Rund ums Studium in der Fakultät BI

    Hier finden Sie wichtige Studienunterlagen, Informationen und Formulare, die für alle Studiengänge der Fakultät Bauingenieurwesen gelten sowie sonstige organisatorische Informationen, wie Termine, Anlaufstellen, etc.

    Dekoratives grafisches Element

    Studienunterlagen

    • Studienprüfungsordnungen (SPO)

      Die SPO ist sozusagen Ihr Gesetzbuch. Es muss unterschieden werden zwischen dem allgemeinen Teil, der für alle Studiengänge der HTWG gilt, und dem speziellen Teil des Studiengangs. Die SPO und das Modulhandbuch regeln die Studienstruktur und den Studienablauf des Studiengangs und sind verbindlich. Sie sollten die SPO in Grundzügen kennen.


      Hier geht es zu den SPOs

    • Modulhandbücher

      Das Modulhandbuch beschreibt alle Module und Lehrveranstaltungen des Studiengangs. Es enthält Informationen zu Inhalten, Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand und Modulverantwortlichen der Module und Teilmodule eines Studiengangs. Die Modulhandbücher aller Studiengänge der Fakultät BI als Download:

      Modulhandbuch_BIB_2017

      Modulhandbuch URB_2017

      Modulhandbuch WIB_2017

      Modulhandbuch WIB_2022

      Modulhandbuch_MBU_2019

      Modulhandbuch MWI_2021

    • Wahlpflichtkataloge und Hinweise zu den WP-Fächern

      Hinweise zu den Formularen der WP-Fächer (Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern):

      1. Durch die Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (PAV) wird lediglich der Auswahl der vorgelegten Wahlpflichtfächer zugestimmt.
      2. Durch die Zustimmung zum "Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird dem Studierenden lediglich bescheinigt, dass die von ihm gewählten Wahlpflichtfächer den Anforderungen gemäß SPO entsprechen.
      3. Das "Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird nicht an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. Insofern gleicht das Zentrale Prüfungsamt auch nicht die von Ihnen angemeldeten WP-Fächer mit dem Formular ab.
      4. Wahlpflichtfächer werden zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts zu Pflichtfächern. Nach dem Prüfungsantritt kann von dem betreffende Wahlpflichtfach nicht mehr zurückgetreten werden. 
      5. Der PAV kontrolliert NICHT, ob der/die Studierende die bereits belegten WP-Fächer korrekt in das Formular eingetragen hat oder ob der/die Studierende die eingetragenen WP-Fächer auch antritt. Mit der Zustimmung des PAV werden regelwidrige Eintragungen in das Formular NICHT legitimiert.
      6. Wenn zu viele WP-Fächer belegt wurden (zu hohe ECTS-Zahl) entscheiden nicht die Eintragungen im Formular sondern die Chronologie der belegten Fächer (aus dem Notenspiegel) welche Fächer als WP-Fächer anerkannt werden. Der Rest wird dann als Zusatzfach deklariert.
      7. Der PAV prüft NICHT, ob für ein angemeldetes WP-Fach irgendwelche Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind, die ggf. die Wahl dieses Faches ausschließen. Dies ist Aufgabe des/der Studierenden.
      8. Die Abgabe des Formulars erfolgt freiwillig. Es gibt keine Abgabefrist. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (Zusendung an das BI-Sekretariat - Frau Böhm/Frau Lüttmann).

       

      Konstanz, den 16.01.2024

      Prof. Dr.-Ing. Sören Knoll
      Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge BIB, URB, MBU und MBI
      Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge WIB und MWI

      Wahlpflichtkataloge zum Download

       

      MBU/MWI-Bau-Wahlpflichtkatalog

      BIB-Wahlpflichtkatalog

      URB-Wahlpflichtkatalog

      WIB-Wahlpflichtkatalog Wirtschaft

      WIB-Wahlpflichtkatalog Bautechnik

       

