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Prüfungen

Hier finden Sie einige Informationen rund um das Thema Prüfungen:

  • Prüfungsplan und Prüfungszeitraum

    Den Prüfungsplan für das Sommersemester 2023 finden Sie hier ab Mitte Juni.

    Die Prüfungszeiträume für das aktuelle Semester finden Sie hier: Termine und Fristen

  • An- und Abmeldung von Prüfungen

    Grundsätzlich ist das zentrale Prüfungsamt (ZPA) der HTWG für die An- und Abmeldung von Pflichtprüfungen, Wahlpflichtprüfungen und Zusatzfächern verantwortlich. Ausführliche Informationen zum Thema Prüfungsan- und abmeldung werden durch das ZPA per E-Mail bekanntgegeben und steht ganzjährig im Portal Prüfungsangelegenheiten bereit. Ausnahmen sind das Vorziehen von Prüfungen aus dem höheren Semester, der krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfung(en) und die mündliche Ergänzungsprüfung. Im Folgenden sind nochmals einige Informationen zusammengefasst:

    Prüfungsanmeldung (auch Zusatzfächer)

    Studierende können im Prüfungsanmeldezeitraum des aktuellen Semesters im Portal Prüfungsangelegenheiten Prüfungen selber anmelden. Zusatzfächer können mit dem Formular "Anmeldeformular für 1. Prüfungszeitraum (Zusatzfächer)" angemeldet werden. Das Formular ist beim ZPA einzureichen.

    Prüfungsabmeldung

    Eine Prüfungsabmeldung ist nur von nicht-terminierten Prüfungen möglich. Bis ca. 2 Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums können Studierende im Portal Prüfungsangelegenheiten eigenständig von Prüfungen zurücktreten. Danach erfolgt ein Rücktritt mit dem Formular "Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen". Das Formular beim ZPA oder beim Sekretariat der Fakultät EI einzureichen. Am Tag der Prüfung muss das Formular "Rücktritt nicht-terminierte Prüfungen" bei der Prüferin/beim Prüfer abgegeben werden.

    Krankheitsbedingter Rücktritt von Prüfung(en)

    Beim Sekretariat der Fakultät EI muss das Formular "Rücktritt - nur krankheitsbedingt- von Prüfung(en) "  (im Original) eingereicht werden. Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse prüfen den Antrag und das Sekretariat der Fakultät EI bzw. das zentrale Prüfungsamt (ZPA) verbuchen den krankheitsbedingt Rücktritt.

    Antrag auf Vorziehen von Prüfung(en)

    Der Antrag muss im Portal EI der Fakultät EI im Prüfunngsanmeldezeitraum des aktuellen Semesters gestellt werden.

    Assessment-Prüfungen (benotet)

    Studierende im Assessmentsemester (=1. Fachsemester) werden automatisch zu den Prüfungen angemeldet. Auf schriftlichen Antrag ist es möglich von maximal 2 Assessment-Prüfungen zurückzutreten. Voraussetzung hierfür ist ein nicht-bestandener Erstversuch sowie die Durchführung einer studiengangspezifischen Beratung durch den/die Studiendekan/in oder die/den Vorsitzende/n des Prüfungsausschusses. Die Genehmigung erteilt die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

    Studierende der Fakultät EI aus einem höheren Semester können offene nicht-bestandene Prüfungen aus dem Assessmentsemester auch im 2. Prüfungszeitraum ablegen. Voraussetzung ist, dass sich Studierende spätestens 1 Woche vor Beginn des 2. Prüfungszeitraums mit dem Formular "Anmeldeformular für 1. Prüfungszeitraum (Zusatzfächer)" beim ZPA anmelden.

  • Wiederholungsprüfung und mündliche Egänzungsprüfung

    Eine Wiederholungsprüfung ist grundsätzlich terminiert, d.h. sie muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden.

    Die erste Wiederholungsprüfung meldet das zentralen Prüfungsamt (ZPA) automatisch an. Eine Ausnahme ist die Anmeldung von Prüfungen im praktischen Studiensemester (PSS). Im PSS dürfen an der Fakultät EI maximal in Summe 2 Prüfungen abgelegt werden. Wiederholungsprüfungen müssen von Studierenden direkt beim ZPA angemeldet werden. Für Prüfungen im Erstversuch ist ein Antrag im Portal EI der Fakultät EI zu stellen.

    Für eine 2. Wiederholungsprüfung muss ein schriftlicher Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse an den Prüfungsausschuss der Fakultät EI gestellt werden. Der schriftliche Antrag muss beim zentralen Prüfungsamt (ZPA), nicht beim Prüfungsausschuss der Fakultät EI, eingereicht werden muss. 

    Wird die 2. Wiederholungsprüfung nicht bestanden, dann kann eine mündliche Ergänzungsprüfung absolviert werden.  Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist maximal für zwei benotete Modul- bzw. Modulteilprüfungen während des gesamten Studiums zulässig. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist innerhalb von 14 Tagen nach Notenbekanntgabe der zweiten Wiederholungsprüfung abzulegen.

  • Anerkennung von Prüfungsleistungen

    Das zentrale Prüfungsamt (ZPA) stellt ausführliche Informationen zum Thema "Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen" zur Verfügung.

    Die Anerkennung von an der HTWG erbrachten Prüfungsleistungen oder von extern erbrachten Prüfungsleistungen nach der Immatrikulation wird an der Fakultät EI über das Portal Paul gemacht:

    PAUL

    Zur Anerkennung von extern erbrachte Prüfungsleistungen vor der Immatrikulation nehmen Sie bitte zeitnah mit dem/der Studiengangsleiter*in oder dem/der Studiengangsreferent*in Kontakt auf  Die Anerkennung von Prüfungsleistungen im  Auslandssemster prüft die/der Auslandsbeauftragte der Fakultät EI. Weitere Information finden Sie hier:

    Studieren im Ausland

  • Prüfungsordnungslisten (PO-Listen)

    Alle Prüfungsordnungslisten des aktuellen Semesters finden auf den Seiten des zentralen Prüfungsamts (ZPA).

    Prüfungsordnungslisten

  • Prüfungsauschussvorsitzende der Fakultät EI

    Die Ansprechpartnerin in der Eigenschaft als Prüfungsausschussvorsitzende für Für die Studiengänge AIT, IMS, EIW, IWI und IPE ist Prof. Irene Lau.

    Der Ansprechpartner in der Eigenschaft als Prüfungsausschussvorsitzender für die Studiengänge EIB, SET und EIM ist Prof. Alexander Krupp.