Die SPO ist sozusagen Ihr Gesetzbuch. Es muss unterschieden werden zwischen dem allgemeinen Teil, der für alle Studiengänge der HTWG gilt, und dem speziellen Teil des Studiengangs. Die SPO und das Modulhandbuch regeln die Studienstruktur und den Studienablauf des Studiengangs und sind verbindlich. Sie sollten die SPO in Grundzügen kennen.
Rund ums Studium in der Fakultät BI
Hier finden Sie wichtige Studienunterlagen, Informationen und Formulare, die für alle Studiengänge der Fakultät Bauingenieurwesen gelten sowie sonstige organisatorische Informationen, wie Termine, Anlaufstellen, etc.

Studienunterlagen
- Modulhandbücher
Das Modulhandbuch beschreibt alle Module und Lehrveranstaltungen des Studiengangs. Es enthält Informationen zu Inhalten, Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand und Modulverantwortlichen der Module und Teilmodule eines Studiengangs. Die Modulhandbücher aller Studiengänge der Fakultät BI als Download:
- Wahlpflichtkataloge
Hinweise zu den Formularen der WP-Fächer (Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern):
- Durch die Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (PAV) wird lediglich der Auswahl der vorgelegten Wahlpflichtfächer zugestimmt.
- Durch die Zustimmung zum "Formulars zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird dem Studierenden lediglich bescheinigt, dass die von ihm gewählten Wahlpflichtfächer den Anforderungen gemäß SPO entsprechen.
- Das "Formular zur Genehmigung von Wahlpflichtfächern" wird nicht an das Zentrale Prüfungsamt weitergeleitet. Insofern gleicht das Zentrale Prüfungsamt auch nicht die von Ihnen angemeldeten WP-Fächer mit dem Formular ab.
- Wahlpflichtfächer werden zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts zu Pflichtfächern. Nach dem Prüfungsantritt kann von dem betreffende Wahlpflichtfach nicht mehr zurückgetreten werden.
- Der PAV kontrolliert NICHT, ob der/die Studierende die bereits belegten WP-Fächer korrekt in das Formular eingetragen hat oder ob der/die Studierende die eingetragenen WP-Fächer auch antritt. Mit der Zustimmung des PAV werden regelwidrige Eintragungen in das Formular NICHT legitimiert.
- Wenn zu viele WP-Fächer belegt wurden (zu hohe ECTS-Zahl) entscheiden nicht die Eintragungen im Formular sondern die Chronologie der belegten Fächer (aus dem Notenspiegel) welche Fächer als WP-Fächer anerkannt werden. Der Rest wird dann als Zusatzfach deklariert.
- Der PAV prüft NICHT, ob für ein angemeldetes WP-Fach irgendwelche Zulassungsvoraussetzungen erforderlich sind, die ggf. die Wahl dieses Faches ausschließen. Dies ist Aufgabe des/der Studierenden.
- Die Abgabe des Formulars erfolgt freiwillig. Es gibt keine Abgabefrist. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (Zusendung an das BI-Sekretariat - Frau Böhm/Frau Lüttmann).
Konstanz, den 22.10.2020
Prof. Dr.-Ing. Sören Knoll
Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge BIB, URB, MBU und MBI
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Studiengänge WIB und MWI