      Wichtige Hinweise zur Wahl von Wahlpflichtfächern:
      Der für die jeweiligen Studiengänge bestehende WP-Katalog beinhaltet eine Auswahl von möglichen Wahlpflichtfächern und unterliegt verschiedenen Randbedingungen, so z.B., ob das Fach im Jahres- oder einem anderen Rhythmus stattfindet, ob genügend viele Anmeldungen (i.d.R. mindestens fünf) vorliegen und ob das Fach durch eine geeignete Lehrperson angeboten werden kann. Es besteht daher keine Garantie, dass ein im Katalog aufgeführtes WP-Fach auch tatsächlich stattfinden wird. Inwieweit ein nicht angebotenes Fach durch ähnliche Fächer anderer Studiengänge / Fakultäten ersetzt werden kann, ist im eigenen Interesse der Studierenden spätestens vor Prüfungsanmeldung mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abzuklären.
      Mindestens 50%* der für ein WP-Modul erforderlichen ECTS-Punkte müssen durch Lehrveranstaltungen erworben werden, die dem Modul fachlich entsprechen, also bautechnische Fächer für das WP-Modul „Bautechnik" und Management / wirtschaftswissenschaftliche Fächer für das WP-Modul „Wirtschaft" (Studiengänge WIB und MWI). Fachlich geeignete WP-Fächer sind in den oben verlinkten Wahlpflichtkatalogen aufgelistet. Fächer die nicht in den WP-Katalogen gelistet sind, werden nur als gleichwertige Fächer anerkannt, wenn dem PAV eine entsprechende schriftliche Erklärung eines Fachprofessors des Studiengangs vorliegt.

      *Die konkret erforderlichen ECTS-Punkte sind den "Formularen zur Genehmigung von WP-Fächern" des jeweiligen Studiengangs (SPO-Version beachten!) zu entnehmen.  

      Die restlichen maximal 50 % der erforderlichen ECTS-Punkte können auch durch andere Fächer erworben werden, z.B. Sprachen1, geeignete Fächer des Studium Generale2 oder Angebote anderer Studiengänge. Die Anerkennung von Angeboten anderer Fakultäten und anderer Hochschulen des In- und Auslands ist grundsätzlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Im Falle von im Ausland erworbenen Credits ist die Umrechnung der Benotung und der Workload (in ECTS-Punkten) und die Anerkennung als Pflicht-/ WP- oder Zusatzfächer zunächst mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät (derzeit Prof. Dr.-Ing. Denk) abzuklären.

      Die Anerkennung von Leistungen von Nicht-akademischen Einrichtungen (Berufsschulen, Gymnasien, Fortbildungen etc.) ist nicht zulässig.

      Prüfungsanmeldung zu Wahlpflichtfächern:
      Zu WP-Fächern müssen Sie sich selbst anmelden. Bedenken Sie, dass Sie nach einem nichtbestandenen Erstversuch einer WP-Prüfung die Prüfung sooft wiederholen müssen, bis sie bestanden ist. Dabei gelten die üblichen Regeln (bei benoteten Prüfungen zwei Versuche plus gegebenenfalls Härteantrag!).

      Hinweis: Im Bachelorstudium können grundsätzlich keine Prüfungsleistungen aus Masterstudiengängen und im Masterstudium grundsätzlich keine Prüfungsleistungen aus Bachelorstudiengängen als WP-Fächer anerkannt werden!


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      1 Die folgenden Sprachen werden im Umfang von maximal 2 ECTS-Punkten als WP-Fach anerkannt: Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Russisch. Englischkurse werden grundsätzlich nicht als WP-Fach anerkannt, da Englisch bereits im Grundstudium in angemessenem Umfang belegt werden muss. 
      2 Angebote des Studium Generale werden im Umfang von maximal 2 ECTS-Punkten als WP-Fach anerkannt. Über die Eignung eines Faches aus dem Studium Generale entscheidet im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.

      Stand: 2024-01

    FAQs

    • Prüfungen

      F: Ich bin im zweiten oder einem höheren Fachsemester eingestuft, habe aber noch immer eine oder mehrere offene benotete Prüfungsleistungen des Assessmentsemesters (1. Semester, gilt bei URB auch für das 2. Semester). Werde ich dann automatisch zu den Nachprüfungen des zweiten Prüfungszeitraums angemeldet, obwohl ich ja nicht mehr im Assessmentsemester bin?

      A: JA. Da die noch offenen benoteten Prüfungen dem Assessmentsemester zugeordnet sind, müssen Sie an den entsprechenden Nachprüfungen teilnehmen.

       

      F: Ich habe noch Mathematik 2 offen. Muss ich an der Nachprüfung des zweiten Prüfungszeitraums teilnehmen?

      A für BIB/WIB: NEIN. Die Teilnahme an der Nachprüfung in Mathematik 2 ist freiwillig (Sie werden nicht automatisch angemeldet). Die Anmeldung erfolgt formlos durch E-mail an Frau Böhm. Sie können sich auch wieder abmelden. Voraussetzung für die freiwillige Teilnahme ist, dass Sie im ersten Prüfungszeitraum nicht bestanden haben. Bei einem Rücktritt im ersten Prüfungszeitraum dürfen Sie nicht teilnehmen.

