Master: Sie können von allen Prüfungen zurücktreten. (Es gibt keine Terminierung). Bitte beachten Sie dabei die Fristen zum Abschluss des Studiums (§ 3 Abs. 6 SPOMa).
Bachelor: Wenn Sie von einer nicht-terminierten Prüfung zurücktreten, ist sie für das nächste theoretische Studiensemester terminiert.
Sie können noch bis unmittelbar vor Beginn der betreffenden nicht-terminierten Prüfung zurücktreten.
Während des Prüfungsabmeldezeitraums können Sie sich von nicht-terminierten Pflichtfächern, die automatisch angemeldet wurden, im Portal Prüfungsangelegenheiten abmelden. Ist die Online-Abmeldung aufgrund der Schließung des Portals etwa 14 Tage vor Beginn des Prüfungszeitraums nicht mehr möglich, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular unterschrieben, als gescanntes PDF über Ihr HTWG-Mail-Konto an das Studiensekretariat Ihres Studiengangs. Falls Sie am Prüfungstag noch zurücktreten wollen, informieren Sie bitte zusätzlich Ihre*n Prüfer*in.
Formular Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen