Prüfungen

    Auf der Seite Prüfungen finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Prüfungen anmelden

    Aktueller Prüfungsan- und -abmeldezeitraum

    Verspätete Anmeldungen sind nur gegen Gebühr bis spätestens 18. Dezember 2024 möglich!

    Bachelor-Studiengänge
    Pflicht-Module (PM)

    Automatische Anmeldung

    durch das Zentrale Prüfungsamt
    Wiederholungsprüfungen & noch nicht erbrachte Prüfungen
    (z. B. wenn Sie wegen Krankheit oder Rücktritt bisher nicht teilgenommen haben)

    Automatische Anmeldung

    durch das Zentrale Prüfungsamt

    zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum

    Wahlpflichtfächer, Studium Generale und Sprachen

    Eigenständige Online-Anmeldung

    über das Portal Prüfungsangelegenheiten

    innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums

    Freiwillige Zusatzfächer

    Eigenständige Anmeldung

    mit dem Formular Prüfungsanmeldung
    innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums
    Master-Studiengänge
    Pflicht-Module (PM)

    Automatische Anmeldung

    durch das Zentrale Prüfungsamt zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum

    Wahlpflichtfächer

    Eigenständige Online-Anmeldung

    über das Portal Prüfungsangelegenheiten innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums

    Wiederholungsprüfungen

    Automatische Anmeldung

    durch das Zentrale Prüfungsamt zum nächstmöglichen Prüfungszeitraum

    Eigenständige Anmeldung:

    1. Loggen Sie sich über das Portal Prüfungsangelegenheiten ein.
    2. Melden Sie sich für die entsprechenden Prüfungen an und überprüfen Sie, ob sie als angemeldete Prüfungen angezeigt werden.
    3. Wenn Prüfungen nicht online erscheinen, füllen Sie das Formular Prüfungsanmeldung aus und senden Sie es als Scan über Ihr HTWG-Mail-Konto als PDF an das Zentrale Prüfungsamt. Bitte geben Sie im Betreff Ihren Studiengang und das Anliegen an, z.B. "Prüfungsanmeldung EIB".
    4. Bei erforderlichen Korrekturen schreiben Sie eine E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt.
    5. Wahlpflicht- und Zusatzfächer, die noch nicht angetreten wurden (noch kein Rücktritt, kein Fehlversuch), können vor Prüfungsbeginn gelöscht werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an zprfamt@htwg-konstanz.de mit Prüfungsnummer und -Namen von Ihrem HTWG-Mail-Konto. Bitte geben Sie im Betreff Ihren Studiengang, Ihre Matrikelnummer und die Prüfungsnummer an.

    Rücktritt von Prüfungen

    • Rücktritt von nicht-terminierten Prüfungen

      Master: Sie können von allen Prüfungen zurücktreten. (Es gibt keine Terminierung). Bitte beachten Sie dabei die Fristen zum Abschluss des Studiums (§ 3 Abs. 6 SPOMa).

      Bachelor: Wenn Sie von einer nicht-terminierten Prüfung zurücktreten, ist sie für das nächste theoretische Studiensemester terminiert.

      Sie können noch bis unmittelbar vor Beginn der betreffenden nicht-terminierten Prüfung zurücktreten.

      Während des Prüfungsabmeldezeitraums können Sie sich von nicht-terminierten Pflichtfächern, die automatisch angemeldet wurden, im Portal Prüfungsangelegenheiten abmelden. Ist die Online-Abmeldung aufgrund der Schließung des Portals etwa 14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums nicht mehr möglich, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular unterschrieben, als gescanntes PDF über Ihr HTWG-Mail-Konto an das Studiensekretariat Ihres Studiengangs. Falls Sie am Prüfungstag noch zurücktreten wollen, informieren Sie bitte zusätzlich Ihre*n Prüfer*in.

      Formular Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen
       

    • Krankheitsbedingter Rücktritt

      Sollten Sie an einem oder mehreren Prüfungsterminen erkrankt sein, können Sie NUR mit dem Formular „Fachärztliche Bescheinigung“ zurücktreten.

