Prüfungen
Auf der Seite Prüfungen finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.
Rückstufung
Rückstufung von Amts wegen
Wenn Sie nach dem zweiten (im Studiengang Kommunikationsdesign: nach dem dritten) Studiensemester mehr als zwei Modulteilprüfungen (benotete oder unbenotete Leistung) des Grundstudiums noch nicht bestanden haben, werden Sie nicht in das Hauptstudium zugelassen. Somit werden Sie von Amts wegen in das zweite (im Studiengang Kommunikationsdesign: in das dritte) Studiensemester zurückgestuft. Über die Rückstufung von Amts wegen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid vom Studierendensekretariat.
Bei Fragen zu Ihrer Studienplanung wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung!
In einigen Studiengängen können Sie in begründeten Ausnahmefällen die Zulassung zu den Modulteilprüfungen des Hauptstudiums beantragen, auch wenn Sie noch mehrere Modulteilprüfungen des Grundstudiums noch nicht erbracht haben. Die entsprechenden Regelungen und Fristen entnehmen Sie dem Besonderen Teil Ihrer geltenden Studien- und Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsanspruch und die Zulassung zu Ihrem Studiengang in den Bachelorstudiengängen erlöschen, wenn Sie die Bachelorzwischenprüfung nicht spätestens nach dem vierten Semester (im Studiengang Kommunikationsdesign: nach dem fünften) Semester erfolgreich erbracht haben.
Freiwillige Rückstufung
Wenn Sie noch sehr viele Prüfungen aus den vorherigen Semestern nicht bestanden haben, dann kann es in bestimmten Fällen hilfreich sein, sich noch einmal in das zuletzt geführte Semester einstufen zu lassen. Ihr „Einstufungssemester“ ist das Semester laut Prüfungsplan, zu dessen Prüfungen Sie angemeldet werden.
Vorteil: Wenn Sie sich von den Prüfungen abmelden, die für das entsprechende Semester, in dem Sie eingestuft sind, im Prüfungsplan vorgesehen sind, dann sind diese Prüfungen im nächsten Semester „terminiert“, d.h. Sie können sich dann nicht mehr von diesen Prüfungen abmelden. Wenn Sie sich zurückstufen lassen, dann gilt das nur für die Prüfungen des dann aktuellen Einstufungssemesters.
Nachteil: Nach einer freiwilligen Rückstufung dürfen Sie keine Prüfungsleistungen aus höheren Semestern vorziehen. Und Sie können, sofern Sie BAföG erhalten, ggf. Schwierigkeiten mit dem Leistungsnachweis erhalten. Beachten Sie auch drohende Fristüberschreitungen.
Eine Rückstufung in das erste Studiensemester ist grundsätzlich nicht möglich!