International Management Asia-Europe

    In unserem dreisemestrigen Vollzeitprogramm - viersemestrig mit Doppelabschluss-Option - erwerben Sie spezifisches Know-how für Führungskräfte im Asienmanagement. Die Konstanzer Besonderheit ist die konsequente Fokussierung auf den Komplexitäts- und Risikoaspekt, der aus unterschiedlichen wissenschaftlichen und fachbezogenen Perspektiven vermittelt wird.

    Bewerbungsfristen

    Die Bewerbungsfrist für das jeweils im Wintersemester beginnende Masterprogramm endet am 01. Juni. Achtung: Zu diesem Datum müssen alle Bewerbungsunterlagen an der Hochschule vorliegen. Geeignete Kandidat*innen werden 21. Juni 2024 zu einem Auswahlgespräch an die HTWG eingeladen. Die Zulassung erfolgt bis Mitte Juli. Vorlesungsbeginn ist Anfang Oktober.

    Formale Voraussetzungen

    Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang sind ein mit einer Mindestnote von 2,5 abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium (Mindestregelstudienzeit drei Jahre) in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder asienwissenschaftlichen Studiengang oder einer verwandten Fachrichtung, sehr gute Englischkenntnisse (mindestens B2 nach GER), bestätigt durch einen geeigneten Nachweis, sowie die erfolgreiche Teilnahme an dem hochschulinternen Auswahlgespräch. Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger geeigneter Bachelorstudiengänge ohne wirtschaftswissenschaftliche Vorkenntnisse können diese im Rahmen der nachzuholenden Studienleistungen (Auflage) in den Studiengängen AS erwerben.

    Persönliche Voraussetzungen

    Wir wünschen uns Ihre Wertschätzung eines produktiven, international geprägten Arbeitsklimas und Ihre Neugier auf wirtschaftliche, juristische und regionalwissenschaftliche Fragestellungen Asiens. Sie bringen die nötige Portion Lernhunger, Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit für ein kompaktes und zeitintensives Studium mit. Ihre Englischkenntnisse sind sehr gut, Ihre kommunikative Kompetenz ermöglicht ein intensives interdisziplinäres Denken und Handeln.

    Zulassung unter Auflage

    Das dreisemestrige Masterprogramm International Management Asia-Europe ist auf Basis einer Workload von 90 ECTS Punkten konzipiert, baut auf einem vorausgehenden Hochschulabschluss auf, in dem mindestens 210 ECTS Punkte erworben wurden.

    Bewerberinnen und Bewerber, deren Bachelorabschluss ein sechssemestriges Studium mit insgesamt 180 ECTS Punkten umfasst, werden „unter Auflage“ zugelassen. Sie müssen bis zur Beendigung des Masterstudiums weitere Leistungen äquivalent zu 30 ECTS Punkten nachweisen, um bei Abschluss des Masterstudiums den geforderten Gesamt-Workload von 300 ECTS Punkten zu erreichen. Aufgrund der hohen Studienbelastung können diese zusätzlichen ECTS in der Regel nicht innerhalb der Regelstudienzeit des Masterprogramms (A-, B-, C-Semester) erworben werden. Ein Vorschaltsemester ermöglicht Studierenden zudem, im Rahmen ihrer Beauflagung fachspezifische Defizite gezielt auszugleichen. Studienbeginn ist weiterhin das Wintersemester. Auf das Vorschaltsemester im WS folgt dann das Masterstudium in geänderter Semesterreihenfolge (B-, A-, C-Semester).

    Die im Rahmen der Auflage zu erbringenden zusätzlichen Studienleistungen im Bachelorprogramm Asian Studies and Management an der HTWG werden in einem individuellen Studienplan unter Berücksichtigung von zusätzlich anerkennbaren Leistungen aus Ihrem Erststudium festgelegt.

    Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 

    Die zur Erfüllung der Auflage zu besuchenden ergänzenden Veranstaltungen sind im Rahmen einer Studienberatung durch die Fachvertreter mit den Studierenden aus dem Angebot des Bachelorstudiengangs Asian Studies and Management auszuwählen. Studien- und Prüfungsleistungen aus früheren Hochschulstudien können bei Nachweis ggf. angerechnet werden.
    Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen
    Die Erfüllung der mit der Zulassung verbundenen Auflagen wird in einem individuellen Beratungsgespräch geregelt. Nach der Beratung durch den Studiendekan werden die zur Erfüllung der Auflage zu besuchenden Lehrveranstaltungen festgelegt. Hierzu muss innerhalb der ersten drei Vorlesungswochen beim Studiendekan der Antrag auf Ergänzende Studienleistungen eingereicht werden.
    Antrag auf Ergänzende Studienleistungen zur Erfüllung der Auflage