Da versicherungs- und arbeitsrechtliche Regelungen weltweit uneinheitlich sind, sollten Sie vor Ihrem Auslandspraktikum auf jeden Fall folgende Punkte klären:
- Krankenversicherung;
- Unfallversicherung (zumindest für Verletzungen, die am Praktikumsplatz im Unternehmen erlitten werden);
- Haftpflichtversicherung (diese muss auch Schäden umfassen, die von einer Person im Rahmen eines Praktikums beim Unternehmen verursacht werden).
Die Abklärung dieser Fragen mit den Versicherungsunternehmen und Sozialversicherungsträgern ist insbesondere deswegen wichtig, weil Sie als Praktikant*in im Ausland meist in keiner Weise über das Unternehmen versichert sind und weil einfache Reisekrankenversicherungen für Urlaubsreisen oder Privathaftpflichtversicherungen nicht Schäden abdecken, die bei Praktika im Ausland entstehen.