      1. Gehen Sie mit dem Formular „Fachärztliche Bescheinigung“ zu Ihrer Ärztin*Ihrem Arzt.
      2. Ihr*e Arzt*Ärztin (bei spezifischen Erkrankungen: Der*Die Facharzt*Fachärztin) muss in diesem Formular die Befunde/Diagnosen/Symptome, die eine Prüfungsunfähigkeit begründen können, angeben.
      3. Unterschreiben und senden Sie es als gescanntes PDF über Ihr HTWG-Mail-Konto an das Zentrale Prüfungsamt. Geben Sie das Original im Sekretariat Ihres Studiengangs ab. Das Formular muss spätestens einen Tag nach der Prüfung vorliegen. Bewahren Sie unbedingt eine Kopie für Ihre Unterlagen auf.
      4. Der*Die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet anhand der ärztlichen Angaben über die Prüfungsunfähigkeit.


      Ein krankheitsbedingter Rücktritt führt nicht zur Terminierung (vgl. § 22 Abs. 3 SPOBa). Terminierte Prüfungen bleiben jedoch auch bei krankheitsbedingtem Rücktritt terminiert.

    • Rücktritt von unbenoteten Prüfungsleistungen

      Bitte beachten Sie, dass Sie von unbenoteten Prüfungen ebenfalls zurücktreten müssen, wenn Sie im aktuellen Semester nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchten.

      Rücktritt von unbenoteten Prüfungsleistung

      Voraussetzung für einen Rücktritt ist jedoch, dass Sie sich kein Thema haben geben lassen. Wenn Sie ein Thema angenommen haben, dann hat die Prüfung bereits begonnen.

    • Außergewöhnlicher Rücktritt

      Wenn Sie eine Prüfung aus außergewöhnlichen Umständen (z.B. Trauerfall) nicht schreiben können, melden Sie sich bei Ihrer*Ihrem zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden.

      Bei Krankheit: Krankheitsbedingter Rücktritt

    • Rücktritt von Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum

      Haben Sie sehr viele Prüfungen im 1. Prüfungszeitraum des Assessment-Semesters nicht bestanden bzw. nicht erbracht? Sofern im Besonderen Teil der SPO Ihres Studiengangs nicht anders geregelt, ist ein Rücktritt von maximal zwei benoteten Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum (Erstversuch nicht bestanden oder nicht angetreten) auf schriftlichen Antrag möglich.

      1. Vereinbaren Sie mit Ihrem*Ihrer Prüfungsausschussvorsitzenden (PAV) einen Beratungstermin.
      2. Durchführung einer studiengangspezifischen Beratung durch die*den PAV.
      3. Ablehnung oder Genehmigung durch PAV.
    • Rücktritt von HTWG-Prüfungen während eines Auslandssemesters
      • Prüfungen, die Sie laut Prüfungsplan während des Auslandssemester erstmalig antreten müssen, können Sie eigenständig online abmelden.
         
      • Prüfungen, durch die Sie an der HTWG durchgefallen sind, können Sie nicht im Ausland ablegen. Sie müssendiese an der HTWG antreten und erfolgreich bestehen. (Eine Anerkennung ist nicht möglich.)
         
      • Sie können von Prüfungen, durch die Sie an der HTWG durchgefallen sind, mit der Begründung, dass Sie sich im Auslandssemester befinden, zurücktreten.
         
      • Von Prüfungen, von denen Sie zurückgetreten sind, können Sie wegen des Auslandssemesters ausnahmsweise noch ein zweites Mal zurücktreten. Verwenden Sie bitte hierzu das Formular „Rücktritt von NICHT-terminierten Prüfungen“ und geben Sie dort als Begründung an, dass Sie gerade ein Semester im Ausland studieren.

    Vorziehen von Prüfungsleistungen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende auf Antrag zu benoteten und unbenoteten Prüfungsleistungen eines höheren Semesters zugelassen werden (vgl. § 14 Absatz 4 SPOBa). Bitte geben Sie den Antrag während der Prüfungsanmelde-Phase im Zentralen Prüfungsamt ab.

    Antrag auf Vorziehen von Prüfungsleistungen

    Im Grundstudium ist dies in der Regel nicht möglich:

    Verlängerung des Grundstudiums in Bachelor-Studiengängen

    Zulassung zum Hauptstudium in Bachelor-Studiengängen

    Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit

    • Bachelorarbeit

      Das Thema der Bachelorarbeit darf erst ausgegeben werden, wenn Sie

      • die Bachelorzwischenprüfung bestanden haben,
      • alle Modul- bzw. Modulteilprüfungen und Unbenoteten Leistungsnachweise der ersten fünf bzw. im Studiengang Kommunikationsdesign der ersten sechs Semestern bestanden haben. (Ausnahmen siehe Besonderer Teil der SPO für Ihren Studiengang)
      • seit mindestens einem Semester an der Hochschule Konstanz immatrikuliert sind.
    • Masterarbeit

      Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit in Ihrem Studiengang finden Sie im jeweiligen Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung.