      A für URB: JA. Die Teilnahme an der Nachprüfung in Mathematik 2 ist verpflichtend (2. Fachsemester: Terminierte Prüfungen).

       

      F: Ich habe am Ende des zweiten Semesters noch mehr als 2 offene Prüfungsleistungen. Kann ich ins 3. Semester eingestuft werden?

      A: NEIN! Als Studierende(r) des Studiengangs URB können Sie aber einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Einstufung ins 3. Semester stellen, sofern Sie höchstens 4 offene Prüfungsleistungen haben.

       

       

      Stand: 2024-01

    • Abschluss Grundstudium

      F: Ich bin im 4. Studiensemester und habe noch offene Prüfungsleistungen des Grundstudiums, die ich am Ende dieses Semesters antreten werde. Was muss ich beachten, falls ich eine oder mehrere dieser Prüfungen nicht bestehe?

      A: Sie müssen dann umgehend einen Antrag auf Fristverlängerung zum Abschluss des Grundstudiums stellen. Tun Sie dies nicht, erlischt Ihr Prüfungsanspruch, da das Grundstudium gemäß SPO-BA in maximal vier Studiensemestern abgeschlossen sein muss.

       

       

      Stand: 2024-01

    • Hauptstudium / Praktisches Studiensemester

      F: Ich bin im 4. Fachsemester und habe bereits einen Praktikumsplatz organisiert, habe aber noch offene Prüfungsleistungen des 3. Semesters und / oder des Grundstudiums, die ich am Ende dieses Semesters antreten werde. Darf ich im Falle des Nichtbestehens einer oder mehrerer dieser Prüfungen trotzdem ins praktische Studiensemester gehen?

      A: NEIN! Wir empfehlen dringend, in solchen Fällen die Firma auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass Sie die Praktikumsstelle kurzfristig absagen müssen. Eine andere Option ist die freiwillige Rückstufung ins 4. Semester, also die Verschiebung des praktischen Studiensemesters.

       

      F: Ich habe mich ins 4. Semester zurückstufen lassen (mein praktisches Studiensemester verschoben). Darf ich Prüfungen des Vertiefungsstudiums vorziehen?

      A: NEIN

       

      F: Ich bin im 4. Fachsemester eingestuft und erfülle alle Voraussetzungen um ins praktische Studiensemester zu gehen, möchte als nächstes aber zunächst ein Auslandssemester machen, also das praktische Studiensemester verschieben. Was muss ich tun?

      A: Hier gibt es zwei Möglichkeiten: entweder Sie stellen einen „Antrag auf Beurlaubung“, oder Sie verbringen ein reguläres Studiensemester im Ausland (näheres siehe bei „Prüfungsanmeldungen während des Auslandssemesters). Im Falle der Beurlaubung zählt das Auslandssemester nicht als Studiensemester und Sie dürfen im Falle der vorzeitigen Rückkehr keine Prüfungen schreiben.

      Lassen Sie sich hingegen nicht beurlauben sollten Sie unbedingt vor der Abreise dem zentralen Prüfungsamt melden, dass Sie ein Auslandssemester machen. Dadurch wird für alle regulären Prüfungen (auch für Wiederholungsprüfungen) ein Rücktritt wegen Auslandsaufenthalts verbucht (näheres siehe bei „Prüfungsanmeldungen während des Auslandssemesters“). Sofern Sie bereits die meisten Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters erbracht haben, füllen Sie auch das Formblatt „Antrag auf Verschiebung des praktischen Studiensemesters“ aus. Als Grund geben Sie „Auslandssemester“ an. Vermerken Sie auf diesem Antragsformular unbedingt, ob Sie während des Auslandsemesters ins 4. oder ins 6. Fachsemester eingestuft werden möchten.

       

      F: Ich bin im 4. Fachsemester und erfülle alle Voraussetzungen um ins praktische Studiensemester zu gehen, habe aber keinen passenden Praktikumsplatz gefunden. Was muss ich tun?

      A: Sofern Sie bereits die meisten Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters erbracht haben, füllen Sie das Formblatt „Antrag auf Verschiebung des praktischen Studiensemesters“ aus. Wird dieser Antrag genehmigt, werden Sie ins 6. Fachsemester eingestuft, d.h. Sie werden dann auch zu den Prüfungen in den jeweils angebotenen Pflichtfächern automatisch angemeldet. Haben Sie hingegen noch zu viele offene Prüfungsleistungen des 4. Fachsemesters wählen Sie besser die Option der „freiwilligen Rückstufung ins 4. Semester“.

