International Management Asia-Europe

    In unserem dreisemestrigen Vollzeitprogramm - viersemestrig mit Doppelabschluss-Option - erwerben Sie spezifisches Know-how für Führungskräfte im Asienmanagement. Die Konstanzer Besonderheit ist die konsequente Fokussierung auf den Komplexitäts- und Risikoaspekt, der aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und fachbezogenen Perspektiven vermittelt wird.

    Zulassung und Auflagen

    Zulassung "unter Auflage"

    Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren erster Studienabschluss weniger als 210 ECTS (7 Semester) umfasst, können unter der Auflage zugelassen werden, dass Sie bis zum Abschluss des Masterstudiums die fehlenden Leistungen (i.d.R. 30 ECTS-Punkte) nachweisen müssen. 

    Aufgrund der hohen Studienbelastung können diese zusätzlichen ECTS in der Regel nicht innerhalb der Regelstudienzeit des Masterprogramms (A-, B-, C-Semester) erworben werden, weshalb sie ein Vorschaltsemester einlegen können. Ein "Vorschaltsemester" ermöglicht den Student*innen zudem, im Rahmen ihrer Beauflagung fachspezifische Defizite gezielt auszugleichen. Studienbeginn ist weiterhin das Wintersemester. Auf das "Vorschaltsemester" im WS folgt dann das Masterstudium in geänderter Semesterreihenfolge (B-, A-, C-Semester).

    Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 

    Die zur Erfüllung der Auflage zu besuchenden ergänzenden Veranstaltungen sind im Rahmen einer Studienberatung durch die Fachvertreter mit den Studierenden aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Wirtschaftssprachen Asien und Management auszuwählen. Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Hochschulstudien können bei Nachweis ggf. angerechnet werden (Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen).
    Die Erfüllung der mit der Zulassung verbundenen Auflagen ist in den Richtlinien zur Erbringung ergänzender Studienleistungen durch unter Auflage zugelassene Studierende geregelt.
    Nach der Beratung durch den Studiendekan legt sich der/die Studierende auf die zur Erfüllung der Auflage zu besuchenden Lehrveranstaltungen fest. Hierzu ist innerhalb der ersten drei Vorlesungswochen der Antrag auf Ergänzende Studienleistungen zur Erfüllung der Auflage beim Studiedekan einzureichen.