    • Zeugnis

      Bitte beachten Sie, dass Sie in den Studiengängen BWB/BWM, VUB/UVT und MAB sowie für alle Studiengänge der Fakultät Informatik für die Zeugniserstellung einen entsprechenden Antrag über INdigit stellen müssen. Für die Studiengänge in EI beachten Sie bitte die Hinweise zum Portal EI.

      Das Datum der letzten Prüfungsleistung bzw. das Abgabedatum der Bachelor-/Master-Arbeit ist das Zeugnisdatum und damit das Datum des Studium-Endes, unabhängig davon, wieviel Zeit die*der Prüfer*in für die Notenbildung benötigt.

      Für die Zeugnis-Ausgabe benötigen Sie den Antrag auf Exmatrikulation.

      Hinweise zur Exmatrikulation

    Prüfungsordnungslisten (PO-Listen)

    In den Prüfungsordnungslisten finden Sie die offiziellen Prüfungsnamen und -nummern (Änderungen vorbehalten). Neue Prüfungsnummern, die nicht in den PO-Listen sind, bitte beim Zentralen Prüfungsamt erfragen. Dies gilt vor allem für Wahlpflichtfächer, Sprachen oder Studium Generale.

    PO-Listen Wintersemester 2024/2025

    1. PO-Listen für das Wintersemester 2024/2025 für die Studiengänge, die im Portal Prüfungsangelegenheiten verwaltet werden

    2. PO-Listen für das Wintersemester 2024/2025 für die Studiengänge, die im Campus-Portal verwaltet werden (BIB, WIB, URB, AIN PO4, SET)

    Die Prüfungsordnungslisten (PO-Listen) enthalten die Prüfungen der Bachelor- und Masterstudiengänge, des Studium Generale (SG) und der Sprachen (SPR).

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt oder an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n AIN, SET bzw. URB_BIB_WIB.

     

     

    PO-Listen der letzten Semester:

    PO-Listen SoSe 2024

    PO-Listen WiSe 2023/2024

     

    Aufbau der Prüfungsnummern Studien- und Prüfungsordnungen:

    • Die erste Ziffer entspricht der Versionsnummer
    • Die zweite und dritte Ziffer entspricht der Modulnummer
    • Die vierte Ziffer entspricht i.d.R. dem Semester
    • Ist die letzte Ziffer eine 0 oder 2 oder 4 oder 6 oder 8 ist die Prüfung benotet. (Es gibt wenige Ausnahmen, die auf eine gerade Ziffer enden und unbenotet sind!)
    • Ist die letzte Ziffer eine 1 oder 3 oder 5 oder 7 oder 9 ist die Prüfung unbenotet

    Beispiel: 3 01 1 0 wäre eine benotete Prüfung aus dem 1. Semester der dritten PO-Version. Wenn es in diesem Modul noch eine unbenotete Prüfung gäbe, hätte diese die Nummer 3 01 1 1.

    Bei älteren Studien- und Prüfungsordnungen (SPO):

    • Die erste Ziffer entspricht der Versionsnummer
    • Die zweite Ziffer entspricht dem Semester
    • Die dritte und vierte Ziffer ist i.d.R. fortlaufend
    • Ist die letzte Ziffer eine 0 oder 2 oder 4 oder 6 oder 8 ist die Prüfung benotet. (Es gibt wenige Ausnahmen, die auf eine gerade Ziffer enden und unbenotet sind!)
    • Ist die letzte Ziffer eine 1 oder 3 oder 5 oder 7 oder 9 ist die Prüfung unbenotet

    Beispiel: 1 2 01 0 wäre eine benotete Prüfung der ersten PO-Version aus dem 2. Semester. Wenn es in diesem Modul noch eine unbenotete Prüfung gäbe, hätte diese die Nummer 1 2 01 1.

    Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Prüfungsan- und abmeldung finden Sie auch in unserer FAQ zur Prüfungsan- und abmeldung