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Neuer Weg zur Promotion an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften

Nun ist es amtlich: Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten durch einen eigenen Hochschulverband das Promotionsrecht. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat einer entsprechenden Rechtsverordnung sein Einvernehmen erteilt.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt.“

HTWG-Präsidentin Prof. Dr. Sabine Rein begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und betont den Stellenwert von Promotionen für die Hochschule Konstanz: „Ich freue mich außerordentlich über die Anerkennung der Qualität der Forschung an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Das eigene Promotionsrecht eröffnet unseren Absolventinnen und Absolventen sowie unseren Kooperationspartnern in der Industrie vielfältige neue Perspektiven“.

2014 war Baden-Württemberg das erste Land, das eine Klausel im Hochschulgesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Die HTWG hatte bereits 2011 ein kooperatives Promotionskolleg gegründet, das seitdem Doktorandinnen und Doktoranden fachlich und persönlich durch die Promotion begleitet und unterstützt. Seit der Gründung haben rund 50 Doktorandinnen und Doktoranden einen Titel erworben. Die Besonderheit des Konstruktes: Bisher konnten die Professorinnen und Professoren der HTWG Doktorandinnen und Doktoranden nur in Zusammenarbeit mit einer Universität, also kooperativ, betreuen.

Dies ist nun mit der neuen Rechtsverordnung nicht mehr notwendig. HAW-Professorinnen und Professoren können nun selbständig ihre Doktorandinnen und Doktoranden betreuen. Das Promotionsrecht erhält der Promotionsverband Baden-Württemberg, dem alle staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg angehören. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg. Der Verband hat bereits im Juli einen Gründungsvorstand gewählt.

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotionszentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorgelegt werden. Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der anhand objektiver Kriterien nachgewiesen forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.