nicht alle wie beschrieben tatsächlich auch angeboten werden. In diesen Fällen entscheiden die Studierenden vor Ort über die Wahl von alternativen Fächern und stimmen diese nach Möglichkeit mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät EI, Prof. Dr. Christopher Knievel, ab. Die HTWG kann keine Garantie übernehmen, dass die Fächer vor Ort tatsächlich wie angekündigt angeboten werden. Daher ist es insbesondere heikel, Pflichtfächer im Ausland zu belegen und auf die spätere Anrechnung zu vertrauen.

    Hinweis: An den meisten ausländischen Hochschulen sind die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die regelmäßige Abgabe von Hausaufgaben sowie die Teilnahme an Zwischenprüfungen verpflichtend. Die Abschlussprüfung geht dann weniger stark in die Gesamtbewertung ein. Die fachlichen Ansprüche können von denen an der HTWG abweichen.

  • Nach dem Auslandssemester

    Die Studierenden erhalten von der Hochschule, an der sie Studienleistungen erbracht haben, eine Bescheinigung „Transcript of records“ über die erzielten Ergebnisse. Diese enthält Angaben zu Umfang der Studienleistungen (Credit Points (CP)) und erzielter Note (Grade). Die Studierenden beantragen beim Auslandsbeauftragten der Fakultät EI, Prof. Dr Christopher Knievel, die Anerkennung der Studienleistungen. Dazu sind vorzulegen:

     

    Zur Notenanerkennung nach einem abgeschlossenen Auslandssemester bitte nebenstehende Datei ausfüllen und mit einer Kopie des Transcripts of Records an Prof. Dr. Christopher Knievel schicken bzw. in seiner Sprechstunde das weitere Vorgehen abstimmen.

    Prüfungsangelegenheiten

    Achtung:Falls eine Studienleistung an der HTWG bereits einmal mit der Note 5,0 bewertet wurde, ist eine Wiederholung an einer anderen Hochschule nicht möglich! Der Auslandsbeauftrage der Fakultät EI kann dies in der Regel nicht überprüfen. Sollte eine formale Anerkennung durch den Auslandsbeauftragen erfolgen und es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung, so wird die Leistung trotzdem nicht anerkannt werden. Die letzte Entscheidung liegt beim zentralen Prüfungsamt. Unabhängig von der Anerkennung der Studienleistungen erwarten das Akademische Auslandsamt und der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI einen Bericht zu den Erfahrungen an der jeweiligen Hochschule, um zukünftige Interessenten beraten zu können und um auch die Kooperationen mit Hochschulen aufgrund von Erfahrungsberichten weiterentwickeln zu können.

  • Finanzierungsmöglichkeiten

    Die finanziellen Belastungen eines Auslandsaufenthaltes sind nicht zu unterschätzen (Flug- und Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Krankenversicherung und ggf. Studiengebühren usw.). An der HTWG gibt es verschiedene Teil-Stipendien und Reisekostenzuschuss-Programme, für die Sie sich gerne bewerben können. Auf der Webeseite des Akademischen Auslandsamts finden Sie eine Übersicht über die Finanzierungsmöglichkeiten.

    Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes