Konstanz feiert das Selbstbestimmungsgesetz
Seit dem 1. November können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen selbstbestimmt ändern lassen. Gemeinsam mit der Universität Konstanz und der Stadt Konstanz hat die HTWG das neue Selbstbestimmungsgesetz im Stadttheater gefeiert.
Um einen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen, waren bis zum 31.10.2024 psychologische Gutachten und sogar Gerichtsverfahren notwendig, die für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen nicht nur eine extrem emotionale, sondern mitunter auch finanzielle Belastung darstellten. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das seit November in Deutschland gilt, schafft nun eine wesentliche Erleichterung – sowohl für die Betroffenen als auch für die Bürokratie. Seit November können grundsätzlich alle Personen, die volljährig sind, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern oder ganz streichen lassen. Und das für eine moderate zweistellige Bearbeitungsgebühr.
Für die Konstanzer Hochschulen und die Stadt Konstanz ein Grund zur Freude, der bei einem gemeinsamen Event am 7. November im Stadttheater gefeiert wurde. Neben Redebeiträgen von Julika Funk (Leiterin der Chancengleichheitsstelle der Stadt Konstanz), Vera Maier-Tragmann (Leiterin Team Gleich HTWG) und Lana Daudrich (Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity) gab es eine Musikperformance, zudem hatten queere Organisationen in Konstanz die Möglichkeit, sich vorzustellen. Mit dabei waren: CSD Konstanz, queergestreift Filmfestival (Zebra Kino Konstanz), Elternselbsthilfe trans* Konstanz, Hochschulgruppe Uniqueer HTWG, Queer Skateclub Konstanz und das Netzwerk Queer Konstanz.
„Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist ein riesiger Schritt in Richtung einer offeneren und gerechteren Gesellschaft. Ich freue mich, diesen Meilenstein gemeinsam mit der Community in Konstanz zu zelebrieren. Dieses Event ist nicht nur eine Feier, sondern ein Ausdruck von Solidarität und Anerkennung für alle, die sich unermüdlich für Gleichberechtigung eingesetzt haben. Gemeinsam machen wir die Welt ein Stück vielfältiger und freier“, sagte Vera Maier-Tragmann.
Was ändert sich für Studierende der HTWG?
Auch für HTWG-Studierende ist die Namensänderung durch das neue Selbstbestimmungsgesetz deutlich unkomplizierter geworden. Nach Vorlage des Nachweises vom Standesamt können Sie Ihre Daten im HTWG-System ändern und die Anpassungen der E-Mail-Adresse, des Moodle Accounts und der Zack-Karte veranlassen. Diese Neuerung fördert die selbstbestimmte Gestaltung des Studiums. Gleichzeitig wird der bürokratische Aufwand reduziert, wodurch die Integration neuer Daten schneller und effizienter erfolgt. Studierende können so ihr Studium unter ihrem gewählten Namen und Geschlechtseintrag fortsetzen.
Weitere Infos zum Selbstbestimmungsgesetz sind auf der Seite von Team Gleich zu finden
Unter diesem Link finden sich Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz der Stadt Konstanz