Prüfungen

    Auf der Seite Prüfungen finden Sie alle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO), Zulassungssatzungen, Modalitäten zur Prüfungsan- und -abmeldung, Notenberechnung und vieles mehr.

    Notenspiegel

    Ihre aktuellen Noten fehlen im Portal Prüfungsangelegenheiten während des Prüfungszeitraums (und damit auch im Notenspiegel), da die aktuell erbrachten Prüfungen noch verbucht werden.

    Wenn noch keine Note verbucht ist, erscheinen die angemeldeten Prüfungen in der Auswahl "Übersicht über angemeldete Prüfungen" im Portal Prüfungsangelegenheiten. Ist die Note verbucht, ändert sich der Status einer Prüfung von "angemeldet" zu "bestanden" oder "nicht bestanden"! Allerdings sehen Sie diese im Portal Prüfungsangelegenheiten erst, wenn alle Ergebnisse einer Prüfung von der*dem Prüfer*in freigegeben (= signiert) wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer*innen gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Note einer Prüfung abzurufen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine Ausnahmen für einzelne Prüfungsleistungen (v.a. benotete Leistungen) machen.

    Die nachbereitenden Veranstaltungen zum Praxissemester finden in einigen Studiengängen erst im darauffolgenden Semester statt. Daher ist es möglich, dass die Ergebnisse der Modulteilprüfung des Praxissemesters, erst zu einem späteren Zeitpunkt verbucht und im Notenspiegel angezeigt werden.

    • Notenspiegel auf Englisch

      Über das Portal Prüfungsangelegenheiten können Sie neben der deutschen Version in der Regel auch eine englische Version Ihres Notenspiegels abrufen. Klicken Sie dazu innerhalb des Portals in der türkisfarbenen Menüleiste auf die britische Flagge.

      Zum Portal Prüfungsangelegenheiten

      Vereinzelt sind nicht alle Prüfungsleistungen komplett in der englischen Fassung vorhanden. Wir arbeiten intensiv an vollständigen Übersetzungen.

    Berechnung der Durchschnittsnote

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen mindestens im 6. Semester (Bachelor) bzw. im 3. Semester (Master) Ihres Studienganges eingestuft sein.
       
    • Nur vollständig erbrachte Module gehen in die Berechnung ein. Module, deren Status noch PV (Prüfung vorhanden) ist, fließen nicht in die Berechnung mit ein.
       
    • Für Bachelorstudierende: Das Praktische Studiensemester (PSS) muss erfolgreich absolviert und von Ihrem Studiengang im Notenportal eingetragen sein.

    Anleitung:

    1. Schreiben Sie eine E-Mail an das Zentrale Prüfungsamt
    ACHTUNG! Sie müssen mind. im 6. (BA) bzw. 3. (MA) Semester sein!

    2. Loggen Sie sich im Portal Prüfungsangelegenheiten ein: Sie finden die Bescheinigung (auch in Englisch über die Flagge) unter Studiumsverwaltung | Studienbescheinigungen | Bescheinigung aktuelle Durchschnittsnote
    Sobald die Prüfungsnummer 80000 erstmalig erscheint oder aktualisiert ist, können Sie sich die Bescheinigung im Portal Prüfungsangelegenheiten aufrufen und/oder drucken.

    Ranking

    Eine Bestätigung, ob Ihre Leistungen zu den Besten Ihres Jahrgangs gehören, ist grundsätzlich erst nach Abschluss des Studiums auf Anfrage im Zentralen Prüfungsamt möglich. Während des Studiums ist dies aus technischen Gründen nicht möglich.