Allgemeine Informationen
Die Baden-Württemberg Stiftung fördert mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und ausländischen Student*innen und Graduierten. Die Studien- und Forschungsstipendien kommen grundsätzlich zu gleichen Teilen Bewerber*innen aus Baden-Württemberg und aus dem Ausland zugute.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Auslandsstudienaufenthalte im Rahmen von Austauschprogrammen ohne Abschlussabsicht an den außereuropäischen Partnerhochschulen der HTWG. Auslandsaufenthalte im Rahmen eines Double-Degree-Programms sowie praktische Studiensemester im Ausland werden nicht über das Baden-Württemberg-STIPENDIUM gefördert.
Welche Stipendienleistungen gibt es?
Aus den Mitteln, die der HTWG von der Baden-Württemberg Stiftung bislang pro Jahr für inländische Bewerber*innen zugeteilt wurden, können etwa acht bis elf Semester-Stipendien mit einer Gesamtfördersumme von ca. 3.000 € vergeben werden.
Die Stipendiendauer ist auf ein Semester begrenzt. Zuschüsse zu den Reisekosten bzw. für evtl. doch anfallende Studiengebühren werden nicht gewährt. Das Akademische Auslandsamt behält sich Änderungen der Stipendienhöhe unter Beachtung der Vorgaben der Baden-Württemberg Stiftung vor.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm wendet sich an eingeschriebene Student*innen aller Fachrichtungen, die an der HTWG einen Studienabschluss anstreben. Die Nationalität der Bewerber*innen spielt dabei keine Rolle. Zum Zeitpunkt des Auslandssemesters müssen sich Bachelor-Student*innen mindestens im 4. Fachsemester, Master-Student*innen mindestens im 2. Fachsemester befinden.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Die Bewerbung auf ein Baden-Württemberg STIPENDIUM beim Akademischen Auslandsamt der HTWG ist nur ein Mal im Jahr möglich. Bewerbungstermin für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 2023/2024 und Sommersemester 2024 ist der 31. März 2023.
Bitte beachten Sie, dass bis einschließlich 31. März die kompletten Bewerbungsunterlagen eingegangen sein müssen (bei postalischer Übermittlung ist der Posteingangsstempel maßgeblich!).
Wie verhält es sich mit BAföG?
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Merkblatt der Baden-Württemberg Stiftung entnehmen.
Kann ich auch andere Stipendien gleichzeitig erhalten?
Beziehen Student*innen andere Stipendien, die speziell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen, ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reisekostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimplatz), treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM nicht in Konkurrenz.
Bewerbungsablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bis zum 31. März 2023 vollständig bei Frau Fabiana Gouveia Pflüger als E-Mail-Anhang oder per Post ein:
- Bewerbungsformular
- Lebenslauf
- HTWG-Immatrikulationsbescheinigung
- Notenkontoauszug einschl. Prüfungsleistungen des Wintersemesters 2022/23 und Angabe des aktuellen gewichteten Notendurchschnitts (auf Anfrage beim Zentralen Prüfungsamt erhältlich)
- Motivationsschreiben von einer halben bis maximal einer DINA4-Seite Länge. Bitte beantworten Sie darin folgende Fragen: Was ist Ihr Studienziel an der Gasthochschule? Bei welchen Gelegenheiten haben Sie bereits soziale oder interkulturelle Kompetenz bewiesen bzw. wo haben Sie sich ehrenamtlich engagiert? (Nachweise sind auf Nachfrage einzureichen)
- Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse für den Auslandsaufenthalt (z.B. durch den Notenkontoauszug, ein von einem Sprachdozenten ausgefülltes DAAD-Sprachzertifikat, ein Sprachschulzeugnis, etc.)
- Bachelor-Abschlusszeugnis, falls Bachelor-Studiengang bereits beendet
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Kriterien für die Auswahl sind neben einer hohen Qualität der Studienleistungen die soziale und interkulturelle Kompetenz der Bewerber*innen. Bei der Auswahl wird darüber hinaus auf Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit geachtet (sofern die Bewerberlage dies zulässt, berücksichtigt die Auswahlkommission Kandidat*innen aus allen Fakultäten der HTWG). Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht, komplett sowie in der oben beschriebenen Form eingegangen sind.
Wann und wie erfahre ich, ob ich ausgewählt wurde?
Den Bescheid über das Ergebnis der Auswahlkommission erhalten Sie per E-Mail ca. Mitte April.
Noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an Fabiana Gouveia Pflüger.