Der Studienplan enthält die von dem*der Studierenden künftig je Semester verbindlich zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und die abzulegenden Studien- und Prüfungsleistungen. Semester, für die der Studienplan gilt, müssen in der Zukunft liegen. Der Studienplan darf inhaltlich nicht von den übrigen Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung abweichen.
Prüfungen
Auf der Seite Prüfungen finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.
Individueller Studienplan
Zur Berücksichtigung der besonderen Belange und Bedürfnisse von verschiedenen Personengruppen kann auf Antrag des*der Studierenden an den*die Studiendekan*in oder den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n des jeweiligen Studienganges ein verbindlicher individueller Studienplan aufgestellt und vereinbart werden (siehe § 3 Abs. 5a SPOBa).
Bitte füllen Sie bei Bedarf den Antrag aus und besprechen Sie diesen mit Ihrer*Ihrem Studiendekan*in. Bitte achten Sie darauf, bei der Beantragung den Studienplan für alle noch ausstehenden Semester Ihres Studiums auszufüllen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Studium voraussichtlich wieder dem Regelstudienverlauf entsprechend absolvieren können!
Der Antrag ist bis zum Prüfungsanmeldezeitraum einzureichen. (§ 3 Abs. 5a Satz 12 SPOBa)
Diese Regelung betrifft:
- Studierende mit Kindern,
- Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen im Sinne von § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes,
- Studierende mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung oder länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beschwerden
- Studierende in einer vorübergehenden außergewöhnlichen Studiensituation mit besonderer Härte, die den erfolgreichen Studienabschluss unmittelbar gefährdet
Trifft einer der genannten Situationen auf Sie zu, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Studienfachberatung Ihres Studienganges, mit der Zentralen Studienberatung oder mit der Familienservicestelle.
- Welchen zeitlichen Umfang hat der Studienplan?
Der Studienplan erfasst den weiteren Studienverlauf bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Studium voraussichtlich wieder dem Regelstudienverlauf entsprechend absolviert werden kann.
- Wer erstellt den Studienplan?
Der Studienplan wird von dem*der Studierenden erstellt und ist das Ergebnis einer entsprechenden studienfachlichen Beratung. Der Antragsgrund ist darzulegen und durch geeignete Nachweise (z.B.: fachärztliches Attest) glaubhaft zu machen.
- Wer genehmigt den Studienplan?
Der Studienplan bedarf der Genehmigung des*der Studiendekans*in oder des*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studiengangs. Die Genehmigung eines Studienplans ist eine Einzelfallentscheidung und erfolgt nur, wenn das Ziel des erfolgreichen Studienabschlusses absehbar nicht auf andere geeignete Weise erreicht werden kann.
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