       

      F: Ich bin im praktischen Studiensemester und möchte noch offene Prüfungen des 4. Semesters schreiben. Was muss ich beachten?

      A: Sie dürfen (müssen aber nicht!) maximal zwei vor Antritt des Praxissemesters nicht bestandene Prüfungen schreiben, also im Zweit- oder Drittversuch. Da Sie nicht automatisch angemeldet werden, müssen Sie dies selbst tun. Im Erstversuch dürfen Sie während des Praxissemesters theoretisch keine Prüfung schreiben. Beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses kann die Prüfung von bis zu 2 Erstversuch-Prüfungen beantragt werden (Formular unter Downloads). Dabei dürfen im Praktischen Studiensemester insgesamt maximal 2 Prüfungen (Erstversuch- und Wiederholungprüfungen) angemeldet werden. 

       

       

      Stand: 2024-01

    • Anlaufstellen

      F: Wer sind meine Ansprechpartner für Fragen rund um mein Studium?

      A: Zuständigkeiten Studienberatung Fakultät Bauingenieurwesen:

        • Auslandsbeauftragter: Prof. Dr.-Ing. H. Denk
          • Informationen und Kontaktvermittlungen zu (Partner-) Hochschulen und Studienprogrammen
          • Kosten, Finanzierung, Stipendien, Rahmenbedingungen
          • Anerkennungsmöglichkeiten für erbrachte Studienleistungen (z.B. Learning-Agreement)
        • FachdozentInnen:
          • Fachliche Fragen zur Lehrveranstaltung (Vorlesung, Übung, Studienarbeit, Gruppen, usw.)
          • Fachliche Prüfungsvorbereitung, Prüfungseinsicht
          • Fachspezifische Anerkennung von in anderen Studiengängen / an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbrachten Prüfungsleistungen zusammen mit Prüfungsausschuss
        • Praktikantenamt: Prof. Dr.-Ing. A.Michalski                      
          • Vorbereitung des Praktischen Studiensemesters
          • Stellenauswahl für das Praktische Studiensemester
          • Praktikantenverträge
          • Nachweise und Unterlagen zum Praktischen Studiensemester
          • Lehrveranstaltungen zur Vor- und Nachbereitung des Praktischen Studiensemesters
          • Zulassung nach SPO zum Praktischen Studiensemester
        • Prüfungsausschuss (Vorsitzender): Prof. Dr.-Ing. S. Knoll
          • Organisation der Prüfungen 
          • Anerkennung von Attesten
          • Härteanträge, Anträge auf 2. Wiederholungsprüfung
          • Nachweise von Prüfungsleistungen
          • Vorziehen von Prüfungsleistungen
          • Anerkennung von WP-Fächern (nur BIB, WIB, URB)
          • Anträge auf Studienzeitverlängerung (Grundstudium, Gesamtstudium)
          • Anträge auf Zulassung zum Hauptstudium
          • Zeugnisse (Bachelor, Master)
          • Anträge auf Studienkredite (KfW-Bank)
          • Anträge auf Rückstufungen
        • Studiendekan: Prof. Dr.-Ing. R. Kemmler                          
          • Persönliche Studiensituation (z.B. Schwierigkeiten und Probleme im Studium, "B-Semester", geplanter Studiengangs- oder Hochschulwechsel)
          • Anträge zur Wahl oder zum Wechsel der Vertiefungsrichtung
          • Urlaubsanträge
          • Qualität in Studium und Lehre (z.B. Evaluation der Lehrveranstaltungen)
          • Beschwerden zum Studien- und Prüfungsbetrieb
          • Leitung der Studienkommission
          • Organisation des Studiums, Lehrangebot (z.B. Lehrbeauftragte)
          • Koordination der Studienfachberatungen
          • Studienberatung für Studieninteressierte
        • Studienreferentinnen: Maria Steiner und Nicole Sauer
          • Studienberatung für Studieninteressierte, Studiengangswechsler und Hochschulwechsler
          • Studienfachliche Beratung gem. §60 Abs. 2 Nr. 5 LHG
          • Exkursionen (Nicole Sauer)
          • Prüfung der Vorpraxis (Nicole Sauer)
        • Stundenplan: Prof. Dr.-Ing. H.P. Schelkle                                                                    
          • Fragen zum Stundenplan
          • Gruppeneinteilung, soweit nicht vom Fachdozenten vorgenommen
        • Zulassung zum Studium: Prof. Dr.-Ing. R. Kemmler                    
          • Zulassungsvoraussetzungen
          • Zulassungsverfahren
          • Auswahlgespräche
          • Semestereinstufung bei Quereinstieg

       

       

      Stand: 2024-01