Prüfungen

    Auf der Seite Prüfungen finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Anerkennung bei Wechsel

    Falls Sie schon Prüfungsleistungen oder die Bachelor-Zwischenprüfung an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder gleichwertige Kompetenzen außerhalb des Hochschulsystems erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.

    Der*Die Prüfungsausschussvorsitzende prüft dann, ob die erworbenen Kompetenzen in Inhalt, Umfang und Anforderungen dem entsprechenden Studium an der Hochschule Konstanz entsprechen (vgl. § 24 SPOBa / § 21 Abs. 1 und Abs. 11 SPOMa).

    Ein einschlägiges praktisches Studiensemester wird auf Antrag anerkannt, sofern es nach den Richtlinien für das integrierte praktische Studiensemester des Besonderen Teils der SPO absolviert worden ist und die Voraussetzungen gemäß § 8 SPOBa erfüllt sind (§ 24 SPOBa / § 21 Abs. 4 und 11 SPOMa).

    Wenn Ihnen genügend Leistungen anerkannt werden, kann eine Einstieg in ein höheres Fachsemester möglich sein.

    Weitere Infos der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Anerkennung bei Auslandssemester(n)

    Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts

    Prüfungen, durch die Sie an der HTWG schon einmal durchgefallen sind, müssen Sie an der HTWG erfolgreich bestehen. Im Ausland erbrachte Wiederholungsprüfungen werden nicht anerkannt.

    Rücktritt von Prüfungen bei Auslandsaufenthalten

    Sobald Sie aus Ihrem Auslandsaufenthalt zurück sind, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer*Ihrem Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) mit einem Notenauszug der Auslands-Hochschule und Ihrer Studienvereinbarung. Im Auslandssemester erbrachte Prüfungsleistungen werden von Ihrer*Ihrem PAV geprüft und bei Genehmigung an das Zentrale Prüfungsamt zur Verbuchung weitergeleitet.

    Bitte senden Sie nach der Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zusätzlich das Datenblatt an das Zentrale Prüfungsamt.

    Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist besteht kein Anspruch auf Anerkennung mehr!

    • Für in Deutschland erbrachte Prüfungsleistungen: Innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Immatrikulation an der Hochschule Konstanz
    • Für während eines Studienaufenthalts im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen: Innerhalb von drei Monaten nach dem Tag der Wiederaufnahme des Studiums an der HTWG
    • EI-Studierende, die innerhalb der HTWG den Studiengang wechseln möchten, stellen den Antrag auf Anerkennung online über das Anerkennungsportal PAUL (Zugang mit Ihren Rechenzentrums-Zugangsdaten).
    • Wechsler*innen zu Kommunikationsdesign wenden sich bitte an infokd@htwg-konstanz.de.
    • Alle anderen Studierenden:
    1. Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung aus. Führen Sie die Studienzeit und jede Studien- und Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll, einzeln auf.
    2. Fügen Sie entsprechende Informationen und Nachweise bei (Modulhandbuch, SPO, Notenbescheinigung etc.).
    3. Geben Sie den Antrag bei Ihrer*Ihrem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